Kooperationsformen

Beschreibung

Abschlussprüfung Ausbildung Informatikkaufmann (LF1: Der Betrieb und sein Umfeld) Karteikarten am Kooperationsformen, erstellt von Sascha Dames am 19/03/2014.
Sascha Dames
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
Kooperation Zusammenarbeit von rechtlich und wirtschaftlich selbstständig bleibenden Unternehmen auf vertraglicher Basis
Arbeitsgemeinschaft Mehrere Unternehmen schließen sich einmalig oder auf längere Dauer vertraglich zur gemeinsamen Durchführung einer beschränkten Anzahl von Aufträgen zusammen. Besondere Form: Konsortium: BGB-Gesellschaft zur gemeinsamen Durchführung eines Geschäftes.
Interessengemeinschaft Rechtlich selbständig bleibende Unternehmen schließen sich während einer Rechnungsperiode nach dem Gesellschaftsrecht zusammen, um gemeinsam bestimmte wirtschaftliche Zielsetzungen zu erreichen.
Wirtschaftsverband Unternehmen eines Wirtschaftsbereiches vereinigen sich mit dem Ziel, die gemeinsamen Wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern und gegenüber Dritten zu vertreten.
Arbeitskreis Er ist eine zwanglose Gruppenveranstaltung mit dem Ziel, z.B. Erfahrungen auszutauschen oder Fortbildungen zu betreiben.
Kartell Es ist ein vertraglicher Zusammenschluss rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen einer Branche (horizontaler Zusammenschluss) zur Regelung bestimmter Wettbewerbselemente.
Syndikat Sonderform des Kartells mit eigener Rechtspersönlichkeit, das als verkaufs- und Abrechnungsstelle den gesamten Absatz der beteiligten Unternehmen abwickelt. Besonders straffe Form des Absatzkartells.
Beteiligung Sie ist die kapazitätsmäßige Beteiligung einer Gesellschaft (Mutter) an einer anderen (Tochter) mit dem Ziel der gegenseitigen wirtschaftlichen Förderung (Interessengemeinschaft) oder der Beherrschung. Oft Vorstufe zum Konzern.
Aktionsgemeinschaft Sie ist eine gelegentliche, auf bestimmte Ereignisse angelegte Vereinigung von betrieben zur gemeinsamen Interessenvertretung.
Konzentration Zusammenschluss von Unternehmen durch Kapitalbeteiligung unter einheitlicher Leistung
Holdinggesellschaft Dachgesellschaft beherrscht die angeschlossenen Gesellschaften. Sie ist eine reine verwaltungs- und Finanzierungsgesellschaft. Holding stellt keine veräußerbaren Leistungen her.
Beteiligungskonzern Konzerne, bei denen die Verbindung im Wesentlichen oder gar nicht ausschließlich auf kapitalmäßiger Verflechtung beruht plus Ergänzung durch Konzernverträge.
Trust (nur für sehr große Unternehmen) Zusammenschluss von Unternehmen, die ihre rechtliche Selbständigkeit verlieren und unter eine einheitliche Leitung gestellt werden. (wirtschaftliche Abhängigkeit)(Aufgabe von rechtlicher und wirtschaftlicher Selbständigkeit)
Fusion (=Verschmelzung) 3 Gesellschaften A, B und C gehen in einer neunen Gesellschaft auf. Die 3 ursprünglichen Gesellschaften verlieren ihre rechtliche Existenz.
Konzern Ein Konzern liegt vor, wenn mehrere rechtlich selbstständige und rechtlich selbstständig bleibende Unternehmen sich zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einheitlicher Leitung zusammenschließen. Man unterscheidet zwischen Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern
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