Das Elektrizitätsgesetz (EleG)

Beschreibung

Das Elektrizitätsgesetzes und die rechtlichen Grundlagen.
Thomas Sammer
Karteikarten von Thomas Sammer, aktualisiert more than 1 year ago
Thomas Sammer
Erstellt von Thomas Sammer vor mehr als 8 Jahre
39
1

Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
Wie ist die Gesetzespyramide aufgebaut? Bundesverfassung ^ Gesetze (EleG, PrSG, UVG) ^ Verordnungen (NEV, NIV, StV...) ^ Regeln der Technik (NIN, EN, SN, WV)
Welche Teile beinhaltet das EleG? - Allgemeine Bestimmungen - Schwachstromanlagen - Starkstromanlagen - Kontrolle - Haftpflichtbestimmungen - Enteignung - Strafbestimmungen - Schlussbestimmungen
Was sind Schwachstromanlagen gemäss EleG? Anlagen, bei welchen normalerweise keine Ströme auftreten, die für Personen oder Sachen gefährlich sind.
Was sind Starkstromanlagen gemäss EleG? Anlagen, bei welchen Ströme benützt werden oder auftreten, die unter Umständen für Personen oder Sachen gefährlich sind.
Was hat der Bundesrat gemäss EleG zu regeln? - Die Erstellung und Instandhaltung von Schwach- und Starkstromanlagen - Massnahmen bei Parallelführung und Kreuzung von el. Leitungen - Erstellung und Instandhaltung von el. Bahnen - Schutz des Fernmeldeverkehrs und des Rundfunks vor elektromagn. Störungen
Wofür ist der Betriebsinhaber einer elektrischen Anlage gemäss EleG zuständig? Die Beaufsichtigung und die Überwachung ihres guten Zustandes.
Wer ist Betriebsinhaber einer Installation? Eigentümer, Mieter, Pächter Stellt der Mieter einer Mangel fest, muss dieser den Inhaber/Vermieter benachrichtigen, damit der Mangel behoben werden kann.
Wer ist gemäss EleG für die Kontrolle von Niederspannungs-Installationen zuständig? - Elektrische Bahnen: UVEK - Übrige Installationen: Inspektorat (ESTI) Ausnahme - Hausinstallationen: Netzbetreiber Der Netzbetreiber hat die Kontrolle gegenüber dem ESTI nachzuweisen.
Wer haftet, wenn durch den Betrieb einer Stark- oder Schwachstromanlage eine Person getötet oder verletzt wird? Der Betriebsinhaber Ausnahme: Der Betriebsinhaber kann beweisen, dass der Unfall durch höhere Gewalt oder durch Verschulden/Versehen Dritter oder des Getöteten/Verletzen verursacht wurde.
Wofür sieht das EleG Strafen von bis zu Fr. 100'000.- vor? - Die Erstellung oder Änderung einer el. Anlage, welche Vorlagepflichtig ist, vor Erhalt der Bewilligung - Wiederinbetriebnahme einer Installation, welche vorgängig durch ein Kontrollorgan auf Grund gefährlicher Mängel ausser Betrieb gesetzt wurde
Welche Ausnahmen bezüglich Bussen sind gemäss EleG möglich? - Wenn eine der Taten fahrlässig begangen wurde (max. Fr. 10'000.-) - Wenn das Strafmass gem. Strafgesetzbuch höher ist, erhält dieses Gültigkeit.
Zusammenfassung anzeigen Zusammenfassung ausblenden

ähnlicher Inhalt

Phyikum (Biologie/ Biochemie)
anna.grillborzer0656
PuKW - STEP 1 (mögliche Prüfungsfragen/Prüfungsvorbereitung)
frau planlos
Mediengestalter Abschlussprüfung 2015
Jonas Deh
SB Soziale Ungleichheit
Bibische
Analysis - Abiturvorbereitung Mathe
c.aciksoez
Vetie - Tierzucht & Genetik - S II
Fioras Hu
BAS 7 - Schwimmen, Turnen, Leichtathletik
B G
Vetie-Innere 2014
Ju Pi
Tierseuchenbekämpfung 2017
Birte Schulz
MS-1.3 Foliensatz 6-7
Markus Voßmann
QUANTI 2021
Julia W.