Erstellt von kristin-neukenro
vor etwa 9 Jahre
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Frage | Antworten |
Abkürzung Krankenpflegegesetz | KrPflG |
Abkürzung Berufsschulordnung | BFSO |
Abkürzung für Ausbildungs und prüfungsverordnung Krankenpflege | KrPflAPrV |
was sind die Voraussetzungen für das führen der Berufsbezeichnung | - man darf dir Berufsbezeichnung nur führen wenn man eine Erlaubnis dafür hat - man muss die vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet haben -bestandene Prüfung -man darf sich nicht strafbar gemacht haben -gesundheitliche Eignung |
wer erteilt die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung? | die Regierung von oberfranken |
wann kann die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung zurückgenommen werden? | -wenn man die vorgeschriebene Ausbildungszeit nich abgeleistet hat oder sich strafbar gemacht hat |
wann kann die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung widerrufen werden? | wenn man sich nachträglich strafbar gemacht hat oder man nachträglich nicht mehr gesundheitlich für den Beruf geeignet ist |
es sollten fachliche, personale, soziale, ökologisch-systematisch und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermittelt werden. | Ausbildungsziel: welche Kompetenzen sollen während der Ausbildung vermittelt werden? |
Ausbildungsziel: auf welche Bestandteile ist die Pflege auszurichten? | die pflege ist unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und pallitativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der psychischen und physischen Gesundheit der Patienten auszurichten. |
Ausbildungsziel: welche Aufgaben sollen eigenverantwortlich durchgeführt werden können? | -Erhebung und Feststellung des pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege -Überprüfung der Pflege -Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege -Beratung, Anleitung und Unterstützung der Patienten |
Ausbildungsziel : welche Aufgaben sollen eigenverantwortlich durchgeführt werden können? | - Einleitung von lebenserhaltenten Sofortmaßnahmen bis zum eintreffen des Arztes |
Ausbildungsziel : welche Aufgaben sollen im Rahmen der Mitwirkung ausgeführt werden? | -eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen -Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation -Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen |
was ist das allgemeine Ziel der Ausbildung? | interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsubergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln. |
wie ist die dauer der Ausbildung geregelt? | -vollzeit 3 Jahre -Teilzeit 5 Jahre die Ausbildung besteht aus theoretischem, fachpraktischen Unterricht. und einer praktischen Ausbildung. Abschluss: staatliche Prüfung |
wann wird die schule als staatliche Schule anerkannt? | -hauptberufliche schulleitung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft -ausreichende zahl an qualifizierten Lehrern -es müssen genügt Räume und lehr und lernmittel vorhanden sein -sicherstellung der Durchführung der praktischen Ausb |
unter welchen Voraussetzungen wird man zur Ausbildung zugelassen? | -gesundheitliche Eignung -realschulanschluss oder gleichwertige abgeschlossene Schulbildung -Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Ausbildung (min. 2 Jahre) -Hauptschulabschluss und Erlaubnis als krankenpflegehelfer |
wie ist die fehlzeit geregelt? | -es gibt Urlaub (26tage),bildungsurlaub oder Ferien -fehlzeit darf 10%theorie (210 Stunden) und 10%praktisch (250 Stunden) nicht überschreiten. -Ausnahme: Schwangerschaf die fehlzeit dürfen 14 Wochen nicht überschreiten. -Härtefall |
welchen Angaben muss der Ausbildungsvertrag beinhalten? | -Vertragspart. -Berufsbez. -Beginn und Dauer der Ausbildung -Angaben über die der Ausbildung zugrundeliegende KPflAPrV und über die inhaltliche und zeitliche Gliederung der prak. Ausbildung -tägl. und wöchentl. Arbeitszeit -dauer probezeit |
Bestandteile des Ausbildungsvertrags teil 2 | -ausbildungsvergütung -dauer des Urlaubs -Voraussetzungen unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann |
Pflichten des Trägers der Ausbildung (Klinikum) | -Ausbildung soll planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchgeführt werden, sodass das Ausbildungsziel in der vorgesehen Ausbildungszeit erreicht werden kann -kostenl. ausbildungsmittel,Instr. und Apparate sollen zur Verf.gestellt wer |
Pflichten der Schüler | -sie haben sich zu bemühen die kompetenzen zu erwerben die erforderlich sind das Ausbildungsziel zu erreichen -an vorgeschriebe ausbildungsveranstaltungen teilnehmen -Aufgaben sorgfältig ausführen -Schweigepflicht einhalten und betriensgeh. |
probezeit | -6 Monate kann bei Krankheit um 3 Monate verlängert werden -in der probezeit können beide vertragspartner ohne Frist kündigen |
ende des ausbildungsverhältnisses | -Ausbildung endet mit Ablauf der Ausbildungszeit -wird Prüfung nicht bestanden oder kann die Prüfung ohne eigenes verschulden nicht abgelegt werden verlängert sich die Ausbildung mit schriftlichen Antrag bis zur Wdhprüfung, höchstens 1.jahr |
Kündigung des ausbildungsverhältnisses | -probezeit: beide Vertragspartner ohne Frist -nach probezeit: ohne Frist-> gesundheitliche Eignung fällt weg, strafauffällig->aderer wichtiger Grund -mit Frist:4 Wochen Kündigungsfrist wichtiger Grund darf nicht länger als 2 Woch. zurückli |
Gliederung der Ausbildung | -2100 Theorie und fachprakt. -2500 prakt. Ausbildung -Differenzierungsphase: mind. 500 Theorie und 700 Praxis, hier soll die kompetenz der Fachbereich vermittelt werden -genug zeit um Fähigkeiten zu entwickeln und einüben -Nachtd.: 80-120 |
praktische Ausbildung | -Kenntnisse u. Fähigkeiten die zum erreichen des Ausbildungszieles wichtig sind vermitteln -im Unterricht erworbene kennt. vertiefen,lernen u. anwenden -praxisanleiter -praxisbegleitung durch Schule |
praxisanleiter | -3jahre Ausbildung -2jahre berufserfahrung -200std. pädagogische zusatzqualifikatiom -angemessens Verhältnis zw. zahl der Schüler und praxisanleiter |
staatliche Prüfung | schriftlich, mündlich und praktischer teil ->mind. Note 4 - Prüfung ist an der schule zu machen bei der die Ausbildung abgeschlossen wird, Ausnahme möglich |
Prüfungsausschuss | -Vertreter der zuständigen Behörde (vorstand) - schulleitung -fachprüfer, mind. 2 leherer, 1 arzt oder dipl. med. Pädagoge -praxisanleiter fachprüfer sollten lehrer sein die die Schüler meist hatten. -Behörde kann sachverst. und beobachter |
Zulassung zur Prüfung | -Entscheidung: Regierung von oberfranken, Vorsitzender der Prüfungsausschusses (setzt Prüfungstermin fest->nicht früher als 3 Monate vor Ende der Ausbildung) - perso. -Bescheinigung uber Teilnahme an ausbildungsveranstaltungen |
Niederschrift | uber die Prüfung ist eine Niederschrift abzulegen aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung sowie Unregelmäßigkeiten aufgeschrieben sind |
bestehen der Prüfung | -Prüfung bestanden->Zeugnis -nicht bestanden->schriftliche Mitteilung |
wiederholen der Prüfung | jeder teil kann einmal wiederholt werden, prakt. teil oder alle Teile -> weiter an ausbildungsveranstaltungen teilnehmen wiederholungstermin höchstens 12 Monate nach letzter Prüfung (Termin legt prüfungsvorsitzender fest) |
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