Erstellt von Daniel Kojan
vor mehr als 5 Jahre
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Frage | Antworten |
Welches sind die Tatbestandselemente einer indirekten Teilliquidation. | Verkauf einer Beteiligung von mindestens 20 % aus dem Privatvermögen in das Geschäftsvermögen einer juristischen Person. |
Welche Ausschüttungen müssen bei einer indirekten Teilliquidation überwacht werden? | Während 5 Jahren dürfen keine Substanzausschüttungen vorgenommen werden. |
Wann beginnt die Ausschüttungsfrist? | Im Zeitpunkt des Verkaufs. |
Was versteht man bei der indirekten Teilliquidation als Ausschüttung? | Dividenden (Geld) Naturaldividenden, nicht dem Drittvergleich entsprechende Darlehen der Zielgesellschaft. |
Welche Dividenden dürfen innert der Sperrfrist ausgeschüttet werden? | Dividenden aus den ab dem Verkaufsjahr ausschüttungsfähigen ordentlichen Jahresgewinnen der Zielgesellschaft stellen keine Ausschüttung von Substanz im Sinne von Artikel 20a Absatz 1 Buchstabe a DBG dar. |
Wie berechnen sich die handelsrechtlich ausschüttungsfähigen Reserven? | Eigenkapital - Aktienkapital - maximalle gesetzliche Reserve =ausschüttungsfähige Reserve |
Wann liegt eine Mitwirkung vom Verkäufer vor? | Wenn der Verkäufer weiss dass der Zielgesellschaft im Zeitpunkt der Veräusserung bereits bestehende, nichtbetriebsnotwendige Mittel entzogen werden . |
Wann spielt das Kriterium der Mitwirkung eine Rolle und muss somit beurteilt werden. | Nur im Zusammenhang mit einer Substanzausschüttung wird die Mitwirkung geprüft. |
Welches sind die Steuer Folgen einer indirekten Teilliquidation? | Beim Verkäufer wird ein steuerbarer Vermögensertrag erfasst. |
Um den steuerbaren Vermögensertrag festzulegen bildet die kleinste Grösse den Vermögensertrag. Nennen Sie dies Grössen. | Verkaufserlös, Ausschüttungsbetrag Handelsrechtlich ausschüttbare Reserven, Nichtbetriebsnotwendige Substanz |
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