Erstellt von heikel2007
vor etwa 11 Jahre
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Frage | Antworten |
PNG | Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz seit 01.01.2013 |
Welche Voraussetzungen bei Pflegestufe I | Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens einmal täglich erforderlichen Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger, Nachbar oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für alle für die Versorgung des Pflegebedürftigen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Pflegegeld: monatlich 235,00 EURO, alternativ Pflegesachleistungen: monatlich 450,00 EURO oder beides anteilig als Kombinationsleistung |
was ist Pflegegeld? | Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst beschaffte Pflegekraft vergüten kann. Das sind in der Regel Familienangehörige oder Verwandte, es können aber auch Freunde, Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer sein, die die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise sicherstellen. Anspruchsberechtigt ist der Pflegebedürftige, der eine Pflegestufe beantragt und genehmigt bekommen hat. Wichtig! Unabhängig von der Höhe der Pflegeeinstufung und des damit verbundenen finanziellen Betrages, haben Sie folgende Wahlmöglichkeiten: |
was ist Pflegesachleistung | Pflegesachleistung heißt, dass professionelle Pflegekräfte die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Dies geschieht in der Regel durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Pflegesachleistungen gehören im Rahmen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege. raussetzungen Keine häusliche Krankenpflege in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung der gestzlichen Krankenversicherung und Pflege im häuslichen Bereich, d.h. im eigenen Haushalt, in einem anderen Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde oder in einem Altenheim und Die Vorversicherungszeit muss erfüllt sein, die Pflegebedürftigkeit muss festgestellt und die Pflegesachleistung bei der Pflegekasse beantragt werden. |
wer bekommt Kurzzeitpflege? | In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum vollstationär in einem Pflege- oder Seniorenheim aufgenommen. Der Anspruch kann geltend gemacht werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Dies gilt zum einen für Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich, beziehungsweise nicht ausreichend ist und zum anderen für die Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung. Unter welchen Umständen kann man Kurzzeitpflege beantragen? Der versicherte Pflegebedürftige muss mindestens die Pflegestufe I besitzen. Achtung! Falls der Pflegebedürftige noch keine Pflegestufe besitzt, sollte spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags durch den MDK eine Einstufung durchgeführt werden. |
wer bekommt Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz? | Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z.B. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können bis zu 100,- € Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag bis zu 200,- € monatlich gezahlt werden, also maximal 2.400,- € pro Jahr. Wichtig! Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die noch keine Pflegestufe haben. Diese werden dann praktisch der Pflegestufe 0 zugeordnet. |
welche Betreuungsleistungen gibt es im ambulaten Bereich | 1. Niedrigschwellige Betreuungsangebote mit geschulten Ehrenamtlichen zur Entlastung von Pflegepersonen 2. Tagespeflege durch Pflegedienste 3. Kann angespart werden um evtl. spätere Kurzzeitpflege zu finanzieren |
Was ist Tagespflege? | Sie zählt als teilstationäre Pflege der Pflegeversicherung. Der Pflegebedürftige wird teilweise in einer Einrichtung für Tagespflege (zugelassene Einrichtung nach § 72 SGB XI), teilweise zu Hause gepflegt. Tagespflegeeinrichtungen betreuen pflegebedürftige Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, tagsüber allein in der Wohnung zu bleiben, ansonsten aber von ihren Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden. Dazu gehören auch Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz), die hauptsächlich beaufsichtigt und betreut werden müssen. |
Voraussetzung für Tagesbetreuung | Eine Tagesbetreuung kommt immer dann in Betracht, wenn die häusliche Pflege und Beaufsichtigung nicht ausreichend oder zeitweise nicht sichergestellt werden kann (zum Beispiel bei Berufstätigkeit der Pflegeperson). Praxistipp: Für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung ist eine Pflegestufe nicht unbedingt erforderlich! Für Pflegebedürftige ohne Pflegestufe besteht zum Beispiel die Möglichkeit dafür zusätzliche Betreuungsleistungen (Pflegesachleistungen nach § 45 SGB XI) einzusetzen bzw. zu beantragen. Hiermit können die vereinbarten Pflegesätze finanziert oder verrechnet werden. Beachten Sie bitte dazu den verwandten Artikel: Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Die in Anspruch genommenen Leistungen können auch privat bezahlt werden. |
Leistungen der Pflegekasse bei Tagespflege | Zu den Leistungen, die die Pflegekasse übernimmt, zählen zum Beispiel: pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen der sozialen Betreuung, notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück. |
Kombinationsmöglichkeiten Tagespflege | 1.Kombination Tagespflege und Pflegesachleistung: Die Aufwendungen dürfen insgesamt 150 % des Sachleistungsanspruchs der jeweiligen Pflegestufe nicht übersteigen. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen verringert sich, wenn mehr als 50 % für den Besuch einer Tagespflege verwendet werden. 2.Kombination Tagespflege und Pflegegeld: Die Aufwendungen dürfen insgesamt 150 % der jeweiligen Pflegestufe nicht übersteigen. Der Pflegegeldanspruch verringert sich, wenn mehr als 50 % für den Besuch einer Tagespflege verwendet werden. 3.Kombination Tagespflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung: Wird höchstens die Hälfte der Leistungen für die Tagespflege verwendet, werden keine Leistungen gekürzt. Der Anteil von Pflegesachleistungen und Pflegegeld berechnet sich entsprechend den Regelungen zur Kombinationsleistung (nach § 38 SGB I). |
Betreuungsleistungen im Heim | bbb |
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