Erstellt von Nathalie Jakobi
vor fast 8 Jahre
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Frage | Antworten |
Bruttolohn | Vereinbarter Lohn ohne Abzug von Sozialleistungen oder anderen Abzügen. |
AHV | Alters- und Hinterlassenenversicherung Total 8.4% Arbeitnehmer 4.2%, Arbeitgeber 4.2% Bezahlt man ab 1. Januar in dem Jahr, wo man den 18. Geburtstag feiert. |
AHV-pflichtige Lohnbestandteile | Trinkgelder, wenn diese ein wesentlicher Bestandteil des Lohnes sind Regelmässige Naturalbezüge (Verpflegung und Unterkunft) Lohnfortzahlungen wegen Unfall / Krankheit, Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft; Ferien- und Feiertagsentschädigungen; |
Nicht AHV-pflichtige Lohnbestandteile | Militärsold, Sold Zivilschutz oder Zivildienst. Soldähnliche Vergütungen in öffentlichen Feuerwehren bis 5000 Franken Vergütungen in Kursen für Jungschützenleiter; Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität; Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen ) Anerkennungsprämien bis zu 500 Franken für das Bestehen von beruflichen Prüfungen (Lehrabschluss) |
IV | Invalidenversicherung 1.40 Total, 0.7% Arbeitnehmer Bezahlt man ab 1. Januar in dem Jahr, wo man den 18. Geburtstag feiert. |
EO | Erwerbsersatzordnung 0.45 Total, 0.225% Arbeitnehmer Bezahlt man ab 1. Januar in dem Jahr, wo man den 18. Geburtstag feiert. |
ALV | Arbeitslosenversicherung Bis zu einem Jahresverdienst von CHF 148 200.-- beträgt Beitragssatz 2,2 %, 1.1% Arbeitnehmer Ab CHF 148 200.-- und höher beträgt Beitragssatz 1 %, 0.5% Arbeitnehmer Bezahlt man ab 1. Januar in dem Jahr, wo man den 18. Geburtstag feiert. |
NBU | Nichtberufsunfallversicherung Jede Person muss bei der NBU versichert sein, welche in der Woche mehr als 8h arbeitet. Höhe der Beiträge ist durch die Versicherung geregelt. |
Krankentaggeld | Im Metzgereigewerbe nach dem 4. Arbeitsmonat obligatorisch versichert. Diese Versicherung bezahlt den Lohn, wenn Sie über längere Zeit krank sind. |
PK | Pensionskasse Bezahlt man ab 1. Januar in dem Jahr, wo man den 18. Geburtstag feiert, ein Mindesteinkommen von CHF 21'150.- pro Jahr hat und der Arbeitsvertrag länger als drei Monate dauert. Arbeitnehmer sind versichert im Falle von Invalidität und Tod, ab dem 25. Lebensjahr zusätzlich für die Altersversicherung. 18-24-Jährige: Für Risikoversicherung Invalidität und Tod Anteil von 3-4% des versicherten Lohns. 25-34-Jährige: 7% des versicherten Lohns 35-44-Jährige 10% 45-54-Jährige 15% 55-65/64-Jährige 18 % |
Vollzugskosten GAV | Dient zur Unterstützung bei Weiterbildungen im Metzgereigewerben. Abzug von 2.50 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Bildungsfünfliber). |
Nettolohn | Ausbezahlter Lohn nach Abzügen von Sozialleistungen. (Was am Ende des Monats auf mein Konto überwiesen wird.) |
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