Berufskunde

Beschreibung

Karteikarten am Berufskunde, erstellt von kristin-neukenro am 21/10/2015.
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Erstellt von kristin-neukenro vor etwa 9 Jahre
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
Abkürzung Krankenpflegegesetz KrPflG
Abkürzung Berufsschulordnung BFSO
Abkürzung für Ausbildungs und prüfungsverordnung Krankenpflege KrPflAPrV
was sind die Voraussetzungen für das führen der Berufsbezeichnung - man darf dir Berufsbezeichnung nur führen wenn man eine Erlaubnis dafür hat - man muss die vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet haben -bestandene Prüfung -man darf sich nicht strafbar gemacht haben -gesundheitliche Eignung
wer erteilt die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung? die Regierung von oberfranken
wann kann die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung zurückgenommen werden? -wenn man die vorgeschriebene Ausbildungszeit nich abgeleistet hat oder sich strafbar gemacht hat
wann kann die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung widerrufen werden? wenn man sich nachträglich strafbar gemacht hat oder man nachträglich nicht mehr gesundheitlich für den Beruf geeignet ist
es sollten fachliche, personale, soziale, ökologisch-systematisch und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermittelt werden. Ausbildungsziel: welche Kompetenzen sollen während der Ausbildung vermittelt werden?
Ausbildungsziel: auf welche Bestandteile ist die Pflege auszurichten? die pflege ist unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und pallitativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der psychischen und physischen Gesundheit der Patienten auszurichten.
Ausbildungsziel: welche Aufgaben sollen eigenverantwortlich durchgeführt werden können? -Erhebung und Feststellung des pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege -Überprüfung der Pflege -Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege -Beratung, Anleitung und Unterstützung der Patienten
Ausbildungsziel : welche Aufgaben sollen eigenverantwortlich durchgeführt werden können? - Einleitung von lebenserhaltenten Sofortmaßnahmen bis zum eintreffen des Arztes
Ausbildungsziel : welche Aufgaben sollen im Rahmen der Mitwirkung ausgeführt werden? -eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen -Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation -Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen
was ist das allgemeine Ziel der Ausbildung? interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsubergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln.
wie ist die dauer der Ausbildung geregelt? -vollzeit 3 Jahre -Teilzeit 5 Jahre die Ausbildung besteht aus theoretischem, fachpraktischen Unterricht. und einer praktischen Ausbildung. Abschluss: staatliche Prüfung
wann wird die schule als staatliche Schule anerkannt? -hauptberufliche schulleitung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft -ausreichende zahl an qualifizierten Lehrern -es müssen genügt Räume und lehr und lernmittel vorhanden sein -sicherstellung der Durchführung der praktischen Ausb
unter welchen Voraussetzungen wird man zur Ausbildung zugelassen? -gesundheitliche Eignung -realschulanschluss oder gleichwertige abgeschlossene Schulbildung -Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Ausbildung (min. 2 Jahre) -Hauptschulabschluss und Erlaubnis als krankenpflegehelfer
wie ist die fehlzeit geregelt? -es gibt Urlaub (26tage),bildungsurlaub oder Ferien -fehlzeit darf 10%theorie (210 Stunden) und 10%praktisch (250 Stunden) nicht überschreiten. -Ausnahme: Schwangerschaf die fehlzeit dürfen 14 Wochen nicht überschreiten. -Härtefall
welchen Angaben muss der Ausbildungsvertrag beinhalten? -Vertragspart. -Berufsbez. -Beginn und Dauer der Ausbildung -Angaben über die der Ausbildung zugrundeliegende KPflAPrV und über die inhaltliche und zeitliche Gliederung der prak. Ausbildung -tägl. und wöchentl. Arbeitszeit -dauer probezeit
Bestandteile des Ausbildungsvertrags teil 2 -ausbildungsvergütung -dauer des Urlaubs -Voraussetzungen unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann
Pflichten des Trägers der Ausbildung (Klinikum) -Ausbildung soll planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchgeführt werden, sodass das Ausbildungsziel in der vorgesehen Ausbildungszeit erreicht werden kann -kostenl. ausbildungsmittel,Instr. und Apparate sollen zur Verf.gestellt wer
Pflichten der Schüler -sie haben sich zu bemühen die kompetenzen zu erwerben die erforderlich sind das Ausbildungsziel zu erreichen -an vorgeschriebe ausbildungsveranstaltungen teilnehmen -Aufgaben sorgfältig ausführen -Schweigepflicht einhalten und betriensgeh.
probezeit -6 Monate kann bei Krankheit um 3 Monate verlängert werden -in der probezeit können beide vertragspartner ohne Frist kündigen
ende des ausbildungsverhältnisses -Ausbildung endet mit Ablauf der Ausbildungszeit -wird Prüfung nicht bestanden oder kann die Prüfung ohne eigenes verschulden nicht abgelegt werden verlängert sich die Ausbildung mit schriftlichen Antrag bis zur Wdhprüfung, höchstens 1.jahr
Kündigung des ausbildungsverhältnisses -probezeit: beide Vertragspartner ohne Frist -nach probezeit: ohne Frist-> gesundheitliche Eignung fällt weg, strafauffällig->aderer wichtiger Grund -mit Frist:4 Wochen Kündigungsfrist wichtiger Grund darf nicht länger als 2 Woch. zurückli
Gliederung der Ausbildung -2100 Theorie und fachprakt. -2500 prakt. Ausbildung -Differenzierungsphase: mind. 500 Theorie und 700 Praxis, hier soll die kompetenz der Fachbereich vermittelt werden -genug zeit um Fähigkeiten zu entwickeln und einüben -Nachtd.: 80-120
praktische Ausbildung -Kenntnisse u. Fähigkeiten die zum erreichen des Ausbildungszieles wichtig sind vermitteln -im Unterricht erworbene kennt. vertiefen,lernen u. anwenden -praxisanleiter -praxisbegleitung durch Schule
praxisanleiter -3jahre Ausbildung -2jahre berufserfahrung -200std. pädagogische zusatzqualifikatiom -angemessens Verhältnis zw. zahl der Schüler und praxisanleiter
staatliche Prüfung schriftlich, mündlich und praktischer teil ->mind. Note 4 - Prüfung ist an der schule zu machen bei der die Ausbildung abgeschlossen wird, Ausnahme möglich
Prüfungsausschuss -Vertreter der zuständigen Behörde (vorstand) - schulleitung -fachprüfer, mind. 2 leherer, 1 arzt oder dipl. med. Pädagoge -praxisanleiter fachprüfer sollten lehrer sein die die Schüler meist hatten. -Behörde kann sachverst. und beobachter
Zulassung zur Prüfung -Entscheidung: Regierung von oberfranken, Vorsitzender der Prüfungsausschusses (setzt Prüfungstermin fest->nicht früher als 3 Monate vor Ende der Ausbildung) - perso. -Bescheinigung uber Teilnahme an ausbildungsveranstaltungen
Niederschrift uber die Prüfung ist eine Niederschrift abzulegen aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung sowie Unregelmäßigkeiten aufgeschrieben sind
bestehen der Prüfung -Prüfung bestanden->Zeugnis -nicht bestanden->schriftliche Mitteilung
wiederholen der Prüfung jeder teil kann einmal wiederholt werden, prakt. teil oder alle Teile -> weiter an ausbildungsveranstaltungen teilnehmen wiederholungstermin höchstens 12 Monate nach letzter Prüfung (Termin legt prüfungsvorsitzender fest)
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