ABU 1.2-1.24

Beschreibung

1.Lehrjahr ABU Karteikarten am ABU 1.2-1.24, erstellt von sarina liechti am 17/10/2015.
sarina liechti
Karteikarten von sarina liechti, aktualisiert more than 1 year ago
sarina liechti
Erstellt von sarina liechti vor etwa 9 Jahre
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
1.2 Welche Formvorschrift gilt für den Abschluss eines Lehrvertrages? Einfache Schriftlichkeit OR 344a.
1.3 Wer unterschreibt den Lehrvertrag? Der Lernende (unter 18 Gesetzlicher Vertreter).
1.4 Welche aufgaben hat das Kantonale Amt für Berufsbildung (KAB/MBA)? Überprüft und bewacht die Lehrverhältnisse. Kontrolliert, genehmigt Lehrvertrag.
1.5 Zählen sie vier Punkte auf, die im Lehrvertrag geregelt sein müssen. Dauer der Probezeit Arbeitszeit Lohn Ferien
1.6 wie lange dauert die Probezeit? Ein bis drei Monate (ausnahmsweise Verlängerung auf sechs Monate möglich).
1.7 Wozu dient die Probezeit? Für die Überprüfung der getroffenen Wahl. Zum feststellen ob der Lernende der Neigung und Fähigkeiten entspricht.
1.8 Welche Regelung gilt für die Beendigung eines Lehrverhältnisses? Das Ausbildungsverhältnis endet automatisch d.h. keine Kündigung nötig.
1.9 Nennen Sie vier Gründe, welche nach Ablauf der Probezeit eine Auflösung des Lehrvertrages rechtfertigen. Berufsbildende: fehlen die beruflichen Fähigkeiten, Diebstahl Lernende: mangelhafte Ausbildung, sexuelle Belästigung.
1.10 Was ist die gesetzliche Hauptpflicht der Lernenden? Das Lernziel zu erreichen und die Anordnungen zu befolgen. Die Arbeit muss gewissenhaft ausgeführt werden.
1.11 Was versteht das Gesetz unter Sorgfalts- und Treuepflicht? Unter Sorgfaltspflicht das man zu Arbeitsgeräten, Materialien und technischen Einrichtungen Sorge trägt.
1.12 Für welche Schäden haften Lernende? Fahrlässig oder absichtlich zugefügte Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz höher als bei leichter Fahrlässigkeit.
1.13 Wann können sich Lernende weigern, Überstunden zu leisten? Wenn die Überstunden nicht zumutbar sind und für den Betrieb nicht notwendig sind. Wen es berufsfremde Arbeit ist. Die Tagesarbeit von neun stunden überschreiten oder sie noch nicht sechzehn Jahre alt sind.
1.14 Welche Regelung gilt für den 13. Monatslohn? Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf den 13. Monatslohn (ein paar einzelne Branchen ausgenommen).
1.15 Welche Lohnabzüge sind gestattet? Prämie für die Nichtberufsunfall, Taggeldversicherung. Gestattet sind auch Abzüge für Kosten und Logis. Ab den 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr muss die Berufsbildnerin oder Berufsbildner zudem die Beiträge für AHV,IV,EO und ALV vom Lohn abziehen.
1.17 Wie lange dauert die tägliche Arbeitszeit? Die tägliche Höchstarbeitszeit für Lernende beträgt 9 Stunden.
1.18 Welche Arbeiten dürfen einem Lernenden übertragen werden? Grundsätzlich müssen Lernende nur Arbeiten verrichten, welche etwas mit dem Beruf zutun hat.
1.19 Wie viele Wochen Ferien hat eine Lernende jährlich zugute? Bis zu 20. Altersjahr 5. Wochen nachher 4.Wochen.
1.20 Wer bestimmt den Zeitpunkt der Ferien? Grundsätzlich der Berufsbildner.
1.21 Wegen Krankgeit kann ein Lernender mehrere Wochen nicht arbeiten. Die Berufsbildner will nun den Lernenden zwingen, die Lehrzeit zu verlängern. Wie regelt das Gesetz diesen Sachverhalt? Die Lehrzeit kann nur verlängert werden, falls das Ausbilsungsziel nicht gewährleistet wird.
1.22 Wer muss den Lernenden zum Qualifikationsverfahren (QV) anmelden? Berufsbildner bzw. Berufsbildnerin
1.23 Was kostet den Lernenden das QV? Nichts. der Lehrbetrieb trägt die anfallenden Kosten.
1.24 Wann kann das QV wiederholt werden? Es kann zweimal wiederholt werden. In der Regel finden die Wiederholungen im Rahmen des nächsten QV statt. Es werden nur die Fächer geprüft, in denen die oder der Lernende beim vorhergehenden Prüfungsversuch ungenügend war.
1.16 Wie werden Überstunden verrechnet? Durch Freizeit gleicher Dauer oder durch Lohnzuschlag von 25%.
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