Staat und Verfassung

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1. Semester Rechtliche Grundlagen Flashcards on Staat und Verfassung, created by Mia Mia on 25/10/2020.
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Question Answer
Verfassungsrecht im formellen Sinn am Verfahren zur Normerzeugung orientiert -->Qualifiziertes Erzeugungsverfahren: mind. die Hälfte der Abgeordneten und Zustimmung von mind. 2/3 der abgegebenen Stimmen -im Titel als „Bundesverfassungsgesetz“ oder in einem einfachen Gesetz einzelne Norm(en) als „Verfassungsbestimmung(en)“
Verfassungsrecht im materiellen Sinn Grundordnung des Staates (inhaltlicher Aspekt), ohne Rücksicht auf die konkrete Rechtsform -> auch einfache Getze oder Verordnungen
Regelungsaspekte -die Staats- und Regierungsform, • die Rechtserzeugung (Gesetzgebung, Prinzipien der Vollziehung), • die Einrichtung zentraler Staatsorgane (zB Bundespräsident, Bundesregierung etc), • Grundlagen der staatlichen Organisation, • Rechtsbeziehungen zu anderen Völkerrechtssubjekten bzw zur Europäischen Union, • Grundfreiheiten und Menschenrechte, Rechtsstellung von Minderheiten und Religionsgesellschaften, • Einrichtung von Rechtsschutz und Kontrolle etc
1920 Einführung des Bundesverfassungsgesetz-Bundesstaat AT B-VG
1918 Republik
1945 Kriegsende-Unabhängigkeitserklärung, Verfassungs-Überleitungsgesetz (V-ÜG)
Stufenbau der Rechtsordnung 1. Baugesetze (Grundprinzipien) 2. EU-Recht (Unionsrecht) 3. Verfassungsgesetz 4. einfache Gesetze 5. Urteile/Bescheide/Verträge 6. Vollzug
Baugesetz(Grundprinzipien) Demokratisches Prinzip (Art 1 B-VG) Republikanisches Prinzip (Art 1 B-VG) Bundesstaatliches Prinzip (Art 2 B-VG) Rechtsstaatliches Prinzip (Art 18 B-VG) Gewaltentrennendes Prinzip (Art 94 B-VG) Liberales Prinzip
EU-Recht(Unionsrecht) 1995 Beitritt EU; immer Anwendungsvorrang jedoch nicht über Baugesetz
Verfassungsgesetz Nationalrat mindestens die Hälfte anwesend und 2/3 Mehrheit „Stammurkunde“ B-VG und BVG (mit Grundrechten)
Einfache Gestze Baurecht, Umwelt, FHG, Straßenverkehrsordnung
Urteile/Bescheide/Verträge Urteil betrifft ein, zwei Personen; Bescheide betrifft das subjektive Recht einer Person (Baubescheid); Verträge sind individuell
Vollzug Exekution/Ausführung
Grundlage Baugesetze Bundesverfassung, Gesamtsystem der Verfassung
Abschaffung bzw Änderungen Gesamtänderung der Bundesverfassung --> von 1/3 National-oder Bundesrat verlangt Verurkundung durch Bundespräsident Abstimmung des gesamten Bundesvolk
Demokratisches Prinzip Volksherrschaft direkt vs. repräsentativ Überwiegend repräsentativ, wir wählen Partei. Bei einer Volksabstimmung besteht eine Chance für Minderheiten. Minimum an Gleichheit der Bürger/innen eines Staates, jede einzelne Stimme ist gleich viel wert.
Republikanisches Prinzip Keine Monarchie, Staatsoberhaupt wird durch das Volk gewählt
Bundesstaatliches Prinzip Mehrere Gliedstaaten bilden den Gesamtstaat
Rechtsstaatliches Prinzip Alles Handeln von Staatsorganen ist an Gesetze gebunden. Errichtung Rechtsschutz und Kontrolle. Handeln ist an Gesetze gebunden. Legalitätsprinzip: Aufgrund von Gesetzen, Richterspruch, unabhängige Rechtsprechung
Gewaltentrennendes Prinzip Machtbegrenzung; Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Verwaltung), Judikative (Gerichtsbarkeit)
Liberales Prinzip Grund- und Freiheitsrechte = Menschenrechte, hält mir quasi den Staat fern. Grundrechte sind Verfassungsgesetzlich geregelt, subjektive Rechte wie Eigentum. Politische GR: aktives und passives Wahlrecht Soziale GR: Mindestsicherung, Recht auf Arbeit Recht auf Leben (Schwangerschaftsabbruch) Freiheit der Kunst: Satire, Grenzthematik Beschränkungen möglich – außer bei Folter
Verfassungsrecht (B-VG und BVG) Anwesenheit der Hälfte, 2/3 Mehrheit. Landesverfassungsrecht muss im Wesentlichen dem Bundesverfassungsrecht entsprechen. Gesetze gelten generell, werden von gesetzgebenden Körperschaften (Nationalrat, Bundesrat, Landtag) erlassen. Einfache Gesetze sind die zwingende Grundlage für Verwaltungstätigkeit. Bsp: Festnahmen sind ein Eingriff in die Grundrechte, es müssen Gesetze eingehalten werden.
Definition einfaches Gesetz Gesetz (G) als generell abstrakte Norm (Regelung), die von einer gesetzgebenden Körperschaft (NR und BR, LT) erlassen wird
einfache Bundesgesetze für Gesetzesbeschluss im NR Anwesenheit von mind einem Drittel der Abgeordneten, Zustimmung von mind der Hälfte derselben, ausdrückliche Bezeichnung als (Bundes-)Gesetz und Kundmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl)
einfache Landesgesetze unterschiedliche Präsenzquoren (vgl dazu die jeweiligen Landesverfassungen), ausdrückliche Bezeichnung als (Landes-)Gesetz und Kundmachung im Landesgesetzblatt (LGBl)
Legalitätsprinzip gemäß Art. 18 1 B-VG (Bedeutung von Gesetzen) "Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“
Definition Rechtsverordnung Verordnungen (VO) als generell abstrakte Rechtsnormen, die von Verwaltungsorganen erlassen werden NR und BR für BG bzw LT für LG vs Verwaltungsorgane für VO
Definition Bescheid Ein individueller (genauer Adressat) Verwaltungsakt, welcher durch subjektives Recht begründet (Bachelortitel) ist und im Gesetz geregelt ist. Hoheitsverwaltung: Staat = Herrscher Form- und Inhaltsmerkmale: Adressat, Bezeichnung als Bescheid, Bescheid erlassende Behörde, Spruch, Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Unterschrift. Die Zustellung löst Rechtswirksamkeit aus. Ein Urteil ist ein Bescheid nur vom Gericht
Definition Urteil Urteil (U) als individueller Rechtsakt von ordentlichen Gerichten (verbindliche Entscheidung zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen Parteien, Verhängung einer Strafe über den Angeklagten oder Freispruch desselben im Strafverfahren)
Unionsrecht Organe EU Rat: Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten Ministerrat: ein Vertreter pro Staat, zentrales Rechtsorgan Kommission: ein Vertreter pro Staat, „Motor“ der Verträge EU Parlament: 751 direkt gewählte Abgeordnete, Rechtssetzung und Kontrollbefugnis Gerichtshof: ein Richter pro Staat, Rechtssprechungsbefugnis Europäische Zentralbank, Rechnungshof, Wirtschafts- und Sozialausschuss, Bürgerbeauftragte
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