Erstellt von Axel Doser
vor fast 9 Jahre
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Frage | Antworten |
Berufsausbildungsvertrag | Ausbildungsberuf,Ausbildungsinhalt,Beginn und Dauer der Ausbildung, ergänzende Ausbildungsvergütung, Urlaubsdauer, Kündigungsfristen. |
Pflichten des Ausbildungsbetriebs | *Kenntnisse, Fertigkeiten vermitteln *Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen *zum Berufsschulbesuch freistellen *zum Führen des Berichtshefts anhalten *Auszubildende charakterlich fördern *Gefährdungen vom Azubi abwenden . |
Pflichten des Auszubildenden | *berufsbezogene Tätigkeiten ausführen *an Ausbildungsmaßnahme teilnehmen *Anweisungen befolgen *Betriebsordnung beachten *Werkzeuge,Maschinen,Einrictungen *pfleglich behandeln *über Betriebsgeheimnisse stillschweigen. |
Jugendarbeitsschutzgesetz,z.B.: | *Arbeitszeit: max.8 Std. täglich und 40 Std. wöchentlich *Ruhezeit: 30 Min.bei 41/2-6 Std.bzw.60Min.bei mehr als 6 Std. *tägliche Freizeit: 12 Std.ununterbrochen *keine Akkordarbeiten *Nachtruhe:20-06Uhr(Ausnahme möglich) |
Zustandekommen eines Arbeitsvertrags | *Stillschweigend: Weiterbeschäftigung des Azubis ohne Weitere Vereinbarungen *unbefristetes Arbeitsverhältnis: schriftliche Vereinbarung über die konkreten Bedingungen *befristetes Arbeitsverhältnis: wie unbefristetes A., jedoch wird das Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart . |
Arbeitszeitgesetz, z.B.: | Arbeitszeit:max.8Std. täglich und 48 Std.wöchentlich Pausenzeit:30Min.bei 6-9Std.bzw.45Min.bei mehr als 9Std Arbeitszeit *Mindestruhezeit: 11Std.zsmhängend *Nachtarbeitszeit: 8Std.täglich,max.10Std.bei Zeitausgleich. |
Kündigungsfristen | *Kündigungsfrist in der Probezeit:2 Wochen *Grundkündigungsfrist: 4 Wochen zum 15 oder Letzten des Monats *verlängerte Kündigungfis:1bis7 Monate je nach Dauer der Betriebszugehöigkeit(längere Fristen gelten nur für Arbeitgeber) *fristlose Kündigung:keine Frist . |
Tarifverträge | *Engelttarifvertrag: Lohn,Gehälter *Mantel-oder Rahmentarifvertrag:Lohn-und Gehaltsgruppen,Arbeitszeit. *Tarifgebundenheit:Rechtsverbindlichkeit des Tarifvertrags für die Tarifparteien mit festgelegtem Geltungsbereich. |
Tarifverhandlungen | *Sozialpartner(=Tarifvertragsparteien):Gewerkschaft und Arbeitgeberverband *Tarifautonomie:Tarifpartner verhandeln ohne staatliche Einmischung *Tarifkompromiss:Einigung auf ein gemeinsames Tarifergebnis nach mehreren Verhandlungsrunden. |
Wahl der Jugend-und Auszubildendenvertretung | *Wahl,sofern ein Betriebsrat vorhanden ist *Wahl durch jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende unter 25 Jahren *Wahl alle Zwei Jahre im Oktober/November |
Rechte, Aufgaben der Jugend-und Auszubildendenvertretung (JuAV) | *Antragsrecht beim Betriebsrat *Informationsrecht durch Betriebsrat *Teilnahmerecht anBetriebsratssitzungen *Stimmrecht bei Fragen,die überwiegend Jugendliche und Auszubildende betreffen. |
Rechte, Aufgaben des Betriebsrats | *Mitwirkungsrechte:Beratungs-,Anhörungs-,informationsrecht *Zustimmungsrecht:Betriebsrat muss angehört werden und sein Einverständnis erklären *Mitbestimmungrecht,Initiativrecht:Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich einigen. |
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