Werbung im Gesundheitswesen

Beschreibung

Leistungsabrechnung Karteikarten am Werbung im Gesundheitswesen, erstellt von sarah_ oharax3 am 01/07/2017.
sarah_ oharax3
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Erstellt von sarah_ oharax3 vor etwa 7 Jahre
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
Warum gibt es besondere Gesetze für die Werbung im Gesundheitswesen? um den Patientenschutz zu gewährleisten
Gesetzliche Grundlagen 1. UGW 2. HWG 3. BOÄ
1. UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Verboten sind Aussagen die: - den Erfolg garantieren - falsche Wirkungsaussagen geben - schädliche Nebenwirkungen ausschließen - nicht zugelassene Arzneimittel
2. HWG = Heilmittelwerbegesetz Verboten ist: - Laienwerbung (darf nur in Fachkreisen geworben werden) - Werbung in der Packungsbeilage - Werbung über Fernbehandlung im Internet - Werbung mit Angabe von Anwendungsgebieten bei homäopathischen Arzneimitteln - Aussagen, dass Gesundheit durch Nichtverwendung des Arzneimittels beeinträchtigt wird - Vorher-Nachher Bilder bei Schönheits-OP's - Gutscheine/Muster/Proben von Arzneimitteln - Werbung mit Promis die zu Arzneimittelkonsum anregen
3. BOÄ = Berufsordnung für Ärzte - anpreisende - irreführende - vergleichende Werbung
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