Erstellt von Pascal Halbleib
vor fast 9 Jahre
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Frage | Antworten |
Erläutern sie den Begriff juristische Person | Vereinigung natürlicher Personen oder Vermögensmasse, die ihre Rechtsfähigkeit per Gesetz Verwealtungsakt oder Registereintragung erlangt |
Erläutern Sie den Begriff Organe | Organe bestehen aus natürlichen Personen, die juristischen Personen gegenüber Dritter vertreten. |
Wer handelt für eine juristische Person? | Die Organe > GmbH > Geselschaftsführer |
Benennen sie je 5 juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts aus dem Bäderbereich ? | Privaten Recht: -AG, -GmbH, -AG, -Sportvereine Öffentlichen Rechts: -Stadtwerke, - Stadt Nürnberg, -Zweckverband, -Kommunalunternehmen |
Wer vertritt diese juristischen Personen nach außen (GmbH, AG, Verein, Stadt, Stadtwerke, Zweckverbände, Komunalunternehmen) | GmbH> Geschäftsführer, AG>Vorstand, Verein> Vorstand, StadtBürgermeister, Stadtwerke> Werksleiter, Zweckverbände> Verbandsdirektor, Komunalunternehmen>Vorstand. |
Benennen sie die 3 Staatsgewalten die es in Deutschland gibt! | Legislative > Gesetzgebung. Exekutive > ausführende Gewalt Judikative > Rechtssprechung |
Erläutern sie den Begriff öffentliche Verwaltung! | Öffentliche Verwaltung ist die gesamte staatliche Tätigkeit, die weder Rechtssprechung nach Gesetzgebung ist. |
Erläutern sie den Begriff Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde! | Das Selbstverwaltungsrecht sichert den Gemeinden die Zuständigkeit für alle eigenen Angelegenheiten |
Führen sie 2 Gründe für Sinn und Zweck der gemeindlichen Selbstverwaltung an! | -Durch die Nähe zu den örtlichen Angelegenheiten erhofft man sich ein höheres Verantwortungsbewusstsein und ein höheres Engagement. - Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ist zu dem ein Mittel die Staatsmacht zu begrenzen |
Benennen sie 4 Beispiele. Für weisungsgebundene Aufgaben der Gemeinden! | -Standesamt -Arbeitsamt -Finanzamt |
Benennen sie 4 Beispiele für weisungsfreie Aufgaben der Gemeinde als a- Pflichtaufgaben b- freiwillige Aufgaben | a: -Schulen, -Friedhöfer, -Gemeindewege b: -Städtische Verkehrsbund, -Museen, -Schwimmbäder |
Kennzeichnen sie den Regiebetrieb, den Eigenbetrieb und die Eigensegelschaft anhand von jeweils 9 Merkmalen | -Selbständigkeit -Rechtsform -Juristische Person - Leitung der U- form -Verwaltung -Finanzielle Mittel -Einnahmen und Ausgaben -Haftung -HuBo oder AGB |
Benennen sie 4 schriftliche Rechtsquellen des Verwaltungsrechts! | Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Strafgesetzbuch StGB, Verordnung über das Verhalten beim öffentlichen Baden, Hubo / Gebührensetzung Entscheidung Bundesarbeitsgericht |
Führen sie 3 Rechtsquellen an Bsp. Passend zum Bäderbereich an | BGB & StGB > Exhibitionismus, Verordnung über Verh. > in öffentlichen Bädern muss Badekleidung getragen werden, Hubo Gebührens. > es ist angemessene Badekleidung zu tragen |
Erklären sie den Begriff öffenl. Baden | Öffentlich Baden, wer sich dabei an einem Platz befidet zu dem allgemein Zutritt gegeben ist oder erlangt werden kann oder der ohne besondere Vorkherungen eingesehen werden kann. |
Geben sie 4 Plätze an an denen die Gemeinden ebenfalls vom Tragen einer Badekleidung beim öffentlichen Baden absehen können! | - Ein Schold deutet deutlich darauf hin an der Zugängerart zu dem Platz deutlich auf die Ausnahme von §1 Abs. 1 hingewiesen wird. -Die Eigentümer des Platzes oder die sonst Berechtigten zustimmen. -Ausreichende andere öffentliche Badeplätze der Allgemeinheit zur verfügung stehen. -Belange des Gemeindewohls insbesondere des Naturschutzes der Landschaftspflege und der Planung von Erholungsgebieten nicht entgegenstellen. |
Wer kontrolliert die Gemeinde auf Rechtmäßigkeit bei ihren freien Selbstverwaltungsaufgaben? | a. kreisangehörige Gemeinden und Städte, b. kreisfreie Gemeinden und Städten. |
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