Erstellt von patrick.hackbart
vor mehr als 8 Jahre
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Frage | Antworten |
Was ist der geschätzte Auftragswert? Wie wird dieser ermittelt? | Der geschätzte Auftragswert ohne USt entscheidet darüber auf welche Art ausgeschrieben werden muss (Schwellenwert 5mio€) OSB - EU, USB - Ö weit. Der geschätzte Auftragswert ist vom AG sachkundig vor dem Zeitpunkt der Durchführung des Vergabeverfahrens zu ermitteln. Preisüberschreitungen nach oben max 5% sonst widerruf des USB und erneutes OSB Verfahren. |
Aufgabe des AG von der Angebotsabgabe bis zur Angebotsöffnung | + Entgegennahme des Angebots - vermerk auf Kuvert von Datum/Uhrzeit des Eigangs -> Angebote nach Reihenfolge des Eigangs im Verzeichnis eintragen. --- + Sichere Verwahrung der Unterlagen -> es dürfen keine Auskünfte erteilt werden --- + Angebotsöffnung in Reihenfolge des Eingangs (vor öffnung überprüfen ob Kuvert beschädigt und auf Fristeinhaltung). Bei offenen Verfahren unmittelbar nach Fristende. Anwesenheit von min. 2 sachkundigen Vertretern des AG. Bieter können teilnehmen. Geöffnete Angebote werden gelocht um Austausch zu verhindern. |
Sicherstellungen a) Vadium b) Kaution c) Deckungsrücklass d) Haftrücklass | a) Vadium - für den Fall dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurück tritt oder nach Ablauf der Angebotfrist Mängel trotz Aufforderung nicht behebt --- b) Kaution - für den Fall dass ein Vertragspartner besondere Pflichten verletzt --- c) Deckungsrücklass - Sicherstellung gegen Überzahlung, denen nur annähernd ermittelte Leistungen zugrunde liegen -> Sicherstellung für die Vertragserfüllung des AN --- d) Haftrücklass - für den Fall dass der AN die Pflichten aus der Gewährleistung / des Schadensersatzes nicht erfüllt |
Inhalte einer neutralen Leistungsbeschreibung | + Leistungen sind vollständig, neutral und eindeutig zu beschreiben, dass die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist. --- + Technische Spezifikationen des AG, Normen und Regelwerke, Abweichungen, vollständige Ausführungs- und Detailpläne, die Beschreibung muss den Zweck und den Anforderungen der Leistung in technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer und funktionaler Hinsicht erkennbar machen -> gute Vergleichbarkeit --- + Produktneutrale Mindestkriterien der Leistung (darf nicht umschrieben werden , dass ein Bieter einen Wettbewerbsvorteil genießt) --- + Umstände der Leistungsrerbringung -> Gewerke-Terminplan, Schnittstellen --- + Bescheide, behördliche Auflagen |
Was sind Nebenleistungen gem. 3.15 und 6.2.3 ÖN B 2110? | Verhältnismäßig geringfügige Leistungen, die auch dann auszuführen sind wenn sie in den Vertragsbestandteilen nicht angeführt sind, jedoch nur insoweit, als sie für vollständig sach- und fachgemäßen Ausführung der Leistungen unerlässlich sind und mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehen. + Erwirken von Bewilligungen und Genehmigung --- + Beistellen und Erhalten der Absteckzeichen --- + Messungen für die Ausführung und Abrechnung der eigenen Leistungen --- + Maßnahmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bauführer-Funktion --- + Übernehmen/Herstellen von Waagrissen und Prüfungen von vorhandenen --- + Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen im Baustellenbereich --- + Zubringen von Wasser, Strom und Gas von Anschluss zu Verwendungsstellen --- + Abladen, Transport zur Lagerstelle für Materialien --- + Beseitigen von Verunreinigungen --- + Schlussarbeiten |
Inhalt der Niederschrift über die Angebotsprüfung | + Über die Angebotsprüfung und ihre Ergebnisse ist eine Niederschrift zu verfassen -> für die Beurteilung wesentliche Umstände sind festzustellen --- + Über Gesamtpreise bzw. Teilgesamtpreise ist jedem Bieter Auskunft zu geben --- + Der Bieter kann in den Teil der Niederschrift, der sein Angebot betrifft, Einsicht nehmen |
Inhalt der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung | AG hat den im Vergabeverfahren verbliebenen Bietern unverzüglich und nachweislich mizuteilen: + Welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll --- + Ende der Stillhaltefrist --- + Gründe für die Ablehnung ihres Angebots --- + Die Vergabesumme --- + Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes (-> sofern Info nicht schadet) --------------------------------- Verpflichtung zur Zugschlagsentscheidung besteht nicht: + Wenn Zuschlag dem einzig verbleibenden Bieter erteilt werden soll --- + bei einem Verhandlungsverfahren, einer Rahmenvereinbarung oder einem dynamischen Beschaffungssystem |
Methodik und Arbeitsschritte der Netzplantechnik/Netzplanerstellung | Methodik: 1. Projektanalyse: + Projektart, -größe, -umfeld, -organisation, -beteiligte, ... ------ 2. In den Vorgangskonten werden tabellarisch die Netzplan-Mindestinfos eingetragen: + Vorgangsnummer --- + Technologische und kapazitative Abhängigkeiten -> unmittelbarer Vorgänger/Nachfolger --- + Vorgangsdauer (D) --- + Anordnungsbeziehung (AOB) --------------------------------- Netzplanerstellung: + Erstellen des Netzplan-Grundgerüsts -> technische Bedingungen erstellte Vorgänge/Meilensteine --- + Darstellung der kapazitätsbezogene Abhängigkeiten und Vorgangsdauer --- + Herausarbeiten der AOB --- + Mittels Vorwärts-/Rückwertsrechnung Berechnung der frühesten/spätesten Anfangs- und Endtrermine der Vorgänge/Meilensteine --- + Pufferzeiten eines Vorgangs ermitteln durch zeitliche Lage seines Vorgängers und Nachfolgers -> durch Überlagern/Parallellaufen verkürzt sich die Projektdauer |
Was ist der kritische Weg in einem Netzplan? | Alle Vorgänge deren früheste und späteste zeitliche Lage ident sind -> keine Pufferzeit |
Abweichung von Zielkosten (Kostenunschärfe) für Neubauten in den Planungsphasen | + Vorentwurf +-5 bis 10% --- + Entwurf +-3 bis 5% --- + Vorbereitung der Ausführung +-0% |
Leistungen der ÖBA gemäß HOA (Ö) | + Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherren, Ausübung des Hausrechts --- + Aufstellung und Überwachung des Bauzeitplan --- + Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerks, Koordination der Gewerke/Lieferungen --- + Überwachung auf Übereinstimmung mit Plänen, LVs, Verträgen und sonstigen Angaben --- + Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen --- + Kontrolle für Abrechnung erfüllter Aufmaße, Rechnungsprüfung, Führung des Baubuches --- + Abnahme der Bauleistungen gemeinsam mit den Gewerken, Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristrn, Antragsstellung auf behördliche Abnahme, Übergabe des Bauwerks |
Die zu protokollierenden Inhalte einer förmlichen Übernahme | + AN hat dem AG die Fertigstellung schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern (binnen 30 Tage) --- + Übernahme gilt mit Fristablauf erfolgt wenn AG ohne Gründe nach Aufforderung die Übernahme nicht förmlich vorgenommen hat --- + AG hat Übernahme in Niederschrift zu erklären (von beiden zu Unterfertigen) = eventuelle Mängel und Fristsetzung zur Behebung = Einhaltung/Überschreitung von Leistungsfristen = Feststellung von Vertragsstrafen --- + Die Niederschrift der Übernahme kann auch in Abwesenheit des AN erfolgen wenn er den vereinbarten Termin versäumt -> muss an AN übermittelt werden und AN kann binnen 14 Tagen Stellung nehmen -> bei Unterlassen gilt es von ihm als anerkannt |
Die Grundsätze der Gefahrenverhütung auf Baustellen | + Vermeidung von Risiken --- + Abschätzung nicht vermeidbarer Risiken --- + Gefahrenbekämpfung an der Quelle --- + Berücksichtigung des Faktor Mensch bei der Arbeit (Tätigkeit/Arbeitsumgebung/Abläufe) --- + Berücksichtigung des Stand der Technik --- + Ausschaltung/Verringerung von Gefahrenmomenten --- + Planung der Gefahrenverhütung --- + Vorrang kollektivem VOR individuellem Gefahrenschutz --- + Erteilung geeigneter Anweisungen an Arbeiter/AN |
Aufgaben des Baustellenkoordinators | + Vom Bauherren zu bestellen --- + Muss für die Umsetzung der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und des SiGe-Plans sorgen --- + Muss Tätigkeiten zum Schutz des AN koordinieren (Aktualisierung SiGe-Plan, nur befugte Personen auf der Baustelle erlaubt, ...) --- + Informationen unter den AG verteilen und kann sich beim nicht einhalten an das Arbeitsinspektorat wenden |
Kostenarten der Baukalkulation | + Personalkosten (Lohn-/Lohnneben-/Gehaltskosten) --- + Materialkosten --- + Gerätekosten --- + Kosten für Fremdleistungen --- + Zinskosten --- + andere Kosten |
Inhalte der K-Blätter K3, K4, K6 und K7 | K3: Ermittlung der Mittellohnkosten/Mittellohnpreis/Regiekosten/Gehaltskosten --- K4: Ermittlung der Materialkosten/-preise --- K6: Ermittlung der Gerätekosten/-preise für die beigestellten Geräte --- K7: zur positionsweisen Darstellung der Kosten und Preise von Einzelleistungen wesentlicher Positionen |
Pflichten des AG wenn ein Nachtrag [NKV] des AN unvollständig/mangelhaft ist | Fehlende Unterlagen ehestens schriftlich bei AN anforden (Prüffrist für die Zeit ausgesetzt) |
Versicherungen a) des Bauherrn b) der Planer c) der Baufirma | a) Bauherrnversicherung: Objektbezogene Deckung der gesetzlichen Haftpflicht für Sach- und Personenschäden und zur Abwehr unbegründeter Ansprüche b) Berufshaftplichtversicherung: Deckung der gesetzlichen Haftpflicht für Sach-, Personen- und Bautenschäden, durch Planungs-, Aufsichts-/ÖBA-Fehler hervorgerufen und zur Abwehr unbegründeter Ansprüche c) Betriebshaftpflichtversicherung: Deckung der gesetzlichen Haftpflicht für Sach- und Personenschäden und zur Abwehr unbegründeter Ansprüche Dritter |
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