Erstellt von Thomas Sammer
vor mehr als 8 Jahre
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Frage | Antworten |
Wie ist die Gesetzespyramide aufgebaut? | Bundesverfassung ^ Gesetze (EleG, PrSG, UVG) ^ Verordnungen (NEV, NIV, StV...) ^ Regeln der Technik (NIN, EN, SN, WV) |
Welche Teile beinhaltet das EleG? | - Allgemeine Bestimmungen - Schwachstromanlagen - Starkstromanlagen - Kontrolle - Haftpflichtbestimmungen - Enteignung - Strafbestimmungen - Schlussbestimmungen |
Was sind Schwachstromanlagen gemäss EleG? | Anlagen, bei welchen normalerweise keine Ströme auftreten, die für Personen oder Sachen gefährlich sind. |
Was sind Starkstromanlagen gemäss EleG? | Anlagen, bei welchen Ströme benützt werden oder auftreten, die unter Umständen für Personen oder Sachen gefährlich sind. |
Was hat der Bundesrat gemäss EleG zu regeln? | - Die Erstellung und Instandhaltung von Schwach- und Starkstromanlagen - Massnahmen bei Parallelführung und Kreuzung von el. Leitungen - Erstellung und Instandhaltung von el. Bahnen - Schutz des Fernmeldeverkehrs und des Rundfunks vor elektromagn. Störungen |
Wofür ist der Betriebsinhaber einer elektrischen Anlage gemäss EleG zuständig? | Die Beaufsichtigung und die Überwachung ihres guten Zustandes. |
Wer ist Betriebsinhaber einer Installation? | Eigentümer, Mieter, Pächter Stellt der Mieter einer Mangel fest, muss dieser den Inhaber/Vermieter benachrichtigen, damit der Mangel behoben werden kann. |
Wer ist gemäss EleG für die Kontrolle von Niederspannungs-Installationen zuständig? | - Elektrische Bahnen: UVEK - Übrige Installationen: Inspektorat (ESTI) Ausnahme - Hausinstallationen: Netzbetreiber Der Netzbetreiber hat die Kontrolle gegenüber dem ESTI nachzuweisen. |
Wer haftet, wenn durch den Betrieb einer Stark- oder Schwachstromanlage eine Person getötet oder verletzt wird? | Der Betriebsinhaber Ausnahme: Der Betriebsinhaber kann beweisen, dass der Unfall durch höhere Gewalt oder durch Verschulden/Versehen Dritter oder des Getöteten/Verletzen verursacht wurde. |
Wofür sieht das EleG Strafen von bis zu Fr. 100'000.- vor? | - Die Erstellung oder Änderung einer el. Anlage, welche Vorlagepflichtig ist, vor Erhalt der Bewilligung - Wiederinbetriebnahme einer Installation, welche vorgängig durch ein Kontrollorgan auf Grund gefährlicher Mängel ausser Betrieb gesetzt wurde |
Welche Ausnahmen bezüglich Bussen sind gemäss EleG möglich? | - Wenn eine der Taten fahrlässig begangen wurde (max. Fr. 10'000.-) - Wenn das Strafmass gem. Strafgesetzbuch höher ist, erhält dieses Gültigkeit. |
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