14. Amerikanische Faulbrut der Bienen

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Tierseuchenbekämpfung (Spezielle Tierseuchenbekämpfung) Karteikarten am 14. Amerikanische Faulbrut der Bienen, erstellt von Lisa R. am 29/07/2019.
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Patient Biene - Holometaboles Insekt: Ei -> Larve -> Puppe (Metamorphose) -> adulte Biene - Larvenstadien werden von Ammenbienen gefüttert, kranke Larven werden ausgeräumt = soziale Immunantwort - im Larvenstadium kein Abkoten möglich - Verdeckelung der Zelle für die Metamorphose -> keine soziale Immunantwort mehr
Patient Volk - zwei Weibliche Formen: Königin (1, legt Eier), Arbeiterinnen (50-60K, unfruchtbar) - männliche Form: Drohnen (Befruchten Königin) - Haltung der Bienen in Zargen: Brutraum + Honigraum /-räume - Aufbau des Brutraumes: -> Brutnest in der Mitte -> Pollenkranz (bunt) = Ernährung der Larven -> Futterkranz = Honig (gutes Medium für tierärztliche Beurteilung der Brut)
Amerikanische Faulbrut - Erreger: Paenibacillus larvae - Anzeigepflicht! + hohe Bedeutung in Deutschland - grram-positives begeißeltes Stäbchen - vegetative Bakterien bilden lange Ketten - Sporenbildner (hohe Tenazität der Sporen) - einziger bekannter Wirt: Biene - weltweite Verbreitung - Genotypisierung: Eric I und Eric II
Verlauf der Krankheit - Aufnahme der P. larvae Sporen durch Larven in den ersten 24 Lebensstunden - Auskeimen der Spore, Besiedlung des Mitteldarms, dort Vermehrung - Eindringen in die Leibeshöhle, Tod der Larve - Zersetzung der Larve - Sporulation von P. larvae -> Übertragung auf gesunde Larven (über kontaminierte Ammen)
Pathogenese - P. larvae hat antibiotische Aktivität -> Abtötung des Mikrobioms im Mitteldarm - Peritrophe Matrix der Larve wird abgebaut = Nahrung für P. Lava - ERIC I: stellt Toxine her -> greifen Epithel an + zerstören es - ERIC II: stellt keine Toxine her, S-Layer-Protein -> Adhäsion an Darmepithel + Zerstörung
Virulenz ERIC I und ERIC II - ERIC I tötet 30-50% der Larven erst nach der Verdecklung -> Ammen haben wenig Möglichkeit, infizierte bzw. tote Larven auszuräumen -> Krankheitsverlauf eher langsam, Gefährlichkeit für die Larve gering, aber starke Sporenproduktion + schnelle Übertragung im Volk, sehr gefährlich für das Volk - ERIC II tötet fast alle Larven vor der Verdeckelung, weniger als 10% sterben danach -> Krankheitsverlauf i.d. Larve schnell, hohe Gefährlichkeit, langsame Übertragung im Volk, niedrige Gefährlichkeit -> Klinik erst nach 5 Jahren, Problem in der Bekämpfung
Klinik - lückenhafte, unregelmäßige Brutflächen - Brutzellen mit eingesunkenen, löchrigen Zelldeckeln - abgestorbene, zersetzte Brut in gedeckelten Zellen - abgestorbene Brut, die zu einer fadenziehenden Masse zersetzt ist - scharfartige Brutreste, die am Zellgrund festsitzen
Diagnose - am Volk: Brutraum -> fadenziehende Masse - im Labor: Kultivierung aus der fadenziehenden Masse -> Erkennung verdächtiger Kolonien anhand Morphologie, Verdachtskolonien mit weiteren Tests (PCR, Biochemie) identifizieren
Bekämpfung - TierGesG -> §2 Bienen = Haustiere - TierSeuchAnzV -> Anzeigepflichtige Tierseuche - Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) -> Vorschriften zur Bekämpfung von Bienenseuchen (Faulbrut, Kleiner Beutenkäfer, Milbenseuche, Varroosis) - Leitlinie zur Bekämpfung der AFB der Bienen in Deutschland -> Harmonisierung der Vorgehensweisen - Durchführungsbestimmungen zur Bienenseuchenverordnung -> länderspezifisch
BIENENSEUCHENVERORDNUNG Begriffsbestimmungen - Verdacht: klinische Symptome im Volk ODER Erregernachweis im Labor - Ausbruch: klinische Symptome im Volk UND Erregernachweis im Labor - §3: bei Verdacht des Ausbruchs kann die Behörde amtliche Untersuchung von Bienenvölkern im verdächtigen Gebiet anordnen -> Identifizierung des Infektionsherdes - nach amtlicher Bestätigung des Ausbruchs hat die Bekämpfung nach Anweisung des Amtstierarztes zu erfolgen
Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung -> temporäre Sperre des Stands: - keine Veränderungen am Bienenstand - Bienenvölker, Bienen, Waben, -teile, Wachs, Honig, etc. nicht entfernen - Völker / Bienen nicht von außen in den Bienenstand verbringen - Honig bleibt verkehrsfähig
Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung - Bienenstand unterliegt der Sperre (Sperrbezirk min. 1 km Radius) - Tötung der seuchenkranken Bienenvölker ODER Behandlung durch Kunstschwarmverfahren an - Untersuchung aller vorhanden Völker im Sperrbezirk - Erweiterung des Sperrbezirkes, falls neue Ausbrüche
LEITLINIEN zur Bekämpfung der AFB in Deutschland - landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt - Harmonisierung der Vorgehensweise in Deutschland
Was ist bei AFB-Verdacht zu tun? Behörde: - Anordnung der Sperre des verdächtigen Bienenstandes - Entnahme von verdächtiger Brut -> Untersuchungsstelle - Verbringung kann unter Auflagen genehmigt werden - zieht Bienensachverständige hinzu (kann) Bienensachverständiger: - Probennahme nach Anweisung der Behörde - Beratung der Imker, Vertrauen schaffen, Erläuterung der Maßnahmen + Notwendigkeit Imker: - Anzeige erstatten bei Symptomen! - Wabenprobe übergeben - Völker + Schwärme dürfen nicht bestellt werden - Bienenprodukte, Beuten, Waben etc. dürfen nicht entfernt werden + müssen bienensicher verwahrt werden
AFB-Verdacht wird entkräftet durch Untersuchung - Imker: kann wieder uneingeschränkt Imkerei betreiben - Behörde entscheidet über Aufhebung der Standsperre - Bienensachverständiger berät Imker über Vorbeugemaßnahmen
Nachweis von Faulbrutsporen in Futterkrankzproben - wenn Faulbrutsporen festgestellt -> Untersuchung der Brutwaben auf Anzeichen (= Verdacht) - ohne klinische Symptome -> Imkern werden vorbeugende Maßnahmen empfohlen, wenn diese durchgeführt gilt der Verdacht als erloschen z.B. R+D, Kunstschwarm, Bienengesundheitsmobil
Ausbruch der AFB - wenn Nachweis in Futterkranzprobe + klinische Symptome - Abtöten (Schwefelstreifen, Konservendose) oder Sanierung mittels Kunstschwarmverfahren - Waben müssen als Seuchenwachs gekennzeichnet verbrannt werden
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN zur Bienenseuchenverordnung - regeln länderspezifisch die Durchführung von Maßnahmen -> widersprechen sich teilweise, müssen den Leitlinien nicht folgen - Niedersachsen: Verdacht = positiver Befund reicht nicht aus, es müssen "viele" Sporen vorhanden siein - Brandenburg: Kunstschwarm nicht zugelassen!
Monitoring - Untersuchung von Futterkranzhonig = beste Methode zur frühzeitigen Erkennung - erfolgt auf freiwilliger Basis - bis zu 6 Völker in einer Probe - oft mangelhafte Probenqualität! -> negativer Befund evt. nicht aussagekräftig - Nachweis von Sporen: es besteht Verdacht auf AFB -> sofortige Anzeige
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