LF 5 - Rückabwicklungsprozesse und Leistungsstörungen

Beschreibung

2. Ausbildungsjahr Kaufmann im E-Commerce Karteikarten am LF 5 - Rückabwicklungsprozesse und Leistungsstörungen, erstellt von Tim Militz am 23/09/2021.
Tim Militz
Karteikarten von Tim Militz, aktualisiert more than 1 year ago
Tim Militz
Erstellt von Tim Militz vor etwa 3 Jahre
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
Offene Mängel Deutlich erkennbar, dass die Ware einen Mangel hat
Versteckte Mängel Trotz gewissenhafter Überprüfung der Ware, ist der Mangel zunächst nicht erkennbar.
Arglistig verschwiegene Mängel Verkäufer verheimlicht dem Käufer einen verstecken Mangel absichtlich.
Mangel in der Beschaffenheit Wenn die Ware fehlerhaft ist. Die Ware ist ganz oder teilweise beschädigt. Sie entspricht nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. (Zerkratzte Oberfläche)
Mangel in der Güte Die Ware ist zwar einwandfrei, erfüllt jedoch nicht vertraglich zugesicherte Eigenschaften.
Falsche Werbeaussagen Wenn Eigenschaften der Ware nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers nicht vorhanden sind. "Drucker soll 60 Seiten/Minute schaffen, es sind aber nur 20"
Mangelhafte Montageanleitung Durch fehlen oder einer fehlerhaften Montageanleitung zur falschen Montage durch den Käufer.
Montagefehler Wenn etwas unsachgemäß durch den Verkäufer montiert wird.
Mangel in der Art Es wird eine andere Ware als bestellt geliefert.
Mangel in der Menge Es liegt eine nicht vollständige Warenlieferung vor.
Rechtsmängel Wenn Dritte im Hinblick auf die Ware Rechtsansprüche stellen können, ohne dass dies beim Kauf vereinbart wurde.
Mangelrüge - Mitteilung an Verkäufer, dass an gelieferter Ware ein Mangel entdeckt wurde. - Dieser muss sehr genau beschrieben werden. - Ist formfrei, sinnvoll ist jedoch schriftliche Form.
Beweislastumkehr Nach 6 Monaten nach dem Kaufdatum, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel nicht von ihm verursacht wurde.
Anspruch auf Nacherfüllung Beseitigung des Mangels ODER Neulieferung einer mangelfreien Sache.
Frist: Offene Mängel (Zweiseitiger Handelskauf) Unverzüglich
Frist: Versteckte Mängel (Zweiseitiger Handelskauf) Unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Frist: Arglistig verschwiegene Mängel (Zweiseitiger Handelskauf) Unverzüglich nach Entdeckung, innerhalb von 3 Jahren.
Frist: Arglistig verschwiegene Mängel (Einseitiger Handelskauf) Innerhalb von 3 Jahren.
Frist: Versteckte Mängel (Einseitiger Handelskauf) Innerhalb der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Frist: Offene Mängel (Einseitiger Handelskauf) Innerhalb der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Frist: Offene Mängel (Bürgerlicher Kauf) Innerhalb der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Frist: Versteckte Mängel (Bürgerlicher Kauf) Innerhalb der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Frist: Arglistig verschwiegene Mängel (Bürgerlicher Kauf) Innerhalb von 3 Jahren.
Mangelhafte Lieferung Pflichten des Käufers - Rügepflicht - Rügefristen
Vorrangiges Recht Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung)
Nachrangige Rechte
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