Verfahrensrecht

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Flashcards on Verfahrensrecht, created by P Z on 23/02/2016.
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Question Answer
Verfahrensrecht Rz. 1-32 S. 1-12
Womit befasst sich das öffentliche Verfahrensrecht? Mit allen Verfahren im Bereich des öffentl. Rechts, an denen bestimmte Personen (Parteien) beteiligt sind. Es werden Angelegenheiten des öffentl. Rechts im Bezug auf einzelne Personen verhandelt und entschieden
Wovor unterscheiden sich öffentliche Verfahren? Zivil und Strafrechtliche Verfahren die nicht staats- und verwaltungsrechtliche Fragen zum Gegenstand haben. Und auch von Gesetzgebungsverfahren.
Welche anderen Ausdrücke werden für den Begriff "öffentliches Verfahrensrecht" verwendet? - Verwaltungsrechtspflege - öffentliche Rechtspflege - öffentliches Prozessrecht
Wie viele und welche Verfahrensformen gibt es? Es gibt deren 5: 1. Verwaltungsverfahren und Rechtsmittelverfahren 2. nachträgliche und ursprüngliche Rechtspflege 3. verwaltungsinterne- und externe Rechtspflege 4. Verwaltungs- und Verfassungsrechtspflege 5. Einzelaktkontrolle und Normkontrolle
Was ist ein Verwaltungsverfahren? Ein erstinstanzliches Verfahren, welches von einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen mit staatlichen Aufgaben betrauten Stelle durchgeführt wird.
Was bezweckt ein Verwaltungverfahren? Ein Rechtsverhältnis zwischen Gemeinwesen und Privaten erstmals einseitig und verbindlich - durch Erlass einer Verfügung - festzulegen. Wird deshalb auch als "Verfahren auf Erlass einer Verfügung" gennant.
Worin unterscheidet sich Verwaltungsverfahren zum Rechtsmittelverfahren? Das Rechtsmittelverfahren setzt ein Hoheitsakt (Verfügung, Erlass, Realakt) bereits voraus. Dieser Akt bildet das Anfechtungsobjekt, das im Rechtsmittelverfahren (auf Rechts und Zweckmässigkeit) überprüft wird.
Welches ist das wichtigste Rechtsmittel? Die Beschwerde. Beschwerdeverfahren machen den grössten Teil der Rechtsmittelverfahren aus. Einsprache Revisions- und Wiedererwägungsgesuche unterliegen keinem Beschwerdeverfahren, gehören aber zu den Rechtsmitteln.
Was versteht man unter nachträgliche und ursprüngliche Rechtspflege? Wenn der Rechtsschutz erst nachträglich wirkt, also nach Erlass der Verfügung, wird von einer nachträglichen Verwaltungsrechtspflege gesprochen. Bei der ursprünglichen Rechtspflege wird ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis erst durch einen erstinstanzlichen richterlichen Entscheid über eine Klage geschaffen. Die Verwaltungsbehörde darf in diesen Fällen Streitigkeiten nicht mittels Verfügung regeln. Rechtsmittelverfahren: nachträgliche Klageverfahren: ursprüngliche
Was versteht man unter der verwaltungsinternen Rechtspflege? Der Rechtsschutz spielt vor einer Instanz ab, welche der Verwaltung angehört. Dabei ist in der Regel jene Behörde zuständig, die der verfügenden Behörde direkt hierarchisch übergeordnet ist.
Was versteht man unter der verwaltungsexternen Rechtspflege? Dabei werden Verfahren von einer ausserhalb der Verwaltung stehenden und von dieser institutionell unabhängigen Behörde statt, in der Regel von einem Gericht.
Die verfassungsmässige Rechtsweggarantie (Art. 29a) gewährt, dass Rechtssuchende eine streitsache vor einer richterlichen Behörde tragen können. Ist dies bei der verwaltungsinternen Rechtsschutz gewährleistet? Nein! Es kann denoch sinnvoll sein, das Anliegen intern zu bereinigen. Einerseits entlastet es die Gerichte und andererseits ist das Fachwissen intern höher.
Auf welcher Stufe wird die verwaltungsinterne Rechtspflege noch angewendet? Diese ist auf kantonaler Ebene noch weit verbreitet, auf Bundesebene jedoch seit der Totalrevision abgeschafft worden.
Worauf beziehen sich die Begriffe Verwaltungsrechtspflege und Verfassungsrechtspflege? Sie beziehen sich auf die Art der Rechtsfragen, die sich im Verfahren stellen. Verwaltungsrechtspflege: behandelt das Verwaltungsrecht Verfassungsrechtspflege (Staatsrechtspflege): behandeln Verfassungsfragen
Hat die Unterscheidung zwischen Verwaltungsrechtspflege und Verfassungsrechtspflege rechtliche Konsequenzen? Nein. Sie sind nach schweizerischem Rechtsschutzsystem nicht auf verschiedene Rechtssprechungsorgane aufgeteilt. Wir kennen kein Verfassungsgericht. (Ausnahme ist die subsidiäre Verfassungsbeschwerde 116 BGG)
Was ist eine Einzelaktkontrolle? Wenn das Anfechtungsobjekt ein Einzelakt (Verfügung) ist, führt die Rechtsmittelinstanz eine Einzelaktkontrolle durch.
Was ist eine Normkontrolle? Wenn sich das Rechtsmittel direkt gegen eine Norm richtet (Rechtssatz,Erlass), findet eine abstrakte Normenkontrolle statt. Dabei wird die Norm unabhängig von einem konkreten Anwendungsfall auf ihre Rechtmässigkeit überprüft. (Auf Bundesebene Art. 82 Bst. b BGG) Demnach können kantonale Erlasse mittels Beschwerde beim BG angefochten werden.
Was wird bei einer Einzelaktkontrolle kontrolliert? Es wird primär geprüft, ob das massgebende Recht richtig angewendet worden ist. Kontrolliert wird die Rechtsanwendung (Anwendungskontrolle)
Wann spricht man von einer konkreten Normkontrolle? Wird die Vereinbarkeit der anwendbaren Rechtsnormen mit höherrangigem Recht geprüft, wird von konkreter Normkontrolle gesprochen (auch akzessorische, vorfrageweise Normkontrolle). Anfechtungsobjekt bleibt bei der konkreten Normkontrolle jedoch der Einzelakt.
Typen von Anfechtungsverfahren:
Funktion Rz. 21-32
Wozu dienen öffentlich-rechtliche Verfahren? Sie dienen der Verwirklichung des materiellen Rechts.
Was hat das Bundesgericht für Aufträge? 1. Rechtsstaatliche und demokratische Grundnormen der Verfassung weiterzuentwickeln und anzupassen 2. einheitliche Anwendung von Bundesrecht
Wo findet primäre Rechtsfortbildung statt? Beim Verfahren. Das Verfahrensrecht löst von seiner dienenden Rolle und wird zu Schrittmacher des materiellen Rechts.
Worauf ist das materielle Recht angewiesen, so das es seinen Nutzen verwirklichen kann? 1. inhaltliche richtige Umsetzung 2. Rechtzeitig und mit vernünftigem Aufwand 3. nicht übermässig hohe Kosten Es geht um Qualität und Effizienz
Eine wesentliche Funktion ist die Streitschlichtung. Was braucht es, dass ein Bürger das Verfahrensergebnis auch innerlich akzeptiert? - Parteien müssen im Verfahren fair und gerecht behandelt werden. Dafür sorgen die Verfahrensgrundrechte, allen voran das rechtliche Gehör, das verlangt, das Parteien vor Entscheiden angehört werden und die Behörde Entscheide nachvollziehbar zu begründen hat
Das Verfahrensrecht dient auch dem individuellen Rechtsschutz. Was ist damit gemeint? Das öffentliche Verfahrensrecht stellt den Bürgerinnen und Bürgern Instrumente (Rechtsmittel) zu Verfügung, mit denen sie sich wehren können, falls staatliche Organe (primär Verwaltung, aber auch Justiz und Gesetzgeber) Recht verletzen oder auch nur unangemessen handeln
Was bezweckt der öffentlich-rechtliche Rechtsschutz? Er bezweckt primär Restitution (Wiedergutmachung) Das besteht darin rechtswidrige Behördenakte zu beseitigen und allfällige Negativfolgen rückgängig zu machen.
Welche Regeln und Prinzipien sorgen dafür, dass rechtskundige und wenig begüterte Personen Zugang zum Rechtsschutz haben? 1. Recht auf unentgeltliche Prozessführung 2. liberale Regelung der Rechtsvertretung (Kein Anwaltszwang) 3. Sachverhaltsabklärung und Rechtsanwendung von Amtes wegen 4. behördliche Aufklärungspflicht 5. Verbandsbeschwerderechte
Kapitel 2 Rz. 33-43 Nur das wichtigste hier, selber nachlesen
Was wurde unternommen und rechtsstaatliche Defizite aufzufangen? Es wurden im Bund verwaltungsunabhängige Schieds- und Rekurskommissionen eingerichtet. (Bsp. Asylrekurskommission)
Welche 3 Verfahrensgesetze gibt es aktuell? 1. BGG Bundesgerichtsgesetz (Stellung und Organisation des Bundesgerichts, allg. Verfahren für Bundesgericht) 2. VGG Verwaltungsgerichtsgesetz (Regelt Stellung und Organisation des Bundesverwaltungsgerichts) 3. VwVG Verwaltungsverfahrensgesetz (regelt Geltungsbereich des Erlasses und definiert verfahrensrechtliche Begriffe) sie werden durch Mindestgarantien der BV und internat. Menschenrechtsverträge konkretisiert.
Rechtsquellen etwas detaillierter Das wichtigste nachlesen Rz. 56-77
In welchem Verhältnis stehen der verfassungsrechtlich und die gesetzlich verankerten Ansprüche zueinander? (Prüfung 2013) - Die gesetzlichen Bestimmungen stellen eine Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör dar. - Der verfassungsrechtliche Anspruch gilt für alle Verfahren; der gesetzliche Anspruch gilt nur für die jeweils im entsprechenden Gesetz geregelten Verfahren. - Der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehörs ist eine Minimalgarantie, d.h. sie kommt immer dann zum Tragen, wenn spezielle gesetzliche Bestimmungen fehlen. - Die gesetzlichen Bestimmungen legen die Eingriffsvoraussetzungen im Sinne der für einen Grundrechtseingriff erforderlichen gesetzlichen Grundlage fest (vgl. Art. 36 Abs. 1 BV). - Die Garantie der Bundesverfassung gilt stets für Bund und Kantone; die gesetzlichen Ansprüche auf rechtliches Gehör gelten teilweise nur für den Bund oder einen Kanton.
In welchem Verhältnis steht das Verfahrensrecht von Bund und Kanton? Bei der Revision der Justizverfassung wurde bewusst darauf verzichtet, dem bund die Kompetenzen zur Reglung des Verfahrens im Bereich des kantonalen Vollzugs von Bundesverwaltungsrecht einzuräumen. Durch die Verpflichtung von richterlichen Vorinstanzen (191b BV) und die Bindung an Verfahrensgrundrechte, legt die BV Standards vor. Die Kantone regeln Verwaltungsrechtspflege autonom.
Rz. 125-178 S.36-48
Auch im öffentlichen Verfahrensrecht widerspiegelt sich die föderalistische Staatsorganisation. Worauf stützt die Bundesbehörde ihr Verfügungen? Ausschliesslich auf das Bundesrecht und wenden dabei auch bundesrechtliche Verfahrensregeln an (VwVG,Spezialgesetzen).
Wo können Verfügungen der Bundesbehörde angefochten werden? Nur bei Rechtsmittelinstanzen des Bundes. In der Regel beim Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht.
Wonach richtet sich das kantonale Verwaltungsverfahren? Das kantonale Verfahren und das anschliessende kantonsinterne Rechtsmittelverfahren richtet sich nach den kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetzen.
Was geschieht mit Entscheiden letzter kantonalen Instanzen? Diese können vor dem Bundesgericht angefochten werden. Das Verfahren richtet sich nach dem BGG, selbst dann, wenn sich der angefochtene Entscheid materiell auf kantonales Recht stützt.
Übersicht Bundesbehörden/ kantonale Behörden
Wodurch können Rechtspflegeverfahren ausgelöst werden? Entweder durch ein Rechtsmittel oder durch Rechtsbehelfe
Wodurch charakterisiert sich ein Rechtsmittel? Das Rechtsmittel vermittelt dem Individuum einen Rechtsanspruch auf Prüfung und Beurteilung des ins Recht gelegte Begehren. Die angerufene Rechtsmittelinstanz ist deshalb verpflichtet, über die bei ihr anhängig gemachte Streitsache zu entscheiden.
Was ist ein ordentliches Rechtsmittel? Eine Verfügung tritt dann in Rechtskraft, wenn sie mit keinem ordentlichen Rechtsmittel mehr angefochten werden kann. Also wird sie solange nicht rechtskräftig, bis sie mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden kann. Sie hemmen den Eintritt der formellen Rechtskraft. Richten sich unmittelbar an vorangegangenes Verfahren und unterliegen einer bestimmten Frist.
Was ist ein ausserordentliches Rechtsmittel? Es knüpft nicht gegen unmittelbar an den Erlass eines Rechtsaktes an. Sie können nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder gegen endgültige erstinstanzliche Entscheide ergriffen werden. Dazu gehören Gesuche um Wiedererwägung eines rechtskräftigen Entscheides.
Worin unterscheiden sich vollkommene und unvollkommene Rechtsmittel? Sie unterscheiden sich durch den Umfang der zulässigen Rügen. Vollkommene: Erlauben die Umfassende Überprüfung des angefochtenen Hoheitsakts (Fehlerhaftigkeit, mangelnde Sachverhaltsfeststellung, Unangemessenheit des vorinstanzlichen Entscheides) unvollkommenen: ist auf bestimmte Rügegründe beschränkt. Bsp. subsidiäre Verfassungsbeschwerde.
Unterschied zwischen dem reformatorischem und kassatorischem Rechtsmittel? Das reformatorische Rechtsmittel ermächtigt die angerufene Instanz, bei Gutheissung des Rechtsmittels einen neuen Entscheid in der Sache zu fällen. Die Gutheissung eines kassatorischen Rechtsmittels führt zur Aufhebung des angefochtenen Entscheides und zur Rückweisung der Streitsache an die Vorinstanz, welche unter der Berücksichtigung einen neuen Entscheid fällt.
Prinzipale und subsidiäre Rechtsmittel: Hoheitsakt kann nur mittels Rechtsmittel angefochten werden. Gesetzgeber hat Vorrangsregeln erlassen, welche Rechtsmittelkonkurrenz verhindern. Prinzipale gehen den subsidiären vor. Bsp. Bevor Beschwerde ans Bundesgericht, muss kantonaler Instanzenzug ausgeschöpft werden. Somit öffentlich-rechtliche Beschwerde (relativ) subsidiär zu kantonalen Rechtsmittel. Verfassungschbeschwerden ABER nur durch BG ergriffen werden, somit absolut subsidiär.
Was gewähren Rechtsbehelfe? Gewähren dem Individuum keinen Rechtsschutzanspruch. Bei einer Einreichung eines Rechtsbehelfes sind die Gesuchsteller in der Regel nicht an bestimmte Formen und Fristen gebunden, es kommen ihnen aber auch keine Parteirecht zu.
Das wichtigste zum Bundesgericht - oberste rechtssprechende Behörde - 189 BV Aten von Rechtsverletzungen die vor BG gerügt werden können. - Sitz in Lausanne, 35-45 Richter - Unabhängigkeit in 191c BV gergelt - BV erlaubt Zugang zum BG mittels Streitwertgrenzen
wichtigste zum Bundesverwaltungsgericht - Verwaltungsgericht des Bundes entscheidet über Streitigkeiten der Bundesverwaltung - Vorinstanz des BG, sofern Beschwerde ans BG nicht ausgeschlossen ist - Sitz in St.Gallen - 50-70 Mitglieder, gleiches Wahlverfahren wie Richter am BG durch BV gewählt. - Beurteilt in erster Linie Beschwerden gegen Verfügungen nacht VwVG Art.5, kommen in erster Linie von Bundesbehörde - 3/4 aller Angaben werden durch BVG als letztinstanzlich entschieden
Welches sind die Rechtsetzungskompetenzen des Bundesrates? Stark reduziert in letzten Jahren - nur noch in 2 Bereichen zuständig: 1. Verfügungen im Gebier der inneren und äusseren Sicherheit, der Neutralität, Diplomatie, auswärtigen Angelegenheiten 2. Beschwerden gegen erstinstanzliche Verfügungen über leistungsabhängige Lohnanteile des Bundespersonals.
Wie sieht die Rechtssetzungskompetenz bei den Kantonen aus? Kantone können Organisation ihrer Verwaltungsrechtspflege grundsätzlich frei wählen. Kantone müssen gem. Art. 86 Abs. 2 BGG als unmittelbare Vorinstanzen des Bundesgerichts grundsätzlich obere Gerichte einsetzen. Div. Kantone behandeln verfügung einer Behörde durch verwaltungsinterne Beschwerdeverfahren.
Verwaltungsakt des Bundes: - grundsätzlich doppelte gerichtliche Kontrolle - Der Verfahren auf Erlass einer Verfügung folgt Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht - dieses überprüft und gewährleistet 29a BV Ausnahmen auf Seite. 45
§ 6 Bedeutung der Grundrechte S. 49-74
Woraus ergeben sich die Rechte auf ein Verfahren? Diese ergeben sich aus einem Geflecht von Normen der Bundesverfassung und Garantie des internationalen Menschenrechtsschutzes.
Wer hat Anspruch auch die Verfahrensgrundrechte? Grundsätzlich alle Personen die nach Massgabe der anwendbaren Verfahrensordnung im konkreten Verfahren Parteistellung haben. Neben natürlichen haben auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Behörden Anspruch.
Finden in Rechtsetzungsverfahren die Verfahrensgrundrechte Anwendung? Nein.
Die Verfahrensgarantien gem. Art. 6 EMRK gelten in Verfahren betreffend zivilrechtlichen Ansprüchen und Verpflichtungen wie bei strafrechtlichen Anklagen. Was versteht man unter dem Begriff "zivilrechtlich"? Wenn sie einen Bezug zu geldwerten Ansprüchen oder zu Verträgen zwischen grundsätzlich gleichgeordneten Parteien hat und nicht Verhältnisse betrifft, in denen das Individuum staatlicher Regierungs- oder Rechtsdurchsetzungsgewalt untersteht. S.52
Wer hat Anrecht auf ein Verfahren? Gem. Art.13 EMRK hat jede Person Anspruch. Die Zuständigkeit einer verwaltungsinternen Behörde genügt. (Das Recht auf eine wirksame Beschwerde Art. 13 greift nur, wenn die Verletzung eines justiziablen Normgehalts der EMRK in Frage steht. Art. 13 ist somit immer in Verbindung mit einem anderen Recht der EMRK anzuwenden.)
Gibt es Ausnahmen bezüglich dem Recht auf ein Verfahren? Ja, gem. Art. 29a Satz 2 BV können Bund und Kantone Ausnahmen von der Rechtsweggarantie vorsehen. Dies benötigt allerdings ein formelles Gesetz, worin ausdrücklich der gerichtliche Zuständigkeit entzogen ist.
Worauf hat man im Verfahren Anspruch? 5 Punkte mit Unterpunkten 1. Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung - Verbot der formellen Rechtsverweigerung - Richtige Zusammensetzung und Unparteilichkeit der Behörde - Grundsatz der Waffengleichheit - Treu und Glaube im Prozess 2. Rechtliches Gehör - Anspruch auf vorgängige Äusserungen und Mitwirkung im Verfahren - Recht auf Akteneinsicht - Recht auf Begründung - Recht auf Rechtsbeistand 3. Unentgeltliche Rechtspflege
Worauf hat man im Verfahren Anspruch? 4. Anspruch auf das zuständige, unabhängige und unparteiische Gericht - gesetzlich geschaffenes und zuständiges Gericht - Unabhängiges und unparteiisches Gericht 5. Öffentlichkeit der Justiz
1. Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung a) Verbot der formellen Rechtsverweigerung b) Richtige Zusammensetzung und Unparteilichkeit der Behörde c) Grundsatz der Waffengleichheit d) Treu und Glaube im Prozess a) 3 Teilgehalte: - Behörde darf nicht untätig bleiben, muss Zuständigkeit wahrnehmen - Verbot der Rechtverzögerung - Verbot des überspitzten Formalismus
2. Rechtliches Gehör - Anspruch auf vorgängige Äusserungen und Mitwirkung im Verfahren - Recht auf Akteneinsicht - Recht auf Begründung - Recht auf Rechtsbeistand 2.
3. Unentgeltliche Rechtspflege 3.
4. Anspruch auf das zuständige, unabhängige und unparteiische Gericht - gesetzlich geschaffenes und zuständiges Gericht - Unabhängiges und unparteiisches Gericht 4.
5. Öffentlichkeit der Justiz 5.
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