Erstellt von Melanie Schranner
vor mehr als 4 Jahre
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Frage | Antworten |
Tageseinrichtung | Einrichtung, in denen Kinder einen Teil des Tages oder ganztägig untergebracht sind und in der Gruppe gefördert werden. |
Kindertagesstätten | Sind außerschulische Einrichtungen auf freiwilliger Basis für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die dort halb- oder ganztags von pädagogischem Fachpersonal betreut werden und die Familienerziehung ergänzen. |
Kinderkrippe | Ist eine außerschulische Einrichtung auf freiwilliger Basis zur Betreuung von Knidern von 0-3 Jahren, die dort halb- oder ganztags von pädagogischem Fachpersonal betreut werden; sie will die Familienerziehung ergänzen. |
Kindergarten | Handelt es sich um eine familienergänzende Einrichtung mit Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsauftrag, die den gesetzlichen Regelungen des SGB VIII sowie dem Bayerischem Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) unterliegt. |
Kindergarten | Ist eine familienergänzende Einrichtung auf freiwilliger Basis für Kinder zwischen dem 4. Und 6. Lebensjahr. Pflege und Erziehung werden in der Regel von ausgebildeten Sozialpädagogen, Erziehern und Kinderpflegern geleistet. Der Kindergarten wird von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Kirchen oder Vereinen getragen und untersteht der Aufsicht von Jugendämtern und Regierungen. |
Regelkindergarten in additiver Form | Begegnungen von Kindern ohne und mit Behinderung werden gefördert. Die Einrichtungen – Regelkindergarten und sonderpädagogischer Kindergarten – können entfernt oder auf demselben Gelände sich befinden. Die Kinder lernen sich kennen in gemeinsamen Aktivitäten und Unternehmungen. |
Förderkindergarten | Für Kinder zwischen drei und 6 Jahren mit Beeinträchtigung und ohne Beeinträchtigung bedroht, die in der Regeleinrichtung nicht ausreichend betreut oder gefördert werden können. |
Heilpädagogischer Förderkindergarten | Es sind grundsätzlich Ganztagsangebote. Kinder werden in einer individuellen Betreuung gezielt nach einem Förderplan betreut und gefördert. |
Kindergarten mit integrativen Gruppen | Gemischte Gruppen von Kindern ohne und mit Behinderungen leben, spielen und lernen im Alltag zusammen. Es gibt Förderangebote sowohl für die behinderten Kinder entsprechend ihrem Bedürfnis als auch für die übrigen Kindern. |
Krippe, Kindergarten, Hort | Die Einrichtung arbeitet nach dem bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan, welcher Beobachtung, Dokumentation sowie Bildungspartnerschaft als wichtige Themen sieht. Laut BayKiBiG ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern eine Aufgabe von familienergänzenden Einrichtungen. |
Kinderhort | Ist eine Tagesstätte für schulpflichtige Kinder außerhalb des Unterrichtszeit, bzw. in der Freizeit. Von der pädagogisch ausgebildeten Fachkraft werden sie dort betreut,insbesondere bei der Erledigung der schulischen Hausaufgaben und in der Freizeitgestaltung. |
Kinder- und Jugendarbeit | Bedeutet Freizeit- und Bildungsangebote zur Förderung der Entwicklung von jungen Menschen, die diese außerhalb von Familie, Schule und Beruf freiwillig in Anspruch nehmen können. |
Offene Jugendarbeit | Verfolgt unterschiedliche pädagogische Ansätze, damit Jugendliche auf den gesellschaftlichen Wandel entsprechend reagieren können. Zur offenen Jugendarbeit zählt auch die mobile Jugendarbeit, diese findet überwiegend in Treffpunkten des Gemeinwesens statt. |
Jugendzentrum | Sind Jugendzentren, Kinder- und Jugendhäuser, Häuser der offenen Tür und Freizeitstätten mit Räumen für offene Treffs, Veranstaltungen, Projekte, Arbeitsgemeinschaften und Kultur-, Spiel-, Sport-, Bildungs-, Beratungs- und Informationsangeboten. Große Einrichtungen werden von einem professionellen Team betreut. Kleinere Einrichtungen in Gruppenräumen der Gemeinde, Bauwagen etc. |
Jugendzentrum | Die Rechtsgrundlage für das Angebot eines Jugendzentrums ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie im §11 SGB VIII (Jugendarbeit) begründet. Laut KJHG zählt es unter anderem zu den Aufgaben eines Jugendzentrums die ganzheitliche Entwicklung der Jugendlichen zu unterstützen sowie diese zur Selbstbestimmung und zur gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. |
Heime | Sind Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche von eigens dazu ausgebildeten Erziehern und / oder Sozialpädagogen über Tag und Nacht versorgt, betreut und erzogen werden. |
Heimerziehung | Rechtliche Grundlage der Heimerziehung bildet der §34 des SGB VIII. Die Aufgabe der Einrichtung ist es, Kinder und Jugendliche, die längerfristig nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können, ein Zuhause zu bieten. |
Jugendwohngruppe | Handelt es sich im Sinne des SGB VIII um eine familienersetzende Einrichtung. |
Wohngruppe | Ist ein Ort an dem Menschen für einen bestimmten Zeitraum oder (als Ausnahme für immer) zusammenleben, die - Sich in einer bestimmten, zumeist problematischen Lebenssituation befinden oder - Aufgrund ihrer Vorgeschichte geschädigt sind - Unter körperlichen, seelischen oder geistigen Gebrechen leiden, oder - Aus biologischen Gründen, wie Alter oder Kindheit, der Betreuung bedürfen. Betreut wird eine Wohngruppe in der Regel von einem Sozialpädagogen oder anderem Fachpersonal. (Wikipedia 2020) |
Zielsetzung von heilpädagogischen Wohngruppen | Heilpädagogische Wohngruppen haben grundsätzlich das Ziel, auf der Grundlage der in der Hilfeplanung getroffenen Vereinbarungen. - Das Zusammenleben des Kindes mit seinen Angehörigen wieder zu ermöglichen oder, wenn dies nicht mehr erreichbar erscheint, - Selbstständige und dabei (entsprechend den Möglichkeiten) erfolgreiche Lebenswege des jungen Menschen ermöglichen. |
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