Auftragsabwicklung - Prüfungsvorbereitung

Beschreibung

Meister Informationstechnik Auftragsabwicklung Karteikarten am Auftragsabwicklung - Prüfungsvorbereitung, erstellt von Jörg Fischer am 27/08/2016.
Jörg Fischer
Karteikarten von Jörg Fischer, aktualisiert more than 1 year ago
Jörg Fischer
Erstellt von Jörg Fischer vor mehr als 8 Jahre
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
Ist der Auftragnehmer zur Übernahme der Verzugskosten verschuldungsunabhängig bei Bauverzug mit Konventionalstrafe verpflichtet? Nein der Auftragnehmer muss nicht in jedem Fall die Verzugskosten übernehmen: • Wer Mist baut, haftet! → Es gilt in solchen Fällen immer das Verschuldensprinzip • Eine Vertragsstrafenklausel (laut VOB Teil A, §12) ist nur wirksam wenn sie folgende Punkte enthält: o maximale Obergrenze enthält (→ 10% der Auftragssumme) o eine angemessen tägliche Strafenhöhe (0,2 % / Werktag, 0,3 % / Arbeitstag) o auf Verschuldungsabhängigkeit hingewiesen
Wie kann dafür gesorgt werden, dass Mitarbeiter Ihres Unternehmens qualitativ arbeiten? • Klare Zielsetzungen, klare Aufgabenverteilung • Klare Kommunikation zwischen Ausführenden und Vorgesetzten vor Ort • Qualitätsmanagement (DIN ISO 9001) • Strukturieret Arbeitsvorbereitung • Regelmäßige Kontrolle der Arbeitsqualität • Sorgfältige Mitarbeiterauswahl • Motivation und Fortbildung • Gemeinsame Auswertung der Aufträge um Schwachstellen zu minimieren
Wie kann man vermeiden nach Projektende Zahlungsausfälle hinnehmen zu müssen? • Klare Vertragslage schaffen • Bonitätsprüfung o Bei negativer Bonität → im Voraus bezahlen lassen • Teilvorauszahlungen vereinbaren • Abschlagszahlungen nach Zahlungsplan • Bürgschaften • Ausfallversicherungen • Einträge ins Grundbuch oder Hypothek
Was bedeutet VOB? Ist die VOB bei Privatkunden ohne weiteres anwendbar? • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen • Teil A Allgemeine Bestimmungen zur Vergabe von Bauleistungen • Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen • Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen • Regelt rechtliche Vertragsbedingungen von Auftraggebern und Auftragnehmern • Kein Gesetz, keine Rechtsverordnung • Wurde erstellt weil BGB für die Baubranche keine klaren Formulierungen enthalten sind • Gilt nicht automatisch sondern nach vertraglicher Vereinbarung • Öffentliche Auftraggeber müssen VOB anwenden • VOB kann auch für Privatkunden angewendet werden, es muss über die wesentlicher Rechte informiert werden
Was bedeutet Vergabe nach Losen? • Bauvorhaben werden in einzelne Untergliederungen aufgeteilt (z.B. nach Gewerken) um auch Mittelständigen Unternehmen die Möglichkeit zu geben an größeren Projekten teil zu haben • Hierfür werden einzelne LV´s erstellt und den einzelnen Untergliederungen zugeordnet • Bei größeren Bauvorhaben können unter Umständen auch Teillose in Betracht kommen, hierfür werden zum Beispiel nochmal einzelne Gewerkegliederungen mengenmäßig geteilt
Ist die einheitliche Vergabe von Lohn und Materialleistung anzustreben? Nennen Sie die Rechtsquelle dazu. • Ja, wenn dies nicht erfolgt ergeben sich folgende Probleme: o Die Gewährleistung lässt sich nicht eindeutig zuordnen, sollte die Anlage ausfallen lässt sich nur schwer ermitteln wer oder was dafür verantwortlich ist o Die Kalkulation des Materials erfolgt mit Gewinnerwartung durch die Materiallieferung o Materialgemeinkosten sollen Kosten für Lagerhaltung, Risiken und Gewährleitung abdecken o Bleiben die beiden zuletzt genannten Punkte ist der Auftrag evtl. unrentabel • VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil A §4
Was sind Zweck und Unterschiede der einzelnen Kalkulationsaufgaben? (Vor-, Zwischen-, Nachkalkulation) • Vorkalkulation (interne Kalkulation) o Dient zur Angebotserstellung, alle projektbezogenen Kosten werden mit einem marktüblichen Gewinnaufschlag belegt (Gewinn + Selbstkosten) • Zwischenkalkulation o Werden im laufenden Projektbetrieb regelmäßig durchgeführt um Abweichungen vom Kostenplan rechtzeitig festzustellen und zu kompensieren • Nachkalkulation o Nach Abschluss des Projekts wird diese Kalkulation vorgenommen, diese vergleicht SOLL (Vorkalkulation) und IST (tatsächliche Kosten des Projekts) um ein Fazit zur Wirtschaftlichkeit zu erstellen
Welche Aufgaben hat ein Bauleiter? • Mitarbeitermanagement (Personalplanung, Qualitätsüberwachung, Belehrungen UVV, PSA) • Ansprechpartner für eigene Mitarbeiter und Vorgesetzte, andere am Projekt beteiligte Baufirmen, Auftraggeber und dessen Bevollmächtigte, Lieferanten • Dokumentation • Aufmaße • Sicherstellung der Bauinfrastruktur (Sozialräume, Toiletten, Stellplätze, Zufahrten zur Baustelle, Energieversorgung, Toilette)
Ist der Architekt (Planer, Bauleiter) ohne weiteres berechtigt eigenmächtig Zusatzaufträge an ausführende Unternehmen zu erteilen? • Der Architekt ist nur berechtigt eigenmächtig Zusatzaufträge zu erteilen wenn dieser die entsprechende Bevollmächtigung des Bauherren hat, dies gilt für alle nachgeschalteten Beauftragten • „Vollmacht des Architekten endet ohne weiteres an der Brieftasche des Bauherren“ • Grundsätzlich werden Aufträge zwischen dem Bauherren und der Geschäftsführung des Ausführenden aufgegeben • Sollte unter falschen Angaben doch ein Auftrag durch den Architekten ausgelöst worden sein so kann der Bauherr eine Kostenübernahme vom Architekten verlangen
Rechtswirksame Zustellungen sind unter welchen Bedingungen möglich? • Post o (Einwurf-) Einschreiben ggf. mit Rückkarte / Empfangsquittung o Der Inhalt der Sendung muss bei Übergabe an die Post durch zwei weitere nachvollziehbar dokumentiert werden • Fax o Zustellung an die richtigen Adressdaten o Zusätzlich zum Faxbericht (Zustellungsbestätigung) muss der Empfänger den Empfang mündlich (z.B. per Telefon) oder schriftlich bestätigen • E-Mail o Beide Seiten müssen zugestimmt haben o Beweisbarkeit auch mit Lesebestätigung nicht hundertprozentig gegeben (Beweise wie Lesebestätigung eher Zweifelhaft)
Nennen Sie Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schwarzarbeit. • Arbeitnehmer genießen keinen Schutz durch gesetzliche UV • Arbeitnehmer besitzt keinen Vergütungsanspruch weil kein rechtsgültiger Vertrag zu Grunde liegt • Arbeitgeber besitzt keinen Gewährleistungsanspruch und keinen Anspruch auf Mängelbeseitung • Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen sich nach dem deutschen Steuerrecht strafbar und müssen mit Strafverfolgung rechnen
Hat ein Kunde Anrecht auf eine Dokumentation, nehmen sie Bezug auf eine Rechtsquelle und nennen Sie den Umfang. • Die vollständige Dokumentation gehört bei der Abnahme zum vollständigen mängelfreien Anlage • Fehlt die Dokumentation stellt dies einen wesentlichen Mangel dar, der Kunde hat das Recht die Abnahme zu verweigern • Ggf. darf die Abnahme erteilt werden und bis zur Abstellung des Mangels eine Zwangssumme einbehalten werden • Rechtsquellen hierfür sind BGB, VDE, VOB Teil C • Der Umfang hängt vom Auftrag und von den Kunden- und normativen Forderungen ab
Nennen Sie wichtige Fakten zur Abnahme. • Nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer erfolgt in der Regel eine Abnahme der Bauleistung durch den Auftraggeber • Eine erfolgreiche Abnahme hat folgende Rechtsfolgen: o Risikoübergang, Beginn der Gewährleistung, Entstehen des Vergütungsanspruchs, Umkehr der Beweislast • Folgende Formen der Abnahme o Formlose Abnahme → 12 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Ausführenden ist die Abnahme juristisch erfolgt  Gleiches tritt ein wenn der Kunde die Anlage ohne Zustimmung in Betrieb genommen hat → nach 6 Werktagen gilt die Anlage als abgenommen  Einzelvertraglich können diese Fristen anders vereinbart werden o Förmliche Abnahme → ausführende Firma und Auftraggeber treffen sich vor Ort und bewerten die Bauleistungen nach vereinbarten Vorgaben  AG muss vor Ort sein, AN nicht  Abnahmeinhalte werden in einem Protokoll festgehalten  Jeder Beteiligte kann Sachverständigen hinzuziehen
Nennen Sie 2 mögliche Störungen im Bauverlauf, die entsprechende Anzeige mit Rechtsverweis. • Baubehinderungen o Behinderungsanzeige nach VOB Teil B §6 • Bedenken zu Ausführungswünschen o Bedenkenanmeldung nach VOB Teil B §4
Nennen Sie die wichtigsten Punkte einer Behinderung- und Bedenkenanzeige. • Absender, Empfänger, Ansprechpartner • Überschrift (z.B. „Bedenkenanzeige nach VOB Teil B §4“) • Ort der Behinderung wenn vorhanden • Art der Behinderung oder Bedenken • Urheber sofern bekannt • Ist die Ausführungsfrist gefährdet? • Welche Konsequenzen drohen? • Datum, Unterschrift
Wann, wie und an wen muss eine solche Anzeige? Muss weiter gearbeitet werden? • Unverzüglich, schriftlich an den Bauherren oder einen von ihm Bevollmächtigten • Sofern zumutbar und möglich muss weiter gearbeitet werden
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