Erstellt von Daniel Kojan
vor mehr als 5 Jahre
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Frage | Antworten |
Herr X fährt ein Geschäftsauto und darf dieses auch für private Fahrten verwenden. Der Kaufpreis des Fahrzeuges beträgt CHF 50'000. | |
Der Aktionär hat bei der Gründung eine Liegenschaft zum Wert von CHF 650'000 in die AG eingebracht. Der Verkehrswert der Aktiengesellschaft beträgt CHF 600'000. Aus diesem Grund wurde eine Abschreibung im Wert von CHF 50'000 vorgenommen. | |
Ausserdem hat der Aktionär aus seinem Privatvermögen der Gesellschaft Wertschriften verkauft. Der Verkehrswert dieser Wertschriften beträgt CHF 20'000. Eingebracht wurden diese zum Preis von CHF 5'000. | |
Anhand eine Steuerprüfung wurde festgestellt, dass die Zahlung einer Rückvergütung eines Lieferanten im Betrag von CHF 5'000 in der Aktiengesellschaft nicht verbucht worden ist. | |
Die Tochter des Aktionärs konnte aus der Aktiengesellschaft Waren zum Preis von CHF 7'000 beziehen. An unabhängige Dritte wird die gleiche Ware jeweils zum Preis von CHF 15'000 verkauft. |
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