Erstellt von anni.mittelbach
vor fast 11 Jahre
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Frage | Antworten |
Funktion der Regierung | 1. Steuerung 2. Durchsetzung |
Probleme beim Regieren | -vage definierte Handlungsräume - Mangel an Zeit, Infos, Fachwissen etc - begrenzter Entscheidungsspielraum durch Mitregenten - Krisenbearbeitung durch politische Störfälle - Nichtstun als attraktive Lösung |
Kanzlerdemokratie | Legitimationsmonopol - Richtlinienkompetenz - Herr des Verfahrens Ziel: Einheitlichkeit und Handlungsfähigkeit der Regierung stärken |
Entscheidungszentren | Kanzleramt - Ausschüsse - Expertengremien & Komissionen - Ministerialverwaltung |
Art. 63 GG | Der BK (und nur er!) wird vom BT auf Vorschlag des BP ohne Aussprache gewählt (absolute Mehrheit) |
Kanzlerprinzip | Herr des Verfahrens Kabinettsbildungsrecht - Organisationsrecht - Richtlinienkompetenz - Geschäftsführer der Bundesregierung |
Kabinett | Bundeskanzler und seine Minister. Zu große Gruppe zur Entscheidungsfindung -> Kabinett beschließt informelle Entscheidungen formal. |
Ministerialorganisation | jede Einheit hat sachlichen Zuständigkeitsbereich und übergeordnete Instanzen - Einhaltung des Dienstweges - herausragende Rolle der Referate |
Europapolitische Ressortprinzip | pro : Zusammenführung aller europapolitischen Aktivitäten in einem Ministerium kaum realisierbar Widerstand anderer Ressorts (Koalitionsregierungen!) Intra -statt interministerielle Konflikte Flexibilitätsspielräume der Koordinierung contra: Heterogenität der Positionen beschränkt Durchsetzungsfähigkeit Interministerielle Koordination ineffizient |
Technokratie | Die Technokratie ist eine Form der Regierung, in der alle Handlungen auf wissenschaftlichem und technischem Wissen aufbauen. |
Einheitsstaat | Unitarismus, Ausübung der Staatsgewalt auf Zentralstaat beschränkt |
Staatenbund | Konföderalismus: mehrere Staaten schließen sich zusammen, behalten aber alle Souveränität |
Bundesstaat | Föderalismus: Staatlichkeit zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten geteilt. |
Varianten des Förderalismus | Dualer F. / Trennf.: separierte Zuständigkeitsbereiche, eigene Gesetze, ausgeführt durch eigene Verwaltungen. /// Kooperativer Föderalismus/ Verbundf.: Politikverflechtung zwischen Bund und Ländern, Verteilung der Zuständigkeiten produziert Kooperationszwänge |
Funktionen des Förderalismus | Integration, Kontrolle durch Machtdiffusion, Funktionalität (Qualitätssteigerung durch Verlangsamung) |
Deutsche Geschichte des Föderalismus | Tradition der Kleinstaaterei, wenig Interesse an Integration, ausgebaute Verwaltungsstrukturen auf regionaler Ebene |
Art. 50 GG | "Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit." |
Politikverflechtungsfalle (F.W.Scharpf) | Deutscher Föderalismus ist ineffizient und ineffektiv -> Blockadegefahr, Mangelnde Transparenz und Legitimationsdefizit. Weil: Multiple Verflechtung zwischen Bund und Ländern, Bundesrat als parteilpolitisches Blockadeinstrument möglich, abnehmende Bundestreue |
Mitwirkungsrechte Bundesrat | Einspruchsgesetze: BT kann Einspruch des BR mit äquivalenter Mehrheit überstimmen/ Zustimmungspflichtige Gesetze: BR hat Vetorecht, wenn Länderangelegenheiten betroffen sind. |
Bundesverfassungsgericht; 2 Senate | Staatsrechtssenat und Grundrechtssenat |
Amtszeit der Richter | 12 Jahre |
Richterwahl | Voraussetzung: mind. 40 Jahre, Befähigung zum Richteramt,BT und BR entscheiden im Wahlausschuss mit 2/3 Mehrheit |
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