Erstellt von ramona.schaefer
vor etwa 9 Jahre
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Frage | Antworten |
Verfahren des öffentlichen Beschaffungswesens | - öffentliche Ausschreibung * öffentliches Verfahren BöB 14 * selektives Verfahren BöB 15 - Ausnahme (öff. Ausschreibung) * Freihändiges Verfahren BöB 16 * Einladungsverfahren VöB 35 |
Voraussetzungen der polizeilichen Generalklausel BV 36 I Satz 3 (6 Punkte) | 1. Notsituation 2. Schwere Bedrohung eines fundamentalen Rechtsguts 3. Zeitliche Dringlichkeit 4. keine geeignete gesetzliche Massnahme 5. Keine Voraussehbarkeit 6. Verhältnismässigkeit -> nicht voraussehbar |
Was ist eine Mahnung? | Eine Mahnung ist eine Androhung. Eine Androhung regelt kein Rechtsverhältnis, weshalb es sich um einen Realakt handelt. |
Anwendbarkeit des Gleichheitsgebots | Das Gleichheitsgebot ist nur anwendbar, wenn sich dessen Anwendung in der Rechtsetzung auf den gleichen Anwendungsbereich bezieht. -> sonst Schema nicht anwendbar! |
Prüfschema Auskünfte & Zusicherungen (7) | 1. Inhalt: Bestimmtheit 2. Vorbehaltslosigkeit 3. Zuständigkeit (der auskunftsert. Behörde) 4.Unrichtigkeit nicht erkennbar 5. Nachteilige Disposition 6. Keine Änderung der Rechts- & Sachlage 7. Interessenabwägung |
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Praxisänderung zulässig? | - ernsthafte & sachliche Gründe sprechen für neue Praxis: Bessere Kenntnis der ratio legis, Veränderte äussere Verhältnisse, gewandelte Rechtsanschauung - Änderung muss grundsätzlich erfolgen - Interesse an richtiger Rechtsanwendung überwiegt R.sicherheit/gleichheit - Kein Vertsoss gegen Treu und Glaube |
Was ist eine echte Rückwirkung und wann ist sie zulässig? | Anwendung neuen Rechts auf Sachverhalte, die sich abschliessend vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rechts verwirklicht haben. -> grundsätzlich unzulässig (Rechtssicherheit) Ausnahmen (kumulativ): explizit angeordnet, zeitlich mässig, triftige Gründe, keine stossende Rechtsungleichheit, kein Eingriff in wohlerworbenes Recht. |
Wann ist eine Verfügung nichtig? | Evidenztheorie (kumulativ): - besonders schwerer Mangel (Nichtigkeitsgr.): Zuständigkeits-, Verfahrens-, Form-, Eröffnungs- oder inhaltlicher Fehler - Offensichtlichkeit des Mangels - Abwägung zwischen Rechtssicherheit und richtiger Rechtsanwendung |
Welche Arten der Privatisierung gibt es? | - Organisationsprivatisierung -Aufgabenprivatisierung - Vermögensprivatisierung - Finanzierungsprivatisierung |
Voraussetzungen der Privatisierung (3) | 1. Grundlage: formelles Gesetz 2. Zivilrecht angewendet 3. Bindung an die Grundrechte |
Arten von Verwaltungsaufgaben (Zweck der Staatsaufgaben) | - Ordnungsaufgaben (best. Zustände aufrechterhalten/Störungen verhindern) - Sozialpol. Aufgaben (Ausgleich gesel. + wirt. Ungleichheiten) - Lenkungsaufgaben (Lenkung der Bevölk.) - Infrastrukturaufgaben (Bereitstellung öff. Dienste) |
Wann ist berechtigtes Vertrauen in das behördliche Verhalten gegeben? | Kenntnis der Vertrauenslage + ausreichend indiviualisierte Vertrauensgrundlage sowie nicht kennen oder kennen sollen der Fehlerhaftigkeit. |
Unter welchen Voraussetzungen ist der subordinationsrechtliche Vertrag zulässig? | - Gesetz muss die Vertragsform explizit oder implizit zulassen - Vertragsform ist aus sachlichen gründen die angemessenere Handlungsform als die Verfügung. - Regelmässigkeit des Vertragsinhalts. |
Was ist eine öffentliche Beschaffung? | Wenn das Gemeinwesen auf dem freien Markt als Nachfrager auftritt, um für die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben gegen Entgelt Mittel zu bewerben. BöB ist anwendbar. |
In welchen Fällen ist eine Änderung grundsätzlich ausgeschlossen? (unwiderrufbar = materiell rechtskräftig) | - Ausdrückliche gesetzliche Regelung - Wohlerworbene Rechte - Ermittlungs- und Einspracheverfahren im Vorfeld der Verfügung - bereits von Befugnis Gebrauch gemacht - Privatrechtsgestaltende Verfügungen - Gericht hat bereits materiell über Verfügung befunden |
Welche Arten ursprünglich fehlerhafter Verträge gibt es? | - Unzulässigkeit der Vertragsform - Unzuständigkeit der Behörde - Verstoss gegen zwingende Rechtsnorm - Willensmängel - Formmängel |
Wie ist bei nachträglich fehlerhaften Verträgen vorzugehen? | - Anpassung an veränderte Verhältnisse (clausula rebus sic stantibus, Festhalten an ursprünglichem Vertrag nicht zumutbar) - Anpassung an geänderte Rechtslage (Interessenabwägung zwischen Gesetzmässigkeit und Vertrauensschutz, wohlerworbene Rechte sind gesetzesbeständig) |
Was sind die Voraussetzungen für die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf Private? | Zulässigkeitsvoraussetzungen: - Gesetzliche Grundlage (damit öffentliches Interesse gewahrt wird) - Aufsicht durch den Staat - Private sind in ihrem Handeln an die Verfassung und an die GR gebunden. |
Was sind autonome Satzungen? | Generell-abstrakte Normen, die gestützt auf die Befugnis, die eigenen Angelegenheiten selbständig zu regeln, von Organisationen des öffentlichen Rechts erlassen werden. Organisationen des öff. Rechts, die mit einer relevanten Autonomie ausgestattet sind: Gemeinden, Universitäten, öff. Anstalten + Körperschaften, Behördenkommissionen |
Was sind allgemeine Rechtsgrundsätze? | - ungeschriebene oder geschriebene Rechtsnormen mit Geltung in allen Rechtsbereichen aufgrund ihrer allgemeinen Tragweite - stehen auf der Stufe der Gesetze - dienen der Lückenfüllung Beispiel: Verjährung öff-rechtl. Ansprüche |
"sonstige" verfassungsrechtliche Grundsätze. | - Fairness - Öffentlichkeit & Transparenz - Verursacherprinzip BV 74 - Vorsorgeprinzip (Prävention - Nachhaltigkeitsprinzip BV 73 |
Was ist Vertrauensschutz? | Vermittelt Privaten den Anspruch, in ihrem berechtigten Vertrauen in erwartungsbegründendes behördliches Verhalten geschützt zu werden. |
Was sind die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes? | - Vertrauensgrundlage - Berechtigtes Vertrauen in behördliches Verhalten - Vertrauensbetätigung (Disposition getroffen) - Abwägung zwischen Vertrauensschutz und entgegenstehenden öffentlichen Interessen. |
Was ist eine Vertrauensgrundlage? | Verhalten eines Staatsorgans, das bei Betroffenen eine bestimmte Erwartung auslöst (hocher Bestimmtheitsgrad). Rechtsnatur der Vertrauensgrundlage ist irrelevant. |
Was ist eine Vertrauensbetätigung? | Disposition, die der Betroffene aufgrund seines Vertrauens betätigt und nicht ohne Nachteil wider rückgängig gemacht werden kann. Kausalität zwischen Vertrauen und Disposition. |
Besteht ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht? | Wenn Behörde im Einzelfall rechtswidrig im Vorteil für Betroffene entscheidet, haben andere in ähnlichen Situationen keinen Anspruch auf rechtswidrige Behandlung. Legalitätsprinzip geht Gleichbehandlung vor. Ausnahme: Rechtsgleichheit wiegt stärker als Legalitätsprinzip. |
Voraussetzung für Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht? (3) | 1. Behörde weicht in ständiger Praxis vom Gesetz ab. 2. Behörde gibt zu erkenne, dass sie auch in Zukunft abweicht. 3. keine gewichtigen öffentlichen Interessen stehen entgegen. |
Wie treten Erlasse ausser Kraft? | - Befristete Erlasse: mit Ablauf der Frist - Unbefristete Erlasse: Aufhebung durch spätere Erlasse mind. gleicher Stufe. - formelle Aufhebung: späterer Erlass hebt älteren Erlass explizit auf. - materielle Aufhebung: Späterer Erlass hat Vorrang (lex posterior-Regel) |
Realakte? | - Rat + Auskunft, Zusicherung - Informationen - Empfehlungen - Warnungen - Berichte |
Was ist eine unechte Rückwirkung und wann ist sie zulässig? | Bei der unechten Rückwirkung treten die Rechtsfolgen eines Gesetzes erst nach Verkündung der Norm ein, ihr Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor der Verkündung „ins Werk gesetzt wurden“. Grundsätzliche Zulässigkeit. Grenzen: Wohlerworbene Rechte + Vertrauensschutz |
Was ist eine Vorwirkung und wann ist sie zulässig? | Wenn Erlass Rechtswirkung hat, obwohl er noch nicht in Kraft gesetzt wurde. - positiv: Anwendung zukünftigen Rechts wie geltendes Recht - negativ: Anwendung des geltenden Rechts wird bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts ausgesetzt. |
Was ist eine Gesetzeslücke (I/II)? | Gesetz erweist sich als unvollständig. weil es auf eine konkrete Frage keine Antwort gibt. Eine Lücke liegt nur vor, wenn die Nichtbeantwortung der Frage keine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers war (= kein qualifiziertes Schweigen). |
Was ist eine Gesetzeslücke (II/II)? (1) Echte und (2) unechte Lücke. | 1. Gesetz enthält für eine Frage keine Regelung, ohne deren Beantwortung die Rechtsanwendung unmöglich ist. 2. Gesetz enthält für alle Fragen eine Regelung, wird jedoch als lückenhaft empfunden. Lücke darf grundsätzlich nicht gefüllt werden (Legalitätsprinzip) |
Was ist Ermessen? | Ermessen ist ein Entscheidungsspielraum der Verwaltungsbehörde, den der Gesetzgeber durch offene Normierung gewährt. Gesetzgeber verzichtet auf eine abschliessende Regelung, um der Verwaltungsbehörde einen Freiraum zu gewähren. |
Welche Arten des Ermessens gibt es? | - Entschliessungsermessen (Spielraum beim Entscheid, ob eine Massnahme zu treffen ist oder nicht) - Auswahlermessen (Behörde hat Wahl zwischen zwei Massnahmen) - Tatbestandsermessen: Spielraum der Behörde, ob sie Vorauss. zur Anordnung von Massnahmen als erfüllt erachtet. |
Welche Ermessensfehler werden unterschieden? (I/II) | - Unangemessenheit: Entscheid ist rechtmässig aber unzweckmässig - Ermessensmissbrauch: Entscheid hält sich formell an den Ermessensspielraum, wird aber unter unmassgeblichen Gesichtspunkten betätigt.Entscheid ist nicht nur unzweckmässig, sondern rechtswidrig. |
Welche Ermessensfehler werden unterschieden? (II/II) | - Ermessensüberschreitung: Entscheid hält sich nicht an Ermessensspielraum, da Behörde in einem Bereich Ermessen ausübt, in dem vom Gesetz kein Ermessen eingeräumt wurde. - Ermessensunterschreitung: Entscheid übt kein Ermessen aus, obwohl Gesetz Ermessen eingeräumt hat. |
Unter welchen Voraussetzungen können Verfügungen geändert werden? (I/II) | - nur fehlerhafte Verfügungen sind widerrufbar. SV falsch erhoben/gewertet, tats./rechtl. Verhältnisse haben sich geändert. - Abwägung zwischen dem Interesse an der richtigen Rechtsanwendung und dem Interesse an der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz |
Unter welchen Voraussetzungen können Verfügungen geändert werden? (II/II) | Eine Behörde kann selbst formell rechtskräftige Verfügungen unter bestimmten VSS grundsätzlich ändern. Bei formell rechtskräftigen Verfügungen ist die Zulässigkeit einer Änderung jedoch strenger zu beurteilen als noch bei nicht formell rechtskräftigen Verfügungen. |
In welchen Fällen ist eine Änderung von Verfügungen grundsätzlich ausgeschlossen? (unwiderrufbar = materiell rechtskräftig) Unwiderrufbarkeit gilt nicht absolut. Deshalb muss Interessenabwägung gemacht werden. | 1. ausdrückliche gesetzl. Regelung 2. Wohlerworbene Rechte 3. Eingehendes Ermittlungs- und Einspracheverfahren im Vorfeld 4. Betroffener hat von eingeräumter Befugnis bereits gebrauch gemacht. 5. Privatrechtsgestaltende Verfügungen 6. Gericht hat mat. über Verfügung befunden |
Welche Arten der Änderung einer Verfügung gibt es? (I/III) | Widerruf: Verfügende/ übergeordnete Behörde ändert eine fehlerhafte formell rechtskräftige Verfügung auf Widererwägungsgesuch hin oder von Amtes wegen. (Interesse an richtiger Rechtsanwendung und Rechtssicherheit muss überwiegen) - nachträgliche Fehlerhaftigkeit |
Welche Arten der Änderung einer Verfügung gibt es? (II/III) | Revision (VwVG 66): Änderung einer formell rechtskräftigen Verfügung von Amtes wegen oder auf Gesuch. Ausserordentliches Rechtsmittel. Besonders schwere ursprüngliche Fehlerhaftigkeit. Revisionsgründe: Verletzung EMRK, neue erhebliche Beweise, Verletzung des recht. Gehörs.. |
Welche Arten der Änderung einer Verfügung gibt es? (III/III) | Wiedererwägung: Gesuch an die zuständige Behörde, eine Verfügung zu überprüfen. Formloser Rechtsbehelf. Grundsätzlich kein Anspruch auf Eintreten. |
Was ist ein unbestimmter Rechtsbegriff? | Rechtsnorm formuliert die VSS der RF oder die RF in offener/unbestimmter Weise. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind grundsätzlich von Verwaltungsgerichten voll überprüfbar, da sie der Auslegung zugänglich sind. Dennoch Zurückhaltung bei der Überprüfung von bestimmten Rechtsbegriffen, weil der Verwaltungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zugestanden werden soll: - Zusammenhang mit örtlichen Verhältnissen - Technizität der Frage - Vertrautheit der Behörde mit tatsächlichen Verhältnissen |
Was sind Nebenbestimmungen von Verfügungen und wann sind sie zulässig? | Nebenbestimmungen regeln Modalitäten einer Verfügung. - Sie bieten die Möglichkeit, die begründeten Rechte und Pflichten den konkreten Umständen anzupassen und zu modifizieren. - Sie sind vor allem bei Bewilligungen wichting und immer dann angebracht, wenn eine Bewilligung verweigert werden könnte und der Erlass mit Nebenbestimmungen somit die mildere verhältnismässigere Massnahme darstellt. - Voraussetzungen der Zulässigkeit: gesetzliche Grundlage,Verhältnismässigkeit, öffentliches Interesse |
Welche Arten von Nebenbestimmungen von Verfügungen gibt es? (I/II) | 1. Befristung: Zeitliche Beschränkung einer Rechtswirksamkeit oder Geltung einer Verfügung. Der Zeitraum ist meist bestimmt, selten unbestimmt. 2. Bedingung: Rechtswirksamkeit wird von einem ungewissen Ereignis in der Zukunft abhängig gemacht. - Suspensivbedingung: Verfügung ist erst rechtswirksam ab Erfüllung der Bedingung - Resolutivbedingung: bei Eintritt der Bedingung entfällt die Rechtswirksamkeit der Verfügung. |
Welche Arten von Nebenbestimmungen von Verfügungen gibt es? (II/II) | 3. Auflage: Zusätzliche Verpflichtung zu einem Dulden, Tun oder Unterlassen, die mit der Verfügung verbunden ist. Rechtswirksamkeit der Verfügung hängt nicht von der Erfüllung der Auflage ab. Auflage ist selbständig erzwingbar. Nichterfüllung der Auflage kann zum Widerruf der Verfügung führen. |
Welche Gründe sprechen für eine sachliche und welche für eine örtliche Dezentralisation? | Sachlich: - Spezialisierung und effektive Aufgabenerledigung - Entlastung der Zentralverwaltung - Vermeidung von Interessenkonflikten Örtlich: - Kenntnis der lokalen Verhältnisse und Rücksichtnahme darauf - Erleichterter Zugang zur Behörde für Private - Föderative/demokratische Aspekte (Selbstverwaltung) - Bürgernähe - Machtverteilung |
Was sind öffentlich-rechtliche Körperschaften? | ..sind mit Hoheitsgewalt ausgestattete Verwaltungsträger, die auf öffentlichem Recht basieren und mitgliedschaftlich verfasst sind. Die ihnen zugewiesenen öffentlichen Aufgaben erfüllen sie selbständig. - Mitglieder und Verwaltungsbehörden bilden eine Einheit (ermöglicht durch Selbstverwaltung) - juristische Personen des öffentlichen Rechts - Gründung und Organisation richten sich nach dem öffentlichen Recht - Hoheitliches und nicht hoheitliches Verwaltungshandeln - selbständige Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit gewisser Autonomie |
Welche Arten privater Verwaltungsträger gibt es? | Monopolkonzessionäre: Staat überträgt Privaten sein unmittelbar rechtliches Monopol. In der Regel mit Betriebspflicht. Beliehene: Private, denen das Gemeinwesen die Erfüllung einer spezifischen Verwaltungsaufgabe übertragen hat. Zweck: vor allem Entlastung der Verwaltungsbehörden. Private sind berechtigt und verpflichtet zur Wahrnehmung der Aufgabe. Vollzugsaufgabe, teilweise auch Rechtssetzungsbefugnis Privatrechtliche Stiftungen (Ausnahme) |
Wie ist die Grundrechtsbindung bei privatwirtschaftlichen Verwaltungsträgern? | - öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform: Grundrechtsbindung (keine Privatautonomie) - Spezialgesetzliche AG: Grundrechtsbindung (Ausnahme: Wettbewerbsbereich) - Gemischtwirtschaftliche Unternehmen: Grundrechtsbindung etwa durch Konzession - Private Verwaltungsträger: Grundrechtsbindung -> Zentral: Kriterium nach BV 35 II und keine Flucht ins Privatrecht |
Verwaltungsrechtlicher Vertrag und seine Form | - Vertrag? zweiseitig: WE - öffentlich-rechtlich? Gegenstand des Vertrages - Zulässigkeit? 1. nicht gesetzlich Ausgeschlossen 2. sachlicher Grund für die Wahl dieser Handlungsform 3. rechtmässiger Vertragsinhalt Form ist umstritten -> schriftform |
Was sind die institutionellen öffentlichen Interessen? | - fiskalische Interessen - Effizienz der Verwaltung - Ansehen der Institutionen |
Was für Regulierungsziele sollen durch die Regelungsinstrumente erreicht werden? | - Schutz von Polizeigütern - Schutz von Grundrechten - Staats- und Sonderziele - Gesetzgebungsaufträge |
Was sind öffentliche Informationen? | öffentliche Mittelung von gesetzlichen Tatsachen oder Standpunkten der Verwaltung. Zulässigkeit nach BV 5/36 + Sachgerechtigkeit der Informationen |
Voraussetzungen der Ersatzvornahme | - vertretbares Tun - Vollstreckbarkeit der Verfügung VwVG 39 - Verhältnismässigkeit -> Androhung VwVG 41 II (mit Erfüllungsfrist, ausser wenn Gefahr in Verzug ist). - öffentliche Interesse |
Voraussetzungen von Zwangsmassnahmen | - gesetzliche Grundlage -> da Grundrechtseingriff - Vollstreckbarkeit der Verfügung (VwVG 39) - Verhältnismässigkeit -> Androhung VwVG 41 II (ausser wenn Gefahr in Verzug VwVG III) |
Was sind Schutzmassnahmen? | Realakte, mit denen Behörde den rechtmässigen Zustand herstellt ohne Zwang auszuüben. Knüpft nicht an Verfügung an und braucht keine gesetzliche Grundlage, da sie nicht in Grundrechte eingreift. |
Kostentragung im Störerprinzip | - Entzug von Vorteilen/ Androhung -> keine Kosten - Restitutionspflichten/Ersatzvornahme -> Kostentragung durch Verfügungsadressaten (keine gesetzliche Grundlage nötig!) - Zwangsmassnahmen/Schutzmassnahmen -> Kostentragung durch Verursacher nur wenn es dafür gesetzliche Grundlage gibt (z.B. Gewässerschutzgesetz) |
Was ist eine Verwaltungssanktion und welche Arten gibt es? | Anordnung von Nachteilen als Reaktion auf eine eingetretene Rechtsverletzung, ohne das diese beseitigt wird. 1. Verwaltungsstrafen 2. Beugestrafe StGB 292 3. Disziplinarsanktionen 4.Administrative Rechtsnachteile |
Welche Arten repressiver Sanktionen gibt es? (I/II) | - Verwaltungsstrafen (vor allem Ordnungsbussen): Bestrafen Verstösse gegen das Verwaltungsrecht, Ordnungsbussen (in Verordnung), Verwaltungsstrafen müssen in einem Gesetz vorgesehen sein, zusätzliche VSS: Verschulden - Bestrafung wegen Ungehorsams (Beugestrafe): subsidiär zu anderen Ungehorsamsstrafen, zusätzliche VSS: Ausdrückliche Strafandrohung in Verfügung und Vorsatz, Ungehorsam gegen amtliche Verfügung (VwVG 41 I d). |
Welche Arten repressiver Sanktionen gibt es? (II/II) | disziplinarische Massnahmen: können nur ggü. Personen die in einem Sonderstatusverhältnis oder unter besonderer Aufsicht des Staates angewandt werden. Bezwecken die Pflichterfüllung jener Personen, die unter der Disziplinargewalt stehen. Administrative Sanktionen (je nach Schwere mit Strafcharakter). Gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit (auch das Opportunitätsprinzip ist zu beachten). Zusätzliche VSS: Disziplinarfehler, Durchführung eines Verwaltungsverfahrens |
Administrative Rechtsnachteile | Verbot der Beschränkung einer Tätigkeit, wenn diese pflichtwidrig ausgeübt wird -> Konnexität |
Beschwerde gegen Erlasse: Wie sieht die materielle Beschwerde aus? | virtuelles berührtsein -> minimale Wahrscheinlichkeit |
Besondere Beschwerderechte: Egoistische Verbandsbeschwerde | Anstelle materieller Beschwer - Verband = juristische Person - Statuten ermächtigen zur Wahrung der betroffenen Interessen der Mitglieder - Grossteil der Mitglieder ist materiell beschwert und hat aktuelles und praktisches Interesse |
Besondere Beschwerderechte: Ideelle Verbandsbeschwerde | anstatt materielle Beschwer: - Wahrung öffentlicher Interessen gemäss Spezialgesetz USG Allgemeines Beschwerderecht wenn Verband die eigenen schutzwürdigen Interessen berührt. |
Besondere Beschwerderechte: Beschwerde von Gemeinwesen | Autonomiebeschwerde anstatt materielle Beschwer: Behauptung, dass Autonomie verletzt ist. Spezialgesetzliche Beschwerde anstatt materielle Beschwer: Spezialgesetzliche Ermächtigung RPG 34 II Allgemeines Beschwerderecht wie eine Privatperson betroffen, erheblich in öffentlichen Interessen betroffen = materielle Beschwer |
Gesuch um Verfügung über Realakte | - Zuständigkeit: Behörde, die für Realakt zuständig ist. - Gesuchsrecht: Materielle Beschwer (Berührung in schutzwürdigem Interesse sowie aktuelles/praktisches Interesse). Ausnahme: Feststellungsbegehren. - Gesuchanträge siehe Gesetz - Gesuchsgrund: Widerrechtlichkeit des Realakts - Gesuchsform: analog Beschwerdeform |
Prüfschema der Enteignung von Nachbarrecht | Vereinbarkeit mit ZGB 679/684 1. Übermässige Einwirkung 2. Funktioneller Zusammenhang -> Einwirkung ist mit öffentlicher Aufgabe verbunden 3. Vermeidbarkeit der Einwirkung mit verhältnismässigem Aufwand - vermeidbar? ZGB 67a - unvermeidbar? Prüfung der Entschädigung 1. Mangelnde Vorhersehbarkeit des Schadens 2. Spezialität des Schadens -> Immission überdurchschnittlich 3. schwerer Schaden -> erhebliche Wertverminderung > 20 % , dauerhafte Schädigung. |
Prüfschema materielle Enteignung | BV 36: - rechtmässiger Eingriff: Entschädigung prüfen - unrechtmässiger Eingriff: Aufhebung des Rechtakts. Entschädigung: -Beschränkung einer bisherigen oder künftigen Nutzung. Bei künftiger Nutzung: 1. rechtliche Zulässigkeit der Überbauung 2. tatsächliche Überbaubarkeit -> Erdgeschoss 3. Bei Auszonungen: Grundstück hat Anschluss an Siedlungsgebiet - besonders Schwerer Eingriff - Beschränkung dient nicht Schutz berechtigter Person |
Vertrauensschutz Etnschäschädigungsvoraussetzungen | 1. Vertrauensgrundlage 2. Vertrauensbetätigung 3. kein Vertrauensschutz wegen überwiegender öffentlicher Interessen |
Was sind die Objekte der formellen Enteignung (I/II)? | - Grundeigentum (Regelfall) - Eigentum als bewegliche Sache - Beschränkte dingliche Rechte - Abwehrrechte des Nachbarrechts (gelten auch gegenüber Gemeinwesen, aber mit Vorbehalt). Entschädigungspflichtiger Entzug der Nachbarrechte nur, wenn Beeinträchtigung nicht voraussehbar war und speziell ist sowie einen schweren Schaden verursacht. - obligatorische Rechte - Wohlerworbene Rechte des öffentlichen Rechts |
Nutzung von Verwaltungssachen durch Private | Bestimmungsgemässe Nutzung: Grundrechtsbindung Nicht-bestimmungsgemässe Nutzung: keine Grundrechtsbindung, da Zivilrecht anwendbar (ZGB 28) Staat ist an Willkürverbot und Gleichbehandlung gebunden. |
Was für Regulierungsinstrumente gibt es? | 1. Monopol 2. Leistungsaufträge 3. Konzession 4. Bewilligungen 5. Informationspflichten 6. Bescheinigungen 7. Subventionen 8. Verhaltenspflichten 9. Pläne 10. Anerkennung 11. Vermutungen 12. öffentliche Informationen 13. öffentliche Abgaben 14. öffentliche Ausgaben |
Monopol als öffentliche Aufgabe (Übertragung von Monopolrechten) | Monopolisierte Tätigkeit kann eine öffentliche Aufgabe sein. -Übertragung einer monopolisierten öffentlichen Aufgabe: Leistungsauftrag -Übertragung einer monopolisierten privatwirtschaftlichen Tätigkeit: Konzession |
Was sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen rechtlicher Monopole des Bundes | Rechtsgrundlage: - Bundesverfassung sieht Monopol explizit vor. - Umfassende Gesetzgebungskompetenz, die Monopolisierung zulässt - gesetzliche Grundlage, die das Monopol genauer umschreibt (Monopolisierung als schwerer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit) öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit: - nur, wenn BV das Monopol nicht explizit vorsieht - öffentliche Interessen: polizeilich, sozialpolitisch.. - Verhältnismässigkeit: insbesondere prüfen, ob eine Bewilligungspflicht nicht ausreichen würde. - Unzulässigkeit von rein fiskalischen Mitteln. Wenn unzulässig: BV 94 I Rechtfertigung |
Welche Arten von Konzessionen gibt es? | Monopolkonzession: Berechtigt zur Ausübung einer bestimmten, monopolisierten Tätigkeit. Verleiht Ausschliesslichkeitsrechte. Grundlage: rechtliches Monopol. Sondernutzungskonzession: Berechtigt zur Sondernutzung einer bestimmten öffentlichen Sache im Gemeingebrauch. Grundlage: faktisches Monopol |
Was sind die Rechte und Pflichten des Konzessionärs? | Rechte: Rechte zur Ausübung einer monopolisierten Tätigkeit oder Sondernutzung einer öffentlichen Sache. Wohlerworbenes Recht (Schutz durch Eigentumsgarantie (BV 9). Unter Umständen weitere Rechte. Pflichten: Ausübungspflicht, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht. Abgabepflicht (Konzessionsgebühr). Aufsicht durch Konzessionsbehörde. |
Definition von Bewilligung | Individuelle Erlaubnis einer privaten Tätigkeit, die generell (im Gesetz) verboten ist. VSS für die Einführung einer Bewilligungspflicht: gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit |
Arten von Bewilligungen | - Polizeibewilligung: Ordnungsfunktion, gesetzlich festgelegte Bewilligungsvoraussetzungen -> gesetzlicher Anspruch auf Erteilung - Ausnahmebewilligung: Vermeidung von Härtefällen, Wahrung der Verhältnismässigkeit -> kein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung - Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch: Ordnungsfunktion -> kein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung aber beschränkt durch Grundrechte - Kontingentsbewilligung: Lenkungsfunktion -> mengenmässige Steuerung wirtschaftlicher Tätigkeit. VSS: Einhaltung des Kontingents oder bestehen eines Bedürfnisses -> kein Anspruch auf Zuteilung aber öffentliche Ausschreibung BGBM 2 VII |
Was ist eine Ausnahmebewilligung? | Erlaubnis zur Ausübung einer bestimmten bewilligungspflichtigen Tätigkeit in Abweichung von den im Normalfall geltenden Vorschriften. - Vermeidung von Härtefällen. - VSS: Ausdrückliche gesetzliche Grundlage, vorliegen einer im Gesetz vorgesehenen Ausnahmesituation, Betrachtung des Gesetzeszweckes, umfassende Interessenabwägung. |
Welche Bedeutung hat das Legalitätsprinzip im Subventionsrecht? | - Legalitätsprinzip gilt generell auch für Leistungsverteilung - Subventionen bedürfen einer gesetzliche Grundlage - Normstufe: 1. Anspruchssubventionen: Voraussetzungen für Anspruch müssen im Gesetz enthalten sein (Zweck der Subvention, Kreis der Berechtigten, Bemessungsrahmen) 2. Ermessenssubventionen: Erwähnung der Möglichkeit der Subventionsgewährung für einen bestimmten Zweck im Gesetz - Normdichte: Jedenfalls regelmässig ausgerichtete Subventionsleistungen bedürfen einer detaillierten rechtssatzmässigen Normierung. |
Welche Rechtsnatur haben Raumpläne? | - Richtpläne: Weder Rechtssatz noch Verfügung, da nur für Behörden verbindlich. Kein Anspruch auf rechtliches Gehör bei Erlass. Keine abstrakte Normenkontrolle. Akzessorische Überprüfung möglich, wenn sich auf den Richtplan stützende Nutzungspläne angefochten werden. - Zonenpläne: Rechtsform zwischen Verfügung und Rechtssatz. Anspruch auf rechtliches Gehör für Betroffene beim Erlass. Abstrakte Normenkontrolle möglich. Unter Umständen akzessorische Überprüfung möglich. |
Beschwerdevoraussetzungen (7) | 1. Zuständigkeit 2. Parteifähigkeit + Beschwerdelegitimation 3. Prozessfähigkeit 4. Zulässigkeit der Beschwerdegründe 5. Beschwerdeform 6. Beschwerdefrist 7. Kostenvorschuss |
Haftungsvoraussetzungen (5) | 1. Schaden 2. Beamter 3. In Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit 4. Widerrechtlichkeit 5. Kausalität -> kein Verschulden nötig, kantonal Verschulden mit Exkulpationsbeweis |
Wie wird ein Eingriff in die Eigentumsgarantie gerechtfertigt? | BV 36: - Gesetzliche Grundlage - öffentliches Interesse - Verhältnismässigkeit - Entschädigung: Entschädigung für formelle und materielle Enteignung + VSS der Entschädigung |
Was ist die materielle Enteignung? | öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung, die einer Enteignung gleich kommt. Materielle Enteignung liegt vor wenn: der bisherige oder voraussehbare Gebrauch einer Sache untersagt oder auf besonders schwer wiegende Weise eingeschränkt wird, weil eine wesentliche, aus dem Eigentum fliessende Befugnis entzogen wird (Substanztheorie) oder der Eingriff zwar nicht so intensiv ist, aber nur einer oder einige wenige so betroffen sind, dass ihr Opfer gegenüber der Allgemeinheit unzumutbar erscheint und nur eine Entschädigung mit der Rechtsgleichheit vereinbar ist (Sonderopfertheorie). |
Voraussetzungen für eine Entschädigung bei materieller Enteignung? | - Einschränkung des bisherigen oder eines in naher Zukunft sehr wahrscheinlich realisierbaren Gebrauchs einer Sache - Besondere Intensität des Eingriffs - oder Sonderopfer Entschädigungspflicht ist Folge der materiellen Enteignung. Pflicht zur vollen Entschädigung (BV 26 II): Entschädigung wird wie bei formeller Enteignung berechnet. Massgeblicher Zeitpunkt: Inkrafttreten der Eigentumsbeschränkung. |
Was ist Verwaltungsrecht? | Verwaltungsrecht umfasst alle Rechtssätze, welche die Tätigkeit, die Organisation und das Verfahren der Verwaltung normieren. |
Welche zwei Verfassungsbegriffe werden unterschieden? | 1. funktioneller Verfassungsbegriff: - Verwaltungsfunktion als Gegensatz zur Rechtsetzungs- oder Rechtsprechungsfunktion - Negative Umschreibung: Verwaltung als Summe der Staatstätigkeiten, die nicht Rechtsetzung oder Rechtsprechung sind. - Positive Umschreibung: Verwaltung wird anhand bestimmter Merkmale wie hoheitliches Handeln oder Rechtsverwirklichung beschrieben; ziemlich ungenau. 2. Organisatorischer Verfassungsbegriff - Verwaltung als Summe der Verwaltungsbehörden (=Verwaltungsträger) - Verwaltungsorgane üben aber nicht nur Verwaltungstätigkeit aus. |
Weshalb ist die Abgrenzung des Verwaltungsrechts vom Privatrecht von Bedeutung? | An das öffentliche Recht sind unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft als ans Privatrecht: - Bindung an das Gesetz unterschiedlich - Verfahren unterschiedlich - Rechtsschutz unterschiedlich - Haftungsregeln unterschiedlich - Grundrechtsbindung bei Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. |
Nach welchen Kriterien kann das Verwaltungsrecht vom Privatrecht abgegrenzt werden? | - Subordinationstheorie: öffentliches Recht, wenn der Staat den Privaten übergeordnet ist, also ein Herrschaftsverhältnis vorliegt. Privatrecht, wenn sich Staat und Private gleichberechtigt gegenüber stehen. - Interessentheorie: öffentliches Recht, wenn Norm auf Verwirklichung öffentlicher Interessen gerichtet ist. Privatrecht, wenn die Norm primär private Interessen schützt. - Funktionstheorie: öffentliches Recht, wenn Norm die Erfüllung öffentlicher Aufgaben/Ausübung öffentlicher Tätigkeiten regelt. - Modale Theorie: öffentliches Recht, wenn Norm mit öffentlich-rechtlichen Sanktionen verbunden ist. Privatrecht, wenn Norm mit zivilrechtlichen Sanktionen verbunden ist. --> Methodenpluralismus |
Was besagt die Zweistufentheorie? | Wenn ein Gemeinwesen einen privatrechtlichen Vertrag abschliesst wird unterschieden zwischen dem privatrechtlichen Vertragsabschluss und der vorangehenden internen Willensbildung der Behörde. Das Verfahren der internen Willensbildung wird dabei vom öffentlichen Recht geregelt. Die interne Willensbildung endet mit einer Verfügung, welche durch Beschwerde angefochten werden kann. Der folgende privatrechtliche Vertrag kann hingegen nicht angefochten werden. |
In welchen Fällen ist privatrechtliches Handeln des Staates zulässig? | - Privatwirtschaftliche Staatstätigkeit: Teilnahme der Verwaltung am Wirtschaftsleben, wobei sie in Konkurrenz zur Privatwirtschaft steht (z.B. BEKB). - Teile der Leistungsverwaltung: Verwaltung erbringt wirtschaftliche Leistungen für Private (z.B. SBB). - Administrative Hilfstätigkeit (Bedarfsverwaltung): Tätigkeiten, durch die die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nötigen Sachgüter und Leistungen besorgt werden. - Verwaltung des Finanzvermögens: Zum Finanzvermögen gehören alle Vermögenswerte eines Gemeinwesens, die nicht direkt der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, sondern nur indirekt. |
Was bedeutet die beschränkte Bindung des Strafrichters an Verwaltungsverfügungen? | Drei-Stufen-Lösung: - Keine Kognition, wenn Verfügung bereits durch Verwaltungsgericht geprüft wurde. - Beschränkte Kognition bei offensichtlicher Rechtsverletzung/Ermessensmissbrauch, falls die Verfügung beim Verwaltungsgericht hätte angefochten werden können oder dort noch hängig ist. - Volle Kognition, wenn die Verfügung nicht beim Verwaltungsgericht angefochten werden konnte. |
Wie ist das Verhältnis zwischen Verwaltungsbehörden (Vollzugsorgan) und Parlament? | - Gewaltenteilung - Überordnung des Parlaments: Gesetzgebung bestimmt Vollzug, Parlament ist als Volksvertretung stärker demokratisch legitimiert. - Übergewicht der Verwaltungsbehörden (faktisch): Wichtige Funktion der Vor- und Nachbereitung der Gesetzgebung, besondere Fachkenntnisse, berufsmässige Befassung mit Gegensatz zum Milizparlament. |
Wie ist das Verhältnis zwischen Verwaltungs- und Justizbehörden? | - Gewaltenteilung - Grundsatz: gegenseitige Unabhängigkeit (keine Weisungsbefugnis). wichtige Ausnahme: konkrete Anweisung eines Verwaltungsgerichts an vorinstanzliche Verwaltungsbehörde bei kassatorischen Urteilen oder eine besondere gesetzliche Regelung sieht dies vor. |
Welche Bedeutung hat das Europarecht für das Verwaltungsrecht? | Bemühung um "Eurokompatibilität" - Autonomer Nachvollzug: Ausrichtung des Verwaltungsrechts auf EU-Recht, vor allem bei grenzüberschreitender Bedeutung der Materie - Bilaterale Abkommen CH-EU: Einfluss des EU-Rechts auf schweizerisches Recht, teilweise direkte Übernahme einzelner EU-Bestimmungen. |
Welche Bedeutung haben Staatsverträge für das Verwaltungsrecht (im Bezug auf die Rechtsquelle)? | Staatsverträge sind bi- oder multilaterale völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten. Nur unmittelbar anwendbare, rechtsetzende Staatsverträge sind Rechtsquellen des Verwaltungsrechts. Kriterien für unmittelbare Anwendbarkeit (=self-executing): - Norm regelt die Rechtsstellung des Einzelnen - Adressatin der Norm sind Rechtsanwendungsbehörden - Norm ist inhaltlich hinreichend bestimmt, um im Einzelfall Grundlage eines Entscheids bilden zu können (Justiziabilität) Rechtssetzende Staatsverträge müssen grundsätzlich amtlich publiziert werden, um rechtswirksam gegenüber Privaten zu sein. |
Welche Arten von Verwaltungstätigkeiten werden unterschieden? | - hoheitliche Verwaltungstätigkeit - nicht-hoheitliche Verwaltungstätigkeit: Staat und Bürger stehen sich gleichberechtigt gegenüber, Vor allem bei informellem Verwaltungshandeln oder Realakten - Eingriffsverwaltung: Greift in Rechte und Freiheiten Privater ein - ist jedoch durch Grundrechte beschränkt. - Leistungsverwaltung: Vermittelt Privaten staatliche, vor allem wirtschaftliche und soziale Leistungen (Staat gewährt Vorteile und Vergüngstigungen) - Bedarfsverwaltung: Besorgung der Personal- und Sachmittel, die für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben nötig sind. - Wirtschaftliche Verwaltung: Verwaltungsträger tritt als Privater auf dem Markt auf, um Gewinn zu erzielen, was der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben unmittelbar dient. |
Welche Rechtsquellen hat das Verwaltungsrecht? | Verfassung, Gesetze, Verordnungen, autonome Satzungen, Staatsverträge, innerstaatliche Vereinbarungen, allgemeine Rechtsgrundsätze, Gewohnheitsrecht, Richterrecht |
Welche Bedeutung hat die Verfassung für das Verwaltungsrecht? | Die Verfassung garantiert insbesondere die rechtsstaatliche und demokratische Ausgestaltung des Verwaltungsrechts durch: - Verfassungsgrundsätze (Legalitätsprinzip..) - allgemeine Rechtsgrundsätze (Verjährung..) - Grundrechte (Eigentumsgarantie..) - Verfahrensrechtliche Kompetenzordnung - Materielles Verwaltungsrecht in der Verfassung |
Was ist Gewohnheitsrecht? | - ungeschriebenes Recht - Voraussetzungen für die Entstehung: 1. Langjährige ununterbrochene und einheitliche Praxis der Behörden 2. Rechtsüberzeugung der Behörden und der betroffenen Privaten 3. Vorliegen einer echten Lücke im Gesetz und das unabweisliche Bedürfnis, sie zu füllen. (Gesetz muss für ergänzende Regelung Raum lassen). |
Welche Bedeutung haben Gesetze im Verwaltungsrecht? | Gesetzesbegriff: generell-abstrakte Normen, die im Gesetzgebungsverfahren erlassen werden. (=Gesetz im formellen Sinn) - Gesetze sind die wichtigste Rechtsquelle - Aufgrund fehlender Kodifikation und relativer Kurzlebigkeit der Gesetze jedoch erhöhte Rechtsunsicherheit. |
Was sind Verordnungen und welche Bedeutung haben sie im Verwaltungsrecht? | Generell-abstrakte Normen, die nicht im Verfassungs- oder Gesetzgebungsverfahren erlassen wurden, also eine Stufe unter den Gesetzen stehen (= Gesetz im materiellen Sinn). - Im Verwaltungsrecht gibt es sehr viele Verordnungen - Aufgrund ihrer Flexibilität und Detailliertheit haben Verordnungen eine grosse Bedeutung für das Verwaltungsrecht |
Welche Arten von Verordnungen gibt es? | Kriterium Adressatenkreis: - Rechtsverordnung (Allgemeinheit) - Verwaltungsverordnung (Behörden) Kriterium Verhältnis zum Gesetz: - Gesetzesvertretende Verordnung - Vollziehungsverordnung Kriterium Rechtsgrundlage: - selbständige Verordnung (beruhend auf der Verfassung) - unselbständige Verordnung (beruhend auf einem Gesetz) |
Rechtsverordnung | Rechtsnormen die sich an die Allgemeinheit richten. Inhalt: Rechte oder Pflichten Privater, Organisation oder Verfahren der Behörden Rechtswirksamkeit ggü Privaten erst durch Publikation in der amtlichen Gesetzessammlung |
Verwaltungsverordnung | Generelle Dienstanweisung einer vorgesetzten an die untergeordnete Behörde. Funktion: einheitlicher und sachlicher Vollzug des Verwaltungsrechts Befugnis zum Erlass ergibt sich aus dem Hierarchieprinzip bzw. Vollzugskompetenz der Behörde. - Nach BGer und herrschender Meinung sind Verwaltungsverordnungen keine Rechtsquellen des Verwaltungsrechts, weil sie keine Rechtsnormen beinhalten |
gesetzesvertretende Verordnung | Beruht auf der Ermächtigung einer Delegationsnorm im Gesetz oder ausnahmsweise in der Verfassung selbst. Ergänzt ein Gesetz mit neuen inhaltlichen Normen. Anforderung an die Rechtmässigkeit der Verordnung: die gesetzesvertretende Verordnung muss sich an den Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungsnorm halten, das heisst Inhalt und Ausmass der Delegationsnorm beachten |
Vollzeihungsverordnung | - Beruht auf der Vollzugskompetenz der Exekutive - Selbständige Verordnung, das heisst bedarf keiner Delegationsnorm - Anforderungen an die Rechtmässigkeit: Verordnung folgt der Zielsetzung des zu vollziehenden Gesetzes, Verordnung konkretisiert und vervollständigt das zu vollziehende Gesetz lediglich, Verordnung darf insbesondere keine neuen Rechte und Pflichten für Private begründen oder Gesetze aufheben und ändern. |
selbständige und unselbständige Verordnung | selbständig: Stützt sich direkt auf die Verfassung unselbständig: stützt sich auf eine Ermächtigungsnorm in einem Gesetz. Muss die Anforderungen an die Gesetzesdelegation erfüllen. |
Sind Verwaltungsverordnungen anfechtbar? | - grundsätzlich können Verwaltungsverordnungen nicht direkt angefochten werden. - Ausnahme: abstrakte Anfechtung möglich, wenn VO Aussenwirkung, d.h. mittelbare Wirkung auf Private hat und die Anfechtung einer konkreten Verfügung unzumutbar ist. |
Was ist richterliches Recht? | generell-abstrakte Regeln, die sich durch eine gefestigte Praxis von Rechtsanwendungsorganen herausbildet. - kein gesetzesderogierendes Reichterrecht zulässig - Bedeutung im Verwaltungsrecht: richterliche Konkretisierung, richterliche Typisierung und Systematisierung von Verwaltungsrechtsverhältnissen, allgemeine Rechtsgrundsätze |
Grundprinzipien des Verwaltungsrechts | 1. Legalitätsprinzip BV 5 I 2. öffentliches Interesse BV 5 II 3. Verhältnismässigkeitsprinzip BV 5 II 4. Rechtsgleichheit BV 8 5. Willkürverbot BV 8 6.Treu und Glauben BV 5 III + 9 |
Können Grundprinzipien gerichtlich durchgesetzt werden? | - Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht VGG 31 ff. - Bei Verletzung von Bundesrecht ist auch eine Beschwerde ans BGer möglich BGG 82 - Verfassungsmässige Rechte können selbständig mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde gerügt werden BGG 113 ff: Legalitätsprinzip im Abgaberecht, Rechtsgleicheit, Treu und Glauben/Willkürverbot - Nicht verfassungsmässige Rechte können mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde nicht gerügt werden. Blosse Verfassungsgrundsätze können nur zusammen mit Freiheitsrechten durchgesetzt werden. |
Legalitätsprinzip | Bindung der Verwaltung an das Gesetz. - Rechtliche Grundlage und Scharnke des ganzen staatlichen Handelns. - Verwaltungstätigkeit muss sich auf eine genügende gesetzliche Grundlage stützen. - Rechtsstaatliche Funktionen des Legalitätsprinzips: Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Schutz von Freiheiten/Grundrechten - Demokratische Funktion des Legalitätsprinzips: demokratische Legitimation der Verwaltungstätigkeit, da Gesetze demokratisch legitimiert sind. |
Was ist das Erfordernis des Rechtssatzes? | 1. Zahl der von einer Regelung betroffenen 2. Intensität des Eingriffs 3. finanzielle Bedeutung 4. Akzeptierbarkeit Verwaltungshandeln darf nur auf der Grundlage und nach Massgabe einer generell-abstrakten, genügend bestimmten Norm ausgeübt werden. Rechtssatz = generell-abstrakte Norm Erfordernis des Rechtssatzes erfüllt nur rechtsstaatliche Funktionen |
Was ist das Erfordernis einer genügenden Normdichte? | - Rechtssatz muss genügend bestimmt sein - BGer: "Das Gesetz muss so präzise formuliert sein, dass der Bürger sein Verhalten danach einrichten und die Folgen eines bestimmten Verhaltens mit einem den Umständen entsprechenden Grad an Gewissheit erkennen kann". - Strenger Massstab der Bestimmtheit bei Einschänkung von Grundrechten. - Dient der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit. Zwei Durchbrechungen des Legalitätsprinzips: - polizeiliche Generalklausel - Sachherrschaft des Gemeinwesens über öffentliche Strasse + Plätze |
Was ist das Erfordernis der Gesetzesform? | - Wichtige Rechtsnormen müssen in einem Gesetz enthalten sein. Wichtige Kriterien zur Bestimmung der Rechtssetzungsstufe: - Wichtigkeit, u.a. Intensität des Eingriffs, Zahl der von der Norm betroffenen, finanzielle Bedeutung und Akzeptierbarkeit - Flexibilitätsbedürfnis - Fachkenntnisse der entscheidenden Behörde - Technizität der zur regelnden Verhältnisse |
Welchen Geltungsbereich hat das Legalitätsprinzip? | - Geltung für Eingriffs- und Leistungsverwaltung - Geltung für Gemeinwesen aller Stufen - Geltung für gesamte Verwaltungstätigkeit - Beschränkte Geltung: Regelung der Benutzung öffentlicher Sachen, Polizeiliche Generalklausel, Sonderstatusverhältnis, Bedarfsverwaltung, Wirtschaftenden Verwaltung, Abgaberecht |
Grundsatz des öffentlichen Interessen | Die Verfolgung des öffentlichen Interesses ist Voraussetzung jedes staatlichen Handelns. Geltung für die gesamten Rechtsordnung. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff welcher zeitlich und öffentlich wandelbar ist. öffentliche Ordnung/Sicherheit/Gesundheit/Sittlichkeit sowie Treu und Glauben im Geschäftsverkehr. |
Grundsatz der Verhältnismässigkeit | Staatliches Handeln muss geeignet und erforderlich sein, das im öffentlichen Interesse liegende Ziel zu erreichen; darüber hinaus muss die Belastung betroffener Privater zumutbar sein. - Eignung der Massnahme: Zwecktauglichkeit - Erforderlichkeit der Massnahme: Notwendigkeit (kein milderes Mittel) - Zumutbarkeit: Verhältnismässigkeit von Eingriffszweck und Eingriffswirkung (Zweck-Mittel-Relation) |
Grundsatz von Treu und Glauben | Grundsatz verlangt Loyalität und Vertrauenswürdigkeit von Privaten sowie Gemeinwesen zu- und untereinander. - Treu und Glauben im Verwaltungsrecht: Vertrauensschutz, Verbot widersprüchlichen Verhaltens, Verbot des Rechtsmissbrauchs. |
Welche Rechtswirkungen hat der Vertrauensschutz? | - Bestandesschutz: Bindung der Behörde an fehlerhafte Vertrauensgrundlage, Wiederherstellung von Fristen bei falscher Rechtsmittelbelehrung - Entschädigung von Vertrauensschäden (subsidiär): Vertrauensbetätigung wird entschädigt. |
Verbot widersprüchlichen Verhaltens | Abgrenzung zum Vertrauensschutz ist schwer: - Vertrauensschutz: Vertrauensgrundlage ist rechtswidrig - Widersprüchliches Verhalten: die sich widersprechenden Handlungen sind beide an sich rechtmässig. Private dürfen sich im Verkehr mit Behörden widersprüchlich Verhalten, von unerlaubtem widersprüchlichem Verhalten spricht man erst, wenn das Verhalten des Bürgers einen klaren Bindungswillen erkennen lässt. -> weniger strenger Massstab. |
Verbot des Rechtsmissbrauchs | Verbot der zweckwidrigen Verwendung eines Rechtsinstituts, um Interessen zu verwirklichen, die nicht vom Schutzzweck des Rechtsinstituts umfasst sind. Gilt für Behörden wie auch Private. |
Grundsatz der Rechtsgleichheit | Anspruch auf Gleichbehandlung in der Rechtssetzung und Rechtsanwendung. Gleiches soll nach Massgabe seiner Gleichheit gleich, Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandelt werden. Rechtsgleichheit ist nicht selbständig rügbar mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde |
Willkürverbot | - grober Fehler in der Sachverhaltsermittlung - offensichtliche Gesetzesverletzung - Missachtung der Gerechtigkeit - Grobe Ermessensfehler Willkür in der Rechtssetzung: Erlass ist willkürlich, wenn er nicht auf ernsthaften sachlichen Gründen basiert oder sinn- und zwecklos ist. Willkür in der Rechtsanwendung: Entscheid ist offensichtlich unhaltbar, Insbesondere wenn der Entscheid klar widersprüchlich ist, eine Rechtsnorm krass verletzt oder in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanke zuwiderläuft. Willkürverbot ist nicht selbständig rügbar mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde. |
räumlicher Geltungsbereich des Verwaltungsrechts | - Territorialitätsprinzip - Auswirkungsprinzip |
Welche Anknüpfungspunkte gibt es, um den räumlichen Geltungsbereich zu bestimmen? | - Wohnsitz, Niederlassung oder Aufenthalt - Ort, wo die Sache gelegen ist - Ort, wo die Tätigkeit ausgeübt wird - Ort, wo die Tätigkeit Auswirkungen zeigt - Bürgerrecht |
Wie treten Erlasse in Kraft (zeitliche Geltung)? | Erlasse haben erst ab Inkrafttreten eine rechtliche Wirkung. - Zeitpunkt des Inkrafttretens: durch Erlass selber festgelegt oder Erlass ermächtigt Exekutive zur Festlegung. Grundsätzlich sind Erlasse erst ab Publikation in der amtlichen Gesetzessammlung verbindlich für Private. |
Wird neues Recht auf hängige Verfahren angewendet? | - Ausdrückliche gesetzliche Regelung: ein neu in Kraft tretendes Gesetz sollte eine übergangsrechtliche Regelung enthalten. - keine gesetzliche Regelung: Anwendung des neuen Rechts, wenn die Rechtsänderung während des erstinstanzlichen Verfahrens eintritt, Anwendung des alten Rechts, wenn die Rechtsänderung im Rechtsmittelverfahren eintritt (mit Ausnahmen), Rechtshängigkeit einer Verfügung beurteilt sich prinzipiell nach dem zur Zeit ihres Erlasses geltenden Recht. Allgemeine Grenze: Treu und Glauben |
echte Rückwirkung | - keine stossende Rechtsungleichheit als Resultat - kein Eingriff in wohlerworbene Rechte Zulässigkeit der echten Rückwirkung bei begünstigender Wirkung: - Grenze: Rechtsschutzinteressen Dritter - Kein Anspruch auf Rückwirkung (ausser wenn von Gesetz vorgesehen) |
Welche allgemeinen Auslegungsmethoden gibt es? | - gramatikalische - systematische -teleologische - historische - zeitgemässe --> Methodenpluralismus |
formale Auslegungsregeln | - lex specialis derogat legi generali (spezielleres Gesetz vor allgemeinem) - lex posterior derogat legi priori (späteres Gesetz vor früherem) - Argumentum e contrario (Umkehrschluss): Norm hat keine Geltung für Sachverhalte, die keine ausdrückliche Erwähnung erhalten. Anwendung nur bei abschliessenden gesetzlichen Regelungen (qualifiziertes Schweigen). - Argumentum per analogiam (Analogieschluss): Norm wird auf Sachverhalt angewendet, der nicht ausdrücklich erwähnt ist. - in dubio pro libertate: Restriktive Auslegung von freiheitsbeschränkenden Normen, um individuelle Freiheit zu schützen. |
Wie ist bei der verfassungs- und völkerrechtskonformen Auslegung vorzugehen? | - verfassungskonforme Auslegung: Anwendung, wenn die allgemeinen Auslegungsmethoden zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. - völkerrechtskonforme Auslegung: Auslegung von Landesrecht ist im Lichte des Völkerrechts zu ermitteln |
pflichtgemässes Ermessen | Behörde ist trotz Ermessen in Entscheiden nicht völlig frei. Behörde ist an Verfassung, Grundprinzipien des Verwaltungsrechts und Grundrechte gebunden. Behörde hat Sinn und Zweck des Gesetzes zu beachten. Entscheid muss sowohl rechtmässig als auch zweckmässig sein. Begründungszwang. |
Wie ist die gerichtliche Überprüfung bei Ermessensfehlern? | Verwaltungsgerichte haben grundsätzlich nur Befugnis zur Rechtskontrolle. Überprüft werden kann daher: Ermessensmissbrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, jedoch nicht Unangemessenheit. Ausnahme: volle Kognition (inkl. Unangemessenheit) |
Wie kann das Ermessen von unbestimmten Rechtsbegriffen abgegrenzt werden? | - Theorie der einzig richtigen Entscheidung - Unterschied von Tatbestand und Rechtsfolge: Unbestimmte Rechtsbegriffe betreffen den Tatbestand, während Ermessen auf die Rechtsfolge bezogen ist. - Abstellen auf die Eignung der Gerichte zur Überprüfung |
Welches Problem stellt sich bei der Gesetzesdelegation? | Gesetzesdelegation = Übertragung von Rechtssetzungskompetenzen Problem: Wenn der Gesetzgeber Rechtssetzungskompetenzen an den Verordnungsgeber überträgt, entfällt einerseits die demokratische Partizipationsmöglichkeit und andererseits ist der Grundsatz der Gewaltenteilung tangiert. Gesetzesdelegation ist grundsätzlich zulässig, muss sich aber an bestimmte Voraussetzungen halten. |
Voraussetzungen der Gesetzesdelegation | 1. kein Ausschluss durch die Verfassung BV 164 II 2. Delegationsnorm ist in einem Gesetz enthalten 3. Delegation beschränkt sich auf eine bestimmte, genau umschriebene Materie 4. Grundzüge der delegierten Materie müssen im Gesetz enthalten sowie Inhalt, Ausmass und Zweck der Delegation bestimmt sein. Merke: bei selbständigen Verordnungen stellt sich die Frage der zulässigen Gesetzesdelegation gar nicht, da die Exekutive bereits von der Verfassung zur Rechtssetzung ermächtigt wird (z.B. BV 182) |
Welche Formen des Verwaltungshandelns (Handlungsformen) gibt es? | - rechtliches Verwaltungshandeln (Rechtsakte) - Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte) Rechtsakte sind auf einen rechtlichen Erfolg, Realakte auf einen tatsächlichen Erfolg ausgerichtet. |
Was ist eine Verfügung? | Als Verfügungen gelten Anordnungen der Behörde im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht stützt und in verbindlicher und erzwingbarer Weise eine Verwaltungsrechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend regelt. Elemente einer Verfügung: Hoheitsakt (Anordnung einer Behörde), Individuell-konkreter Akt der Rechtsanwendung, einseitiger Akt, Grundlage im Verwaltungsrecht/öffentlichem Recht, auf Rechtswirkungen ausgerichtet, Verbindlichkeit und Erzwingbarkeit |
Welche Bedeutung kommt der Verfügung im Verwaltungsrecht zu? | - wichtigste Handlungsform der Verwaltung - materiell-rechtliche Funktion: Verfügung regelt Verwaltungsrechtsverhältnisse - Verwaltungsökonomische Funktion: Behörde kann autoritativ Rechte und Pflichten der Verfügungsadressaten festlegen. - Verfahrensrechtliche Funktion: Verfügung ist Anfechtungsobjekt - demokratische Funktion: Verfügung konkretisiert einen generell-abstrakten Erlass im Einzelfall - rechtsstaatliche Funktion: Verfügung schafft Rechtssicherheit durch Bestimmung der Verwaltungsrechtsverhältnisse |
Was ist eine Allgemeinverfügung? | generell-konkreter Verwaltungsakt, d.h. sie regelt einen konkreten fall, richtet sich jedoch nicht an einen individuell bestimmten Adressatenkreis. Rechtsnatur: zwischen Verfügung und Rechtssatz Allgemeinverfügungen werden meist wie normale Verfügungen behandelt - rechtliches Gehör: nur für jene, die wesentlich schwerer betroffen sind als die übrigen Adressaten - Rechtsschutz - Publikationspflicht |
Welche Arten von Verfügungen gibt es? | 1. Rechtsgestaltende Verfügung 2. Verweigernde Verfügung 3. Feststellende Verfügung 4. Mitwirkungsbedürftige Verfügung |
Welche Formvorschriften gelten für Verfügungen? | Grundsätzlich ergeben sich Formvorschriften aus dem massgeblichen Verfahrensgesetz; wenn keine Regelung: Grundsatz der freien Wahl der Form. Formvorschriften auf Bundesebene (VwVG 34): - Schriftlich - Bezeichnung als Verfügung - Begründung (VwVG 35 I) - Rechtsmittelbelehrung Materieller Verfügungsbegriff: Formfehler machen die Verfügung nicht prinzipiell nichtig, aber anfechtbar. Aus Formfehlern darf Betroffenen kein Nachteil erwachsen. |
Wie wird eine Verfügung eröffnet? | - individuell (VwVG 34) - amtliche Publikation (VwVG 36) Eröffnung ist eine individuelle Bekanntmachung des Verfügungsinhalts an die Adressaten. Empfangsbedürftige einseitige Rechtshandlung. Ab Eröffnung beginnt die Rechtsmittelfrist zu laufen. Zur Eröffnung bedarf es lediglich der ordnungsgemässen Zustellung der Verfügung, nicht aber der tatsächlichen Kenntnisnahme durch die Adressaten. Erlassende Behörde trägt die Bewislast dafür, dass die Verfügung eröffnet wurde. VwVG 20 II |
Was bedeutet die Eröffnung von Verfügungen? | - Die Eröffnung ermöglicht erst die Anfechtung. - Die Eröffnung ist grundsätzlich formfrei; die eröffnende Behörde hat jedoch Beweislast. - Allgemeinverfügungen: amtliche Publikation gilt als Eröffnung - Aus einer mangelhaften Eröffnung darf den Betroffenen kein Rechtsnachteil erwachsen. |
Was bedeutet die Rechtsmittelbelehrung? | Für die Bundesbehörden sowie für die Behörden der meisten Kantone gilt, dass Verfügungen mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen sein müssen. die Rechtsmittelbelehrung nennt das zulässige, ordentliche Rechtsmitel, das ergriffen werden kann, sowie innerhalb welcher Frist und bei welcher Instanz es eingelegt werden muss. |
formelle Rechtskraft | Betroffene können eine formell rechtskräftige Verfügung nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln anfechten. Eine der folgenden VSS muss erfüllt sein: - Betroffene Person verzichtet explizit auf Rechsmittel - Ablauf der Rechtsmittelfrist - Es stehen keine Rechtsmittel zur Verfügung oder die letzte Instanz hat bereits entschieden. |
materielle Rechtskraft | Verfügung ist unabänderlich. - Behörde kann die Verfügung nicht mehr widerrufen. - Eine Verfügung kann nur in materielle Rechtskraft erwachsen, wenn sie auch formell rechtskräftig ist. Bei der formellen Rechtskraft geht es um die Frage der Anfechtbarkeit, bei der materiellen Rechtskraft um die Frage der Widerrufbarkeit der Verfügung |
Welche Bedeutung haben Fristen? | Nach Ablauf einer Rechtsmittelfrist erwächst eine Verfügung in formelle Rechtskraft, die Frist dient hier der Rechtssicherheit. - Fristgerechte Eingabe an eine unzuständige Behörde: Frist gilt als gewahrt (VwVG 21 II, BGG 48 III) |
Was ist eine fehlerhafte Verfügung? | Eine Verfügung ist fehlerhaft, wenn sie materiell oder formell, d.h. bezüglich ihres Zustandekommens oder ihrer Form rechtswidrig ist. Sie kann ursprünglich oder nachträglich Fehlerhaft sein. Mögliche Rechtsfolgen: - Anfechtbarkeit (Normalfall) - Nichtigkeit (Ausnahme) - Widerrufbarkeit |
Wann ist eine Verfügung anfechtbar? | Eine fehlerhafte Verfügung ist grundsätzlich gültig, aber anfechtbar. Die Anfechtbarkeit ist auf eine bestimmte Frist und auf ein bestimmtes Verfahren beschränkt. Durch Anfechtung wird die Änderung oder Aufhebung einer fehlerhaften Verfügung bezweckt. Durch Ablauf der Anfechtungsfrist erhält die Verfügung formelle Rechtskraft. |
Was bedeutet Nichtigkeit einer Verfügung? | Eine nichtige Verfügung ist absolut unwirksam und zeitigt keinerlei Rechtswirkung. Die rechtliche Unverbindlichkeit gilt ex tunc und ohne weiteres. Nichtigkeit ist von Amtes wegen zu berücksichtigen. Nichtige Verfügungen dürfen nicht vollstreckt werden. Möglichkeit der Teilnichtigkeit. Eine Bestrafung wegen Missachtung einer nichtigen Verfügung ist nicht zulässig. |
VSS zur Durchsetzung von Verfügungen? | 1. Vollstreckbarkeit VwVG 39 2. Zuständigkeit der die Zwangsmassnahmen anordnenden Behörde 3. gesetzliche Grundlage 4. Verhältnismässigkeit |
Rechtsschutz bei Verfügungen | - Einsprache: Verfügung wird bei verfügender Behörde Zwecks Neuüberprüfung angefochten. - Beschwerde: Verfügung wird bei einer höheren Behörde Zwecks Änderung oder Aufhebung angefochten |
Welches Problem stellt sich bei den Realakten betreffend Rechtsschutz? | Gesetze über die Verwaltungsrechtspflege sehen grundsätzlich die Verfügung als Anfechtungsobjekt vor. Realakte sind keine Verfügungen. BV 29a verlangt Rechtsschutz. Rechtsschutz auf Bundesebene: VwVG 25a berechtigt von verfügungsfreiem Verwaltungshandeln betroffene Personen zum Erlass einer Verfügung. diese Verfügung kann im Weiteren Anfechtungsobjekt sein. Auf kantonaler Ebene ist der Rechtsschutz bei Realakten zum Teil noch nicht gesetzlich geregelt. |
Was ist ein verwaltungsrechtlicher Vertrag? | Vereinbarung, die auf den übereinstimmenden Willenserklärungen mindestens zweier Rechtssubjekte beruht und eine spezifische verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung regelt. |
Welche Arten verwaltungsrechtlicher Verträge gibt es? | - koordinationsrechtliche Verträge: Zwischen öffentlich-rechtlichen Organisationen - subordinationsrechtliche Verträge: Zwischen öffentlich-rechtlichen Organisationen und Privaten |
Beispiele zulässiger subordinationsrechtlicher Verträge | - Enteignungsvertrag - Pflichtlagervertrag - Vertrag betreffend die Erschliessung von Baugrundstücken - Vergleichsvertrag bei verwaltungsrechtlichen Konflikten - Vertrag zur Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Private - Konzessionsvertrag - öffentlich-rechtlicher Arbeitsvertrag |
Wie entstehen verwaltungsrechtliche Verträge? | übereinstimmende Willenserklärungen der beteiligten Personen. Subsidiäre Anwendung der Vorschriften des OR als öffentliches Recht bei Fehlen einer verwaltungsrechtlichen Regelung. Es ist strittig ob Schriftform notwendig ist. |
Was ist bei der Auslegung verwaltungsrechtlicher Verträge zu beachten? | Grundsätzlich gilt das Vertrauensprinzip. Vermutung, dass Verwaltungsbehörde beim Vertragsabschluss keinen Widerspruch zu den von ihr wahrzunehmenden öffentlichen Interessen verursachen wollte. Vertrag soll keinen öffentlichen Interessen widersprechen. |
Was ist bei ursprünglich fehlerhaften Verträgen zu beachten? | Grundsatz: Anfechtbarkeit Nichtigkeit ist nur anzunehmen, wenn die Vertragsparteien bewusst auf einen rechtswidrigen Erfolg hingewirkt haben. Unter gegebenen Bedingungen ist auch ein Widerruf möglich. |
Realakt | Alle Verwaltungsmassnahmen, die unmittelbar nur einen Taterfolg herbeiführen sollen. Verfügungsbezogene Realakte, Verfügungsumgehende Realakte (informelle Absprache), Verfügungsvertretende Realakte (Drinlichkeit) |
Verwaltungsinnenakte | Alle Verwaltungsmassnahmen, die nach innen gerichtet und ohne Aussenwirkung sind. 1. Dienstbefehl: Handlungsanweisung der vorgesetzten Behörde. 2. Verwaltungsverordnung: generell-abstrakte Handlungsanweisung |
Grundsätze der Verwaltungsorganisation | - Demokratische Auslegung des Verwaltungshandelns - Hierarchie der Verwaltungsbehörden - Zentralisation und Dezentralisation der Verwaltungsbehörden - Zusammenarbeit von Privaten mit Verwaltungsbehörden - Amtshilfe - NPM - Öffentlichkeitsprinzip |
Zentralisation/Dezentralisation der Verwaltungsbehörden | Zentralisation: Verwaltungstätigkeit in einem bestimmten Sachbereich wird für das ganze Staatsgebiet von der Zentralverwaltung im Hauptort ausgeübt. Sachliche Dezentralisation (Dekonzentration): Bestimmte staatliche Aufgaben werden einer speziellen ausgegliederten Verwaltungseinheit, die ausserhalb der Zentralverwaltung steht und über eine mehr oder weniger weitrechende Autonomie verfügt, übertragen. Relative Autonomie relativiert Hierarchie, Aufsicht durch Parlament oder Zentralverwaltung örtliche Dezentralisation: Bestimmte Aufgaben werden auf den Verwaltungsbezirk des Staatsgebiets aufgeteilt |
demokratische Ausgestaltung der Verwaltungstätigkeit | Wichtig: Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung weitere demokratische Elemente in der Verwaltung: - Parlamentarische Kontrolle der Verwaltung - Beschränkung der Gesetzesdelegation und Gesetzeserfordernis - Volkswahl der Beamten - Verwaltungs- und Finanzreferendum |
Wie funktioniert die Zentralverwaltung? | Bundeszentralverwaltung - Kollegialsystem und Departementalsystem Über wichtige Geschäfte entscheidet der Bundesrat als Kollegium, wobei die zuständigen Departemente mit der Vorbereitung und dem Vollzug betraut sind. Weniger wichtige Geschäfte werden an die Departemente zur selbständigen Erledigung delegiert. Delegation vom Bund auf die Kantone ist Vollzugsföderalismus. Kantonale Zentralverwaltung - ähnlicher Aufbau wie Bundeszentralverwaltung mit Kollegialbehörde an der Spitze. Kompetenzdelegation an Verwaltungseinheiten möglich. |
Was bedeutet Hierarchie der Verwaltungsbehörden? | Jede Behörde hat ihre übergeordneten Behörden und kann wiederum selber ihre untergeordneten Behörden haben. Die Hierarchie begünstigt die Leistungsfähigkeit sowie die Koordination und Einheit der Verwaltung. Die übergeordnete Behörde kann Dienstbefehle und allgemeine Weisungen erlassen. |
Was sind öffentlich-rechtliche Anstalten? | Verwaltungseinheiten, die aus Personen und Sachen bestehen, die per Rechtssatz technisch und organisatorisch zusammengefasst sind und die für eine spezifische Verwaltungsaufgabe den Anstaltsbenützern dauernd zur Verfügung stehen. - keine Mitglieder, dafür Benützer. Diese beanspruchen die Anstalt nur passiv zur Erfüllung spezifischer Bedürfnisse. z.B. SUVA oder Universitäten. |
Wie ist das Rechtsverhältnis zwischen der Anstalt und ihrer Benützer (öffentlich-rechtlich)? | - Hoheitliche Gewalt der Anstalt gegenüber Benützer - Unmittelbare Verfolgung von öffentlichen Zwecken - Gewinnerzielung nebensächlich - Anstaltsbenützung wird einseitig und unabänderlich durch Gesetz, Verordnung oder Anstaltsreglement geregelt. |
Wie ist das Rechtsverhältnis zwischen Anstalt und ihrer Benützer (privatrechtlich)? | - freie Bestimmbarkeit des Benützungsverhältnisses durch gleichberechtigte Verhandlung - Anstalt bietet ähnliche Leistungen an wie andere private Unternehmen - Aber: Gesetz kann Kontrahierungszwang vorsehen, d.h. die Verpflichtung der Anstalt, unter bestimmten VSS privatrechtliche Verträge abschliessen. |
Welche Arten öffentlich-rechtlicher Körperschaften gibt es? | - Gebietskörperschaften: Mitgliedschaft knüpft an bestimmtes Territorium - Personalkörperschaften: Mitgliedschaft knüpft an spezifischen persönlichen Eigenschaften an. - Realkörperschaften: Mitgliedschaft knüpft an bestimmtem Eigentum an. |
Was sind öffentlich-rechtliche Stiftungen? | ..sind auf einem Stiftungsakt basierende, dem öffentlichen Recht unterliegende Verwaltungseinheiten, deren Stiftungsvermögen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient. - Errichtung durch staatlichen Stiftungsakt - i.d.R. mit eigener Rechtspersönlichkeit - Stiftungsvermögen und Stiftungsorgane - Stiftungszweck besteht in der Erfüllung einer der Stiftung übertragenen Verwaltungsaufgabe. |
Welche Arten privatrechtlicher Verwaltungsträger gibt es? | - öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform -Spezialgesetzliche AG's - Gemischwirtschaftliche Unternehmen - Delegation von Verwaltungsaufgaben an Private |
Was sind öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform? | - staatliche Versorgungsbetriebe - Die Errichtung eines öffentlichen Unternehmens in Privatrechtsform bedarf einer gesetzlichen Grundlage und eines ausreichenden öffentlichen Interesses sowie des privatrechtlichen Errichtungsaktes. Das Gemeinwesen erfüllt öffentliche Aufgaben durch öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform. |
Was sind spezialgesetzliche AG's? | - werden direkt durch einen Gesetzesakt errichtet - Organisation bestimmt sich nach dem Spezialgesetz, den Statuten und subsidiär nach den Regeln des OR - durch diese spezielle Form lassen sich konkrete, auf den Einzelfall bezogene Lösungen zur Erfüllung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe finden. |
Was sind gemischt-wirtschaftliche Unternehmen? | Gesellschaften des Zivilrechts, bei denen Private und das Gemeinwesen die Unternehmensleitung gemeinsam wahrnehmen. - doppelte Zweckbestimmung: Erfüllung öffentlicher Interessen und Gewinnstreben. - Teilnahme des Gemeinwesens bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Grund dafür sind die Entpolitisierung des jeweiligen öffentlichen Aufgabenbereichs sowie die Beschaffung zusätzlicher finanzieller Mittel. |
Was bedeutet New Public Management? | Neue, wirkungsorientierte Verwaltungsführungsmethode, die stärker über den Output der Verwaltung als über den Input gesteuert werden soll. Der Behörde soll mehr Entscheidungsspielraum zustehen, um beim Entscheid verstärkt auf die Auswirkungen Rücksicht nehmen zu können. Mittel sind etwa finale Regelungen, Rahmengesetze, Globalkredite oder Leistungsaufträge. |
Arten von Verwaltungsmitteln? | - Geldmittel - Personalmittel - Sachmittel |
Definitionen Verwaltungsaufgeben und öffentliche Abgaben | Verwaltungsaufgaben: Aufgaben, die im Auftrag des Gesetzgebers erfüllt werden müssen. öffentliche Aufgaben: Geldleistungen, die Private dem Gemeinwesen gestützt auf öffentliches Recht schulden, ohne eine RV begangen zu haben. |
Welche Bedeutung hat das Legalitätsprinzip im Abgaberecht? | - selbständiges verfassungsmässiges Recht (BV 164 I lit. d) - Erfordernis des Rechtssatzes (genügend bestimmt) - Erfordernis der Gesetzesform (vgl. VB 127 I): Kreis der Abgabepflichtigen, Gegenstand der Abgabe, Grundzüge der Höhe der Abgabe; muss ausnahmsweise nicht im Gesetz erwähnt sein, wenn durch Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip Höhe ausreichend begrenzt/bestimmbar ist. Bei Kanzleigebühren ausnahmsweise Abweichung vom Erfordernis der Gesetzesform |
Was sind öffentliche Abgaben und welche Arten gibt es? | ..sind Geldleistungen, die Private dem Staat kraft öffentlichen Rechts schulden. Sie sind die Hauptquelle zur Deckung des staatlichen Finanzbedarfs. - Kausalabgaben: Gebühren, Beiträge, Ersatzabgaben - Steuern: direkte und indirekte Steuern sowie allgemeine und Sondersteuern - Gemengsteuern - Mehrwertabgaben - rechtliche Bedeutung der Unterscheidung: Unterschiedliche Bemessungsgrundsätze, unterschiedliche Anforderungen an die gesetzliche Grundlage sowie Verbot der kantonalen Doppelbesteuerung bei vergleichbaren Steuern. |
Funktionen von öffentlichen Aufgaben | 1. Fiskalfunktion: Verwendung allg. Finanzbedarf, Finanzierung bestimmter Aufgaben 2. Ausgleichungsfunktion: Ausgleichung für wirtsch. Sondervorteile, die der Staat bestimmten Privaten gewährt 3. Lenkungsfunktion: Umverteilung von Vermögen/Einkommen. Lenkung privaten Verhaltens durch negative finaz. Anreize |
Was sind Steuern und welche Arten gibt es? | Voraussetzungslos geschuldete öffentliche Abgaben. - direkte Steuern: werden bei jenem Subjekt erhoben, das durch die Steuer auch belastet werden soll. (Einkommens-, Vermögens- oder Gewinnsteuer). - indirekte Steuern: Steuersubjekt wälz Steuer auf Steuerträgerinnen über, die dadurch belastet werden (MwSt oder Zölle) - Allgem. Steuern: Dienen der Deckung des allg. Finanzbedarfs - Sondersteuern: Zwecksteuern, Lenkungssteuern oder Kostenanlastungssteuern. |
Was sind Kausalabgaben? | öffentliche Abgaben mit besonderem Entstehungsgrund. Sie stehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer stastlichen Dienstleistung durch die Abgabepflichtigen (Gebühren). Zweck ist die Deckung jener Kosten, die dem Staat durch die erbrachte Leistung oder den eingeräumten Vorteil entstehen (Ausgleichsabgaben). |
Prinzipien betreffen der Kausalabgabe | Kostendeckungsprinzip: Kausalabgabe darf nicht höher sein als die Kosten des Staates. Äquivalenzprinzip: Höhe der Abgabe muss in vernünftiger Relation zum Wert der Leistung bzw. des Vorteils stehen. Gesetzliche Grundlage: Kreis der Abgabepflichtigen, Gegenstand un Höhe der Abgabe |
Was sind Gebühren? | .. das Entgelt, das die abgabepflichtige Person für eine von ihr veranlasste Amtshandlung oder für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung zahlen muss. Gebühren sollen die einem Gemeinwesen durch die Amtshandlung oder Benutzung einer öffentlichen Einrichtung entstandenen Kosten ganz oder teilweise decken. Verwaltungsgebühren sind das Entgelt für eine staatliche Tätigkeit. Benutzungsgebühren sind das Entgelt für die Benutzung einer öffentlichen Sache oder Einrichtung bei öffentlich-rechtlichem Benutzungsverhältnis. Verursachergebühren werden beispielsweise im Umweltrecht erhoben. |
Was sind Ausgleichsabgaben? | .. Abgaben, die die Abgabepflichtigen zum Ausgleich für einen wirtschaftlichen Sondervorteil bezahlen müssen. Beim beschränkten Kreis der Abgabepflichtigen kommt ein wirtschaftlicher Sondervorteil zu, wobei die Möglichkeit zum Vorteil ausreicht. |
Arten von Ausgleichsabgaben Was sind Ersatzabgaben und wie werden sie bemessen? | Ersatzabgabe ist das Entgelt für die Befreiung von einer öffentlich-rechtlichen Naturalleistung. - Bemessung: wenig allgemeine Regeln, abzustellen ist etwa auf den Umfang der primären Leistungspflicht, Einkommen, eingesparte Kosten.. - Arten: Beitrag, Abgabe für gesteigerten Gemeingebrauch, Konzessionsabgabe, Mehrwertabgabe |
Was sind Mehrwertabgaben/Vorzugslasten? | .. sie sollen die bei GrundeigentümerInnen durch staatliche Planungsmassnahmen generierten Mehrwerte abschöpfen bzw. ausgleichen. Sie sind einerseits kausal geschuldet, andererseits aber kein Entgelt für bestimmte staatliche Leistungen. Mehrwertabgaben sind als Ausgleich für bei GrundeigentümerInnen geschaffene Vorteile, die als Nebeneffekt einer statlichen Planungsmassnahme entstanden sind, zu verstehen. |
Was sind Gemengsteuern? | ..stellen eine Verbindung zwischen Gebühren und Steuern dar, da die öffentliche Abgabe zwar als ein Entgeld für eine staatliche Leistung erscheint, sie in ihrer Höhe aber nicht durch die Bemessungsgrundsätze der Gebühr begrenzt wird. -> keine Begrenzung durch das Kostendeckungs- oder Äquivalenzprinzip |
Definition Kostendeckungsprinzip | Ertrag der Abgabe soll die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweigs nicht oder nur geringfügig übersteigen. Kostenabhängigkeit: - es entstehen Kosten - Kosten sind ausscheidbar - Kosten sind zurechenbar |
Äquivalenzprinzip (Definition) | Kausalabgabe darf nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objektiven Wert der staatlichen Tätigkeit bzw. des Sondervorteils (Ausgleichsabgabe) stehen. bei kostenabhängigen Abgaben: - Kostenaufwand - Wert der staatlichen Leistung oder des Sondervorteils für Abgabepflichtigen oder Marktwert. |
Wie werden Steuern bemessen? | Rechtsgleichheit nach BV 8 - direkte Steuern: Grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts. - indirekte Steuern: Belastung proportional zum Konsum der SteuerträgerInnen |
Wie werden Ausgleichsabgaben bemessen? | - Kostendeckungsprinzip: Gesamtertrag der Beiträge soll die Aufwendungen des Gemeiwesens zur Schaffung des Sondervorteils nicht übersteigen. - Äquivalenzprinzip: Konkrete Höhe des Beitrags wird nach dem wirtschaftlichen Sondervorteil für den Einzelnen bemessen. Die Beitragshöhe ist proportional zum Mehrwert, den der wirtschaftliche Sondervorteil schafft. |
Wie werden Gebühren bemessen? | Gebühren als Entgelt für staatliche Leistungen sind grundsätzlich nach dem Wert dieser Leistung zu bemessen. Wird die Bemessung der Gebühr nicht im Gesetz festgelegt, erfolgt sie nach dem Kostendeckungs-: - Gesamtertrag der Gebühren darf Gesamtheit der Kosten des jeweiligen Verwaltungszweigs nicht übersteigen. Anwendung nur bei kostenabhängigen Gebühren und Äquivalenzprinzip: - Höhe der Gebühr muss im Einzelfall in vernünftiger Relation zum Wert der staatlichen Leistung stehen. Dieser bemisst sich nach Nutzen der Leistung für den Abgabepflichtigen oder nach dem konkreten Kostenaufwand des Gemeinwesens proportional zum Gesamtaufwand des Verwaltungszweigs. Grundsätzliche Anwendung für alle Gebühren (Begrenzungsfunktion) |
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