Erstellt von Yvonne Heitland
vor mehr als 7 Jahre
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Frage | Antworten |
Grundsätze für die Aufgaben des Unterrichts und der Erziehung | werden im Berliner Schulgesetz von 1980 aufgeführt; diese Grundsätze haben bis zu ihrer Neufassung 2004 überdauert; da sie viele parteipolitische Senaten überstanden haben, kann man daraus schließen, dass diese Grundsätze einen breiten Konsens für die Funktionszuweisung an Schule widerspiegeln |
allgemeine Grundsätze: | Chancengleichheit; Qualifikationen für eine sich ändernde Welt; Förderung statt Auslese |
Lernziele: | Mündigkeit durch Bildung; Lebenslanges Lernen vorbereiten; mitmenschliche Verantwortung; Konfliktfähigkeit; Selbstverwirklichung; Kritikfähigkeit |
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