Created by Oliver Swain
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Question | Answer |
Sie verwalten eine WEG Anlage mit acht Wohnungen. In Vorbereitung auf die nächste Versammlung zu der nur Routinebeschlüsse der ordnungsgemäßen Verwaltung gefasst werden soll, machen Sie sich mit der Stimmrechtsregelung in der GemO vertraut. Die Wohnungen stehen folgendermaßen im Eigentum: Wohnung 1 im EG links mit 100qm gehört Herr Meier; Wohnung 2 im EG rechts mit 90qm gehört Herrn Busch; Wohnung 3 im 1. OG links mit 100qm gehört Herrn Busch; Wohnung 4 im 1. OG rechts mit 100qm gehört Frau Schulze; Wohnung 5 im 2. OG links mit 100qm gehört Herrn Meier; Wohnung 6 im 2. OG rechts mit 100qm gehört Herrn Meier; Wohnung 7 im DG links mit 65 qm gehört Frau Schulze; Wohnung 8 im DG rechts mit 75 qm gehört Herrn Meier a) Erarbeiten Sie das jeweilige Stimmrecht nach Objekt-, Wert und Kopfprinzip für die drei Eigentümer. Die MEA wurden nach demVerhältnis der Wohnfläche ermittelt. b)Die Gemodieser WEG-Anlageenthält keine Vereinbarungzum Stimmrecht. Zur Versammlung erscheinen Busch und Schulze, können gültige Beschlüsse gefasst werden? Begründung! | a) b) Die Versammlung wäre nicht beschlussfähig weil weniger als die Hälfte der MEA anwesend sind, sollte dennoch beschlossen werden, wäre alles einen Monat lang anfechtbar c) Laut WEG gilt das Kopfprinzip, wir hätten 2 Ja und 1 Nein Stimme, der Beeschluss wäre angenommen |
Angenommen zu der Verwaltung (letzte Karteikarte) Aufg 25 ) Der Beirat der Eigentümergemeinschaft Sonnenallee 12 stellt bei b) Welche Ladungsfrist ist zu beachten c) Geben Sie an, unter welcher Voraussetzung die Eigentümerversammlung beschlussfähig ist. d) Wer l | a) Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats Frist der Einladung wären 2 Wochen b) eventuell Unterschreitung aus wichtigem Grund c) Mehr als 50 % der MEA d) Die Eigentümer wählen den Leiter e) Kopfprinzip |
Aufg. 26) | a) Beirat ist optional und muss nicht gewählt werden. b) der Versammlungsleiter und ein weiterer Eigentümer c) Ja, weil die i.d.R 1 Monat länger ist als 4 Wochen |
Aufg 27) | a) Einfacher Mehrheit b) Mit Beschlussung und Verkündung, unverzüglich c) Der neue Verwalter, die Abrechnung ist nach Ablauf des Jahres zu erstellen und der Verwalterwechsel ist bereits erfolgt. |
Aufgabe 28 | a) Wir haben einen Werkvertrag, deswegen ist ein Erfolg geschuldet, weil Recht auf Nachbesserung mehrfach erfolglos war, hat die Gemainschaft das Recht vom Vertragzurückzutreten und einen Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung b) Beim Landgericht, weil Streitwert höher als 5000 € c) Nein, weil bei Landgerichten Anwaltpflicht herrscht |
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