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Erstellt von sarah_ oharax3
vor mehr als 7 Jahre
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Frage | Antworten |
Warum gibt es besondere Gesetze für die Werbung im Gesundheitswesen? | um den Patientenschutz zu gewährleisten |
Gesetzliche Grundlagen | 1. UGW 2. HWG 3. BOÄ |
1. UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb | Verboten sind Aussagen die: - den Erfolg garantieren - falsche Wirkungsaussagen geben - schädliche Nebenwirkungen ausschließen - nicht zugelassene Arzneimittel |
2. HWG = Heilmittelwerbegesetz | Verboten ist: - Laienwerbung (darf nur in Fachkreisen geworben werden) - Werbung in der Packungsbeilage - Werbung über Fernbehandlung im Internet - Werbung mit Angabe von Anwendungsgebieten bei homäopathischen Arzneimitteln - Aussagen, dass Gesundheit durch Nichtverwendung des Arzneimittels beeinträchtigt wird - Vorher-Nachher Bilder bei Schönheits-OP's - Gutscheine/Muster/Proben von Arzneimitteln - Werbung mit Promis die zu Arzneimittelkonsum anregen |
3. BOÄ = Berufsordnung für Ärzte | - anpreisende - irreführende - vergleichende Werbung |
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