Erstellt von cordelia.grazian
vor fast 10 Jahre
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Frage | Antworten |
Ambulante Behandlung | = Arztkosten, Behandlung und Untersuchung durch den Arzt oder z.B. Chiropraktoren, Hebamme Die Kasse bezahlt nur amubulante Behandlungen durch zugelassene Therapeuten. |
grobfahrlässig | Bewusstes Übertreten einer Regel, eines Gebotes, eines Verbotes – nicht mehr verhältnismässiges, risikoreiches Verhalten. Wenn ich betrunken oder nicht angegurtet Autofahre, ist dies grobfahrlässig. |
Unterversicherung | Ist die versicherte Summe kleiner als der Wert der Dinge, die man besitzt, entsteht eine Unterversicherung. Jegliche Leitungen der Versicherung werden im Schadensfall im Verhältnis zur Unterversicherung gekürzt. |
Selbstbehalt | Prozentmässiger Anteil (z.B. bei KK 10%), der in jedem Schadensfall vom Versicherten übernommen werden muss Die Unfallversicherung kennt keinen Selbstbehalt |
Regress | Rückgriff der Versicherung auf den Versicherten bei Haftpflichtschäden wegen Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit Die finanziellen Folgen eines Regresses können in die Hunderttausende gehen. |
Kausalhaftung | Wenn man ohne direkte Schuld haftpflichtig wird, nennt man das Kausalhaftung. Eltern, Arbeitgeber, Hausbesitzer und Tierhalter haften kausal für Schäden, welche Kinder, Angestellte, das Haus oder die Tiere verursachen. |
Bonus-Malus | Bei der Fahrzeughaftpflichtversicherung gilt: für unfallfreies Fahren gibt es eine Prämienreduktion (Bonus), nach Unfällen muss man höhere Prämien bezahlen (Malus). Wegen der Bonus-Malus-Regelung lohnt es sich, kleinere Unfälle zwar zu melden, aber selber zu bezahlen. So erhöht sich die Prämie nicht. |
Franchise | Mindestbetrag, der im Krankheitsfall vom Versicherten einmal pro Jahr übernommen werden muss. Mit der Wahl der Franchise kann ich die Höhe der Prämie beeinflussen. |
Komplementärmedizin | =Alternativmedizin. Man versteht darunter Heilmethoden, die nicht Teil der klassischen Schulmedizin sind, z.B. Homöopathie, Osteopathie und Akupunktur. 5 Therapieformen der Komplementär- medizin werden von der Grundversiche- rung übernommen. |
Krankentaggeld | Lohnersatz bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz infolge Krankheit Im Gastgewerbe ist man durch einen Lohnabzug automatisch krankentag- geldversichert. |
Prävention | Vorbeugung: Untersuchungen oder Massnahmen zur Früherkennung von Krankheiten oder Missbildungen Die Grundversicherung zahlt einzelne Massnahmen zur Prävention. |
Stationäre Behandlung | = Spitalkosten, Spitalaufenthalt, zeitlich unbegrenzt Mit der Grundversicherung sind bei der stationären Behandlung nur Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung in einem Spital bezahlt. |
Versicherungssumme | Betrag, der im Schadensfall bezahlt wird. Es lohnt sich, in der Police die Versicherungssumme zu suchen. |
Hausratversicherung | Sie deckt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Glasbruch und Diebstahl entstehen. Im Brand fall werden alle zerstörten Gegenstände zum Neuwert ersetzt. |
Neu- und Zeitwert | Neuwert= Wert eines Gegenstands, bevor er das erste Mal gebraucht wird. Zeitwert= Wert im aktuellen Zustand |
fahrlässig | die gebotene Vorsicht, Aufmerksamkeit, Besonnenheit fehlen lassen, z. B. wenn eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt |
Abredeversicherung | Man bleibt nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses weiter beim ehemaligen Arbeitgeber unfallversichert (max. 6 Monate). Die Abredeversicherung kostet CHF 25 pro Monat. |
Police | = Versicherungsvertrag: Bestätigung des Versicherungsabschlusses mit allen nötigen Vereinbarungen (AGB) Man muss eine Police genau durchlesen, bevor man eine Versicherung abschliesst. |
Kaskoversicherung | Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. durch Diebstahl, Elementarereignisse, Feuer, Glasbruch, Vandalenakte, Marder. Die Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Kollisionsschäden, bei Leasing obligatorisch |
Promillegrenze | Alkohol im Strassenverkehr: maximal 0,5 ‰ Berufschauffeure, Neulenkende, Fahrschüler und –schülerinnen, Fahrlehrer und –lehrerinnen sowie Begleitpersonen von Lernfahrten dürfen nicht unter Alkoholeinfluss (>0.10 Promille) stehen. |
Solidaritätsprinzip | Alle zahlen für jene, die einen Schaden erleiden (die eine Versicherungsleistung nötig haben). Viele Versicherungen funktionieren nach dem Solidaritätsprinzip. |
Dreisäulenprinzip | Die Versicherung gegen die Risiken Alter, Tod oder Invalidität: 1. und 2. Säule sind obligatorisch, die dritte freiwillig. |
1. Säule | =staatliche Vorsorge AHV/IV/EO deckt Existenzminimum bezahlt durch AG-/AN-Beiträge, Bundesgelder und Tabaksteuer |
2. Säule | =berufliche Vorsorge Pensionskasse oder BVG deckt Lebensgewohnheiten finanziert durch AG-/AN-Beiträge |
3. Säule | =private Vorsorge Säule 3a (gebundene Vorsorge)/ freiwilliges Sparen deckt Luxusbedürfnisse |
EO | =Erwerbsersatzordnung ersetzt Verdienstausfall bei Militär- oder Zivildienst oder Mutterschaftsurlaub (14 Wochen), in der Regel 80% des Verdienstes |
IV | Invalidenversicherung sie sichert die Existenzgrundlage für Menschen, die aufgrund eines Unfalls oder Krankheit dauerhaft invalid sind (je nach Invaliditätsgrad) Es gilt: Eingliederung vor Rente! |
ALV | =Arbeitslosenversicherung bezahlt Einkommen für Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, Massnahmen zur Rückkehr in Arbeitswelt Voraussetzung: in den letzten zwei Jahren ein Jahr gearbeitet! |
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