Lohnabrechnung

Beschreibung

Karteikarten am Lohnabrechnung, erstellt von Nathalie Jakobi am 14/12/2016.
Nathalie Jakobi
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Nathalie Jakobi
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Bruttolohn Vereinbarter Lohn ohne Abzug von Sozialleistungen oder anderen Abzügen.
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung Total 8.4% Arbeitnehmer 4.2%, Arbeitgeber 4.2% Bezahlt man ab 1. Januar in dem Jahr, wo man den 18. Geburtstag feiert.
AHV-pflichtige Lohnbestandteile Trinkgelder, wenn diese ein wesentlicher Bestandteil des Lohnes sind Regelmässige Naturalbezüge (Verpflegung und Unterkunft) Lohnfortzahlungen wegen Unfall / Krankheit, Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft; Ferien- und Feiertagsentschädigungen;
Nicht AHV-pflichtige Lohnbestandteile Militärsold, Sold Zivilschutz oder Zivildienst. Soldähnliche Vergütungen in öffentlichen Feuerwehren bis 5000 Franken Vergütungen in Kursen für Jungschützenleiter; Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität; Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen ) Anerkennungsprämien bis zu 500 Franken für das Bestehen von beruflichen Prüfungen (Lehrabschluss)
IV Invalidenversicherung 1.40 Total, 0.7% Arbeitnehmer Bezahlt man ab 1. Januar in dem Jahr, wo man den 18. Geburtstag feiert.
EO Erwerbsersatzordnung 0.45 Total, 0.225% Arbeitnehmer Bezahlt man ab 1. Januar in dem Jahr, wo man den 18. Geburtstag feiert.
ALV Arbeitslosenversicherung Bis zu einem Jahresverdienst von CHF 148 200.-- beträgt Beitragssatz 2,2 %,  1.1% Arbeitnehmer Ab CHF 148 200.-- und höher beträgt Beitragssatz 1 %, 0.5% Arbeitnehmer Bezahlt man ab 1. Januar in dem Jahr, wo man den 18. Geburtstag feiert.
NBU Nichtberufsunfallversicherung Jede Person muss bei der NBU versichert sein, welche in der Woche mehr als 8h arbeitet. Höhe der Beiträge ist durch die Versicherung geregelt.
Krankentaggeld Im Metzgereigewerbe nach dem 4. Arbeitsmonat obligatorisch versichert. Diese Versicherung bezahlt den Lohn, wenn Sie über längere Zeit krank sind.
PK Pensionskasse Bezahlt man ab 1. Januar in dem Jahr, wo man den 18. Geburtstag feiert, ein Mindesteinkommen von CHF 21'150.- pro Jahr hat und der Arbeitsvertrag länger als drei Monate dauert. Arbeitnehmer sind versichert im Falle von Invalidität und Tod, ab dem 25. Lebensjahr zusätzlich für die Altersversicherung. 18-24-Jährige: Für Risikoversicherung Invalidität und Tod Anteil von 3-4% des versicherten Lohns. 25-34-Jährige: 7% des versicherten Lohns 35-44-Jährige 10% 45-54-Jährige 15% 55-65/64-Jährige 18 %
Vollzugskosten GAV Dient zur Unterstützung bei Weiterbildungen im Metzgereigewerben. Abzug von 2.50 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Bildungsfünfliber).
Nettolohn Ausbezahlter Lohn nach Abzügen von Sozialleistungen. (Was am Ende des Monats auf mein Konto überwiesen wird.)
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