Created by marion.layer
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Question | Answer |
Nennen Sie die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des öffentlichen Baurechts | BauGB, BauNVO, Landesbauordnung, PlanZV..... |
Nennen Sie die vier allgemeinen verschiedenen Baunutzugsflächen lt. BauNVO | BauNVO §1 W=Wohnfläche M=gemischte Bauflächen G=gewerbliche Bauflächen S=Sonderbauflächen |
BauNVO §1 (2) zehn mögl. Arten von Baugebieten nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung | W - WS, WR, WA, WB M - MD, MI, MK G - GE, GI S - SO |
Erläutern Sie folgende Begriff Vollgeschoss | Vollgeschoss: §20BauNVO:landesrechtl. unterschiedl. geregelt |
Grundflächenzahl | § 19(1) : Verhältnis zwischen versiegelter Grundstücksfläche und überbaubarer Grundstücksfläche |
Geschossfläche | § 20 BauNVO: Verhältnis zwischen der Fläche aller Vollgeschosse und der überbaubaren Grundstücksfläche |
Baulinie Baugrenze | Bauline: auf dieser Linie muss gebaut werden Baugrenze: bis an diese Grenze darf gebaut werden |
Bauweise | offen: Gebäudelänge höchsten 50 m geschlossen: Baugruppen ohne Grenzabstand |
Angaben: Qualifizierter Bebauungsplan | zeichner. und beschreibender Teil wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen § 30 BauGB: Angaben über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaub. Grundstücksfläche, örtl. Verkehrsfläche SCHAFFT BAURECHT, wenn ERSCHLIESSUNG gesichert |
Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan | FNP §5 BauGB: vorbereit.Bauleitplan, KEIN verbindl. BAURECHT für PRIVATE stellt beabsichtigte baul. Entwickl. dar, nur allgem. Ang.z.baul. Nutzung BBP: verbindl.Bauleitplan, VERBINDL. BAURECHT, konkr.Angaben über die mögl. baul.Nutzung |
welche baurechtl. Auswirkungen hat der Beschluss eines qualif. BBP für das Neubauvorhaben eines Bauwillingen? | ein rechtsgültiger BBP schafft Rechtssicherheit. Wenn ein Bauvorhaben die Festsetzungen des BBP einhält u.d.Erschließumg gesichert -> Bauherr hat ANSPRUCH auf BAUGENEHMIGUNG |
Welche Angaben beinhaltet ein Bauantrag | Bezeichnung und Lage des Bauvorhabens, Nennung des Bauherren, des Architekten + Bauleiters, div. Kennzahlen ZB Rohbaukosten, Gesamtkosten, Wohn- od. Nutzfläche etc |
welche Bauvorlagen sind dem Bauantrag mind. beizufügen? | amtl. bestätigter Lageplan (Katasterauszug), Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Statik, Berechnung von GFZ, GRZ, BMZ, Wohn-/Nutzfläche, Nachwies von Schallschutz, Naturschutz, Stellplätze, BRandschutz, Grundstücksentwässerung |
Nennen Sie mind. 5 Regelungen, die nicht bundeseinheitl., sondern nur in LBO geregelt | Abstandsflächen zw. Gebäuden, und zu Nachbargrundstücken, Begriffsdef. Vollgeschoss, techn.Vorschriften Heizungsanlagen, Vorschriften zu verwendete Baustoffe etc |
Ihr Bekannter Paul..hat ein unbeb. Grundstück geerbt und möchte darauf ein EFH bauen. Es existiert FNP (Ausweisung "Wohngeb"). BBP existiert nicht. Erhält P.. eine Baugenehmigung? | Ohne (qualiv.) BBP besteht KEIN Anspruch auf eine Baugenehmigung. FNP ist nur eine Art Absichtserklär.d.Gemeinde Allerd.wenn Grundstl im Innenber. besteht Baurecht nach § 34 BauGB |
Was versteht man unter dem Begriff ERSCHLIESSUNG (allgemein) | allgem: Anbind. Grundstk. an d. öffentl. Verkehrsraum (oberirdisch); Herstell. der leitungsgebundenen Hausanschlüsse bis an die Grundstücksgrenze (unterirdisch - Gas, Wasser, Elektrizität) |
ERSCHLIESSUNG nach Baugesetzbuch | §§ 123 ff BauGB Vollständ. erstmalige Herstellung der (Oberird.) Erschließungsanlagen (SDtraßen, Wege, Plätze). Gemeinde hat Hoheitsrecht, es besteht kein Anspruch der GS-Eigentümer auf Erschließung |
Was bedeutet folgende Aussage: "das Grundstück ist nach § 34 BauGB bebaubar" ? | Im Innenbereich einer Gemeinde ist die Bebauung immer zulässig (es besteht Anspruch auf Erteilung einer Baugen.) wenn es nach Art und Maß....in die nähere Umgeb. einfügt. und Erschließ.gesichert. Nähere Umgebung lt. höchstrichterl.Rechtssprechung nur unmittelbar angrenz. Grundstücke |
nennen Sie die wichtigsten gesetzl. Grundlagen des PRIVATEN Baurechts | BGB, HOAI, VOB, MaBV etc. |
Grenzen die Aufgaben des Bauherren, des Architekten und der am Bau beteiligten Baufirmen voneinander ab. | Bauherr: Vertragsp.v Banken, BauFA, beauftragt Arch., beschafft Grundstk, Baugenehm., Finanz.,ist ET, tr.Risiko Arch: (Werksvertragsr) techn. Baubetr., Pläne/Bauz. Überwachung.Lph.HOAI Baufirma: Planausführend f.d. Gewerke am Bau |
Neun Leistungsphasen des Architekten | HOAI §34 (und Buch 2) |
"Verwaltungsleistungen des Bauherren im Zusammenhang mit den Kosten eines Neubauvorhabens?? | §§7,8 II.BV |
Nennen und erläutern Sie die Arten der Vergabe von Bauleistungen (Ausschreibungen) nach der VOB | (VOB/A?) öffentl. Ausschreibung beschr.Ausschr. mit oder ohne vorher.T. freihändige Vergabe mit od.ohne vorher.Teilnahmewettbewerb |
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB | VOB ist weder Gesetz noch Rechtsverordnung. Muss AUSDRÜCKL. VERTRAGL. zum Bestandteil gemacht werden!! Teil A: Vergabe, Teil B: Vertagsbedingungen, Teil C: techn. Vertragsbedingungen |
Welche Bedeutung hat die VOB? | Regelwerk, welches die über Jahre entwickelten allgem. Geschäftsbeding. f.Bauverträge darstellt. Kein Gesetz, muss vereinbart werden! |
Baugenehmigung liegt vor. Von einer Baufirma 2 Bauverträge einmal nach BGB, einmal nach VOB. 3 wichtige Vorteile und 2 Nachteile VOB | Wenn VOB nicht ausdrückl. od ungültig vereinbart wurde, gilt ohnehin das BGB VORTEIL: rechtssicher, AGB für Bauerstellung, nachträgl.Änderung am Bau jederzeit mögl. NACHTEIL: Gewährleistung nur 4 statt 5 Jahre |
Versicherungen als Bauherr für die Bauzeit? | Bauherrenhaftpflicht, Bauwesen- oder Bauleistungsversicherung, Rohbaufeuerversicherung, (Gewässerschadenhaftpflicht, Unfallvers) |
Unterschied Baulast und Grunddienstbarkeiten | Baulast immer im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben od. Baugenehmigung. ÖFFENTL.-RECHTL. ------------------------------------------------------- Grunddienstbarkeit 1 Grundstk wird zu- gunsten 1 anderen Grundstk belastet. RECHTSVERH.: zw. Begünstigtem (Herrschend.)+ Belasteten (Dienendem) |
Unterschied Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht | Bauplanungsrecht: wo , was + wieviel gebaut werden kann + wie es genutzt werden darf ---------------------------------------------------- Bauordnungsrecht |
Der Ablauf eines Bebauungsverfahrens | Aufstellungsbeschluss Frühzeitige Öffentlichk.Beteiligung+ Öffentl. Auslegung, TöB... öffentl. Auslage + TöB Abwägung und Satzungsbeschluss ...... |
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