Erstellt von Alina Marie
vor mehr als 3 Jahre
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Frage | Antworten |
Definition Geschäftsfähigkeit | Fähigkeit, ohne fremde Hilfe, wirksame Rechtsgeschäfte abzuschließen |
Stufe 1 - Geschäftsfähigkeit = ...? | Geschäftsunfähigkeit |
Wo ist die Geschäftsunfähigkeit geregelt? | § 104 BGB |
Alter Geschäftsunfähigkeit | Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahr |
Ausnahme für ebenfalls geschäftsunfähige Personen | Dauerhaft in ihrer Geistestätigkeit gestörte Person |
Wo sind die Folgen der Geschäftsunfähigkeit geregelt? | § 105 BGB |
Was bedeutet Geschäftsunfähig? | Willenserklärungen sind nichtig |
Wann sind Willenserklärungen ebenfalls nichtig? (Außer bei der Geschäftsunfähigkeit) | Bei vorübergehender Störung der Geistestätigkeit (Unter Drogen; Alkohol; etc.) |
Stufe 1 - Geschäftsfähigkeit = ...? | Beschränkte Geschäftsfähigkeit |
Wo ist die beschränkte Geschäftsfähigkeit geregelt? | § 106 BGB |
Alter beschränkte Geschäftsfähigkeit | Von 7 bis unter 18 Jahren |
Wo sind die Folgen der beschränkten Geschäftsfähigkeit geregelt? | § 108 BGB |
Was bedeutet beschränkt geschäftsfähig? (3 Punkte) | 1) Willenserklärungen sind schwebend wirksam 2) Voll wirksam, wenn Einwilligung des gesetzlichen Vertreters innerhalb zwei Wochen erfolgt 3) Wird Einwilligung nicht erklärt, gilt diese als verweigert |
Ausnahmen beschränkte Geschäftsfähigkeit (Paragraphen) | § 107 BGB; § 110 BGB; § 112 BGB; § 113 BGB |
§ 107 BGB | Nur rechtliche Vorteile für den Betroffenen |
§ 110 BGB | Rechtsgeschäfte mit Taschengeld oder mit von Dritten zur freien Verfügung überlassenen Mitteln |
§ 112 BGB | Vom gesetzlichen Vertreter mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts genehmigtes Erwerbsgeschäft |
§ 113 BGB | Vom gesetzlichen Vertreter genehmigtes Arbeitsverhältnis |
Stufe 3 - Geschäftsfähigkeit = ...? | Volle Geschäftsfähigkeit |
Alter volle Geschäftsfähigkeit | Ab 18 Jahre |
Was bedeutet voll geschäftsfähig? | Willenserklärungen ohne Genehmigung des gesetzlichen Vertreters voll wirksam |
Definition Rechtsfähigkeit | Fähigkeit Rechte und Pflichten zu haben |
Beginn/ Ende Rechtsfähigkeit | Beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod |
Wer ist alles rechtsfähig? (2 Punkte) | 1) Natürliche Personen (=alle Menschen) 2) Juristische Personen (=Organisationen des öffentlichen Rechts z.B. Gemeinden; Organisationen des Privatrechts z.B. Vereine) |
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