öffentl. u. privates Baurecht

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Karteikarten am öffentl. u. privates Baurecht, erstellt von marion.layer am 24/02/2015.
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Nennen Sie die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des öffentlichen Baurechts BauGB, BauNVO, Landesbauordnung, PlanZV.....
Nennen Sie die vier allgemeinen verschiedenen Baunutzugsflächen lt. BauNVO BauNVO §1 W=Wohnfläche M=gemischte Bauflächen G=gewerbliche Bauflächen S=Sonderbauflächen
BauNVO §1 (2) zehn mögl. Arten von Baugebieten nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung W - WS, WR, WA, WB M - MD, MI, MK G - GE, GI S - SO
Erläutern Sie folgende Begriff Vollgeschoss Vollgeschoss: §20BauNVO:landesrechtl. unterschiedl. geregelt
Grundflächenzahl § 19(1) : Verhältnis zwischen versiegelter Grundstücksfläche und überbaubarer Grundstücksfläche
Geschossfläche § 20 BauNVO: Verhältnis zwischen der Fläche aller Vollgeschosse und der überbaubaren Grundstücksfläche
Baulinie Baugrenze Bauline: auf dieser Linie muss gebaut werden Baugrenze: bis an diese Grenze darf gebaut werden
Bauweise offen: Gebäudelänge höchsten 50 m geschlossen: Baugruppen ohne Grenzabstand
Angaben: Qualifizierter Bebauungsplan zeichner. und beschreibender Teil wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen § 30 BauGB: Angaben über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaub. Grundstücksfläche, örtl. Verkehrsfläche SCHAFFT BAURECHT, wenn ERSCHLIESSUNG gesichert
Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan FNP §5 BauGB: vorbereit.Bauleitplan, KEIN verbindl. BAURECHT für PRIVATE stellt beabsichtigte baul. Entwickl. dar, nur allgem. Ang.z.baul. Nutzung BBP: verbindl.Bauleitplan, VERBINDL. BAURECHT, konkr.Angaben über die mögl. baul.Nutzung
welche baurechtl. Auswirkungen hat der Beschluss eines qualif. BBP für das Neubauvorhaben eines Bauwillingen? ein rechtsgültiger BBP schafft Rechtssicherheit. Wenn ein Bauvorhaben die Festsetzungen des BBP einhält u.d.Erschließumg gesichert -> Bauherr hat ANSPRUCH auf BAUGENEHMIGUNG
Welche Angaben beinhaltet ein Bauantrag Bezeichnung und Lage des Bauvorhabens, Nennung des Bauherren, des Architekten + Bauleiters, div. Kennzahlen ZB Rohbaukosten, Gesamtkosten, Wohn- od. Nutzfläche etc
welche Bauvorlagen sind dem Bauantrag mind. beizufügen? amtl. bestätigter Lageplan (Katasterauszug), Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Statik, Berechnung von GFZ, GRZ, BMZ, Wohn-/Nutzfläche, Nachwies von Schallschutz, Naturschutz, Stellplätze, BRandschutz, Grundstücksentwässerung
Nennen Sie mind. 5 Regelungen, die nicht bundeseinheitl., sondern nur in LBO geregelt Abstandsflächen zw. Gebäuden, und zu Nachbargrundstücken, Begriffsdef. Vollgeschoss, techn.Vorschriften Heizungsanlagen, Vorschriften zu verwendete Baustoffe etc
Ihr Bekannter Paul..hat ein unbeb. Grundstück geerbt und möchte darauf ein EFH bauen. Es existiert FNP (Ausweisung "Wohngeb"). BBP existiert nicht. Erhält P.. eine Baugenehmigung? Ohne (qualiv.) BBP besteht KEIN Anspruch auf eine Baugenehmigung. FNP ist nur eine Art Absichtserklär.d.Gemeinde Allerd.wenn Grundstl im Innenber. besteht Baurecht nach § 34 BauGB
Was versteht man unter dem Begriff ERSCHLIESSUNG (allgemein) allgem: Anbind. Grundstk. an d. öffentl. Verkehrsraum (oberirdisch); Herstell. der leitungsgebundenen Hausanschlüsse bis an die Grundstücksgrenze (unterirdisch - Gas, Wasser, Elektrizität)
ERSCHLIESSUNG nach Baugesetzbuch §§ 123 ff BauGB Vollständ. erstmalige Herstellung der (Oberird.) Erschließungsanlagen (SDtraßen, Wege, Plätze). Gemeinde hat Hoheitsrecht, es besteht kein Anspruch der GS-Eigentümer auf Erschließung
Was bedeutet folgende Aussage: "das Grundstück ist nach § 34 BauGB bebaubar" ? Im Innenbereich einer Gemeinde ist die Bebauung immer zulässig (es besteht Anspruch auf Erteilung einer Baugen.) wenn es nach Art und Maß....in die nähere Umgeb. einfügt. und Erschließ.gesichert. Nähere Umgebung lt. höchstrichterl.Rechtssprechung nur unmittelbar angrenz. Grundstücke
nennen Sie die wichtigsten gesetzl. Grundlagen des PRIVATEN Baurechts BGB, HOAI, VOB, MaBV etc.
Grenzen die Aufgaben des Bauherren, des Architekten und der am Bau beteiligten Baufirmen voneinander ab. Bauherr: Vertragsp.v Banken, BauFA, beauftragt Arch., beschafft Grundstk, Baugenehm., Finanz.,ist ET, tr.Risiko Arch: (Werksvertragsr) techn. Baubetr., Pläne/Bauz. Überwachung.Lph.HOAI Baufirma: Planausführend f.d. Gewerke am Bau
Neun Leistungsphasen des Architekten HOAI §34 (und Buch 2)
"Verwaltungsleistungen des Bauherren im Zusammenhang mit den Kosten eines Neubauvorhabens?? §§7,8 II.BV
Nennen und erläutern Sie die Arten der Vergabe von Bauleistungen (Ausschreibungen) nach der VOB (VOB/A?) öffentl. Ausschreibung beschr.Ausschr. mit oder ohne vorher.T. freihändige Vergabe mit od.ohne vorher.Teilnahmewettbewerb
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB VOB ist weder Gesetz noch Rechtsverordnung. Muss AUSDRÜCKL. VERTRAGL. zum Bestandteil gemacht werden!! Teil A: Vergabe, Teil B: Vertagsbedingungen, Teil C: techn. Vertragsbedingungen
Welche Bedeutung hat die VOB? Regelwerk, welches die über Jahre entwickelten allgem. Geschäftsbeding. f.Bauverträge darstellt. Kein Gesetz, muss vereinbart werden!
Baugenehmigung liegt vor. Von einer Baufirma 2 Bauverträge einmal nach BGB, einmal nach VOB. 3 wichtige Vorteile und 2 Nachteile VOB Wenn VOB nicht ausdrückl. od ungültig vereinbart wurde, gilt ohnehin das BGB VORTEIL: rechtssicher, AGB für Bauerstellung, nachträgl.Änderung am Bau jederzeit mögl. NACHTEIL: Gewährleistung nur 4 statt 5 Jahre
Versicherungen als Bauherr für die Bauzeit? Bauherrenhaftpflicht, Bauwesen- oder Bauleistungsversicherung, Rohbaufeuerversicherung, (Gewässerschadenhaftpflicht, Unfallvers)
Unterschied Baulast und Grunddienstbarkeiten Baulast immer im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben od. Baugenehmigung. ÖFFENTL.-RECHTL. ------------------------------------------------------- Grunddienstbarkeit 1 Grundstk wird zu- gunsten 1 anderen Grundstk belastet. RECHTSVERH.: zw. Begünstigtem (Herrschend.)+ Belasteten (Dienendem)
Unterschied Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht Bauplanungsrecht: wo , was + wieviel gebaut werden kann + wie es genutzt werden darf ---------------------------------------------------- Bauordnungsrecht
Der Ablauf eines Bebauungsverfahrens Aufstellungsbeschluss Frühzeitige Öffentlichk.Beteiligung+ Öffentl. Auslegung, TöB... öffentl. Auslage + TöB Abwägung und Satzungsbeschluss ......
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