Wildkrankheiten, Versorgen + Verwerten von Wild

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Jagdprüfung
Leslie Risch
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Leslie Risch
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Question Answer
Anzeigepflichtige Tierseuche * MKS * Tollwut * Aujeszkysche KH (Pseudowut) * Schweine- / Geflügelpest * Newcastle-KH * Milch- / Rauschbrand * Bovine Virus diarrhoe (BVD) * Blauzungenkh
Viren + Bakterien Viren: keinen eigenen Stoffwechsel, vermehren sichinnerhalb lebender Wirtszellen, zerstören eigentliches Erbgut und ersetzen es mit eigenem, Schutzimpfung möglich Bakterien: eigenen Stoffwechsel, vermehren sichdurch Teilung, Impfung nur in Einzelfall
Inkubationszeit * Zeitraum zwischen Eindringen de sKHerregers + Ausbruch der KH
Viruserkrankungen * Tollwut (Zoonose) * Geflügelpest (Zoonose) * FSME (Z) * Nagerseuche (Z) * Schweinepest * Myxomatose *Europen Brown Hare Syndrom (EBHS) * Rabbit Haemorrhagic Disease (RHD) * Geflügelpocken * MKS
bakterielle Erkrankungen * Nagerpest (Tularämie) * Brucellose * Salmonellose * Tuberkulose * Milzbrand * Burreliose * Staphylokokkose * Hasenseuche
Tollwut * gefährlichsten Wildkh * immer tödlich * Menschen Ansteckungsgefahr * Viren * KHanzeichen: veränderte Stimme, hängender Unterkiefer, Schluckbeschwerden, Speichelfluss, Hautabschürfungen * Bekämpfung: Abschuss verdächtiger + kranker Tiere, verstärkte Fuchsbejahgung, Impfköderaktionen * Wildbrett: genussuntauglich * Impfung: für Mensch + Hund
Europäische Schweinepest * Virus * Anzeigepflicht * Lungenentzündungen / Magen-Darm-Kanal Entzündungen, Milz, Niere * Typisch: punktförmige Blutungenauf Niere, Milz, Blase; blutig durchzogene Lymphknoten; Darmblutungen * Anzeichen: Bewegungsstörungen, Verlust an Scheu, Durst, Erbrechenm Durchfall * Bekämpfung: Abschuss, verstärkte Einzelbejagung, keine Treib- / Drückjagd * Wildbrett: genussuntauglich
Myxomatose * hohe Sterblichkeit * über weite Entfernungen verschleppt * Viren * Anzeichen: verdickter Kopf / Ohrmuschelansätze, entzündete, verklebte Augenlieder * Bekämpfung: starke bejagung * Wildbret: genussuntauglich
Nagerseuche * Bakterien * haufigste Infektionskh der Hasen * Maßnahmen: verstärkter Abshuss, unschädlich beseitigen * Wildbret: genussuntauglich
Hasenseuche * kann zu hohen Verlusten führen * Bakterien * Blutungen in inneren Organen * Vergrößerung der Milz * Anzeichen: Mattigkeit, Abmagerung + Durchfall, wässrig-blutiger Ausfluss aus Nasenöffnungen * Maßnahmen: verstärkter Abschuss kranker Tiere * Wildbeet: genussuntauglich
Staphylokkose * "Eiterkrankheit" * meist nur einzelne Stücke befallen * Kugelbakterien * Infektion über wunden / Insektenstiche * unter Balg + im Körper innere, bis walnussgroße Eiterherde * Maßnahmen: Schutzmaßnahmen nicht möglich, erkrankte Stücke abschießen * Wildbret: genussuntauglich
Strahlenpilzerkrankung * Bakterien * Knochenaktinomykose: Reh-, Rot,- Damweld, Rinder * Weichteilaktinomykose: Schwarz-+ Rehwild * Erreger gelangt z.B: zw. Zahnhals + Zahnfleisch + breitet sich im Kiefer aus * nicht übertragbar * genusstauglich
Gamsblindheit * Bakterien * Infektion durch direkten oder indirekten Kontakt * Hauptsächlich im Sommer * kann zur Erblindung führen * Maßnahmen: Abschuss erkrankter Tiere, Einzelkagd empfohlen * Wildbret: genusstauglich
Parasiten * Zecken * Flöhe * Milben * Läuse *Dasseln * Würmer * Bandwurm * Leberegel * Coccidien
Zecken * Parasiten * verschiedene Entwicklungsstadien * FSME, Borreliose, Tularämie * genusstauglich
Flöhe * Ektoparasiten * ernähren sich von Blut des Wirtstieres * sind Überträger von Wildkh * genusstauglich * vorbeugender Schutz beim Hund möglich
Milben * z.B. Rote Vogelmilbe * Spinnentiere * Milbenlarven übertragen Geflügelcholera
Läuse * z.B. Haarlinge, Federlinge * Wildbret genusstauglich
Räudemilben * Grabmilben * wandern in Oberhaut der Decke --> Hautzerstörungen * Wildbret genusstauglich
Hautdasseln (Dasselfliegenlarven) * Larvenstatium der Dasselfliege * Flugzeit der Fliegen: Mai bis Juni * Larven bohren sich in die Haut * bohren sich Atemlöcher durch die Rückendecke * KHanzeichen: beulenartige Schwellungen * Wildbret: abhängig vom Einzelfall
Rachenbremsenlarven * Larvenstadium der Rachenbremse / Rachendasselfliege * Flugzeit: Juni - Aug. * Larven setzen sich in Windfang, wandern nasenhöhlenaufwärts, setzen sich in oberen Abschnitt des Nasenganges + Rachenraumes * Wildbret: genusstauglich
Große Lungenwürmer * Haufige Parasiten des Wildes * bei Rot-, Reh-, Dam-, Gams-, Muffelwild * Aufnahme mit Äsung * Larven wandern über Lymphe + Blutstrom in Lunge * setzen sich in oberen Lungenwegen + in Luftröhre / Bronchien fest * in Lunge befruchtung + Eiablage * hochgehustet + abgeschluckt, mit Losung ausgeschieden * nach Entfernen der Lunge genusstauglich
Kleine Lungenwürmer * Zwischenwirte: Nackt- + Gehäuseschnecken * bei Schalenwild, Wildkaninchen + Hase * Aufnahme mit Äsung * Larven wandern über Lymphe + Blutstrom in Lunge * setzen sich in oberen Lungenwegen + in Luftröhre / Bronchien fest * in Lunge befruchtung + Eiablage * hochgehustet + abgeschluckt, mit Losung ausgeschieden * KHanzeichen: walnussgroße Knoten in Lunge * nach Entfernen der Lunge genusstauglich
Magen- Darmwürmer * gedrehte MAgenwürmer, Peitschwürmer, HAkenwürmer, Palisadenwürmer * Schädigung der Magen- Darmwand * Aufnahme mit Äsung * Larven dringen in obeste Schleimhaut des LAbmagens / Darmes ein * Befruchtung der Eier, mit Losung ausgeschieden * Mangelnde Verfärbung, schlechte Trophäenbildung * genusstauglich
Trichine * Haarwürmer * Ansteckungsgefahr für den Mensch * Vorkommen: bei Aas-, Alles-, Fleischfressern (Schwein, Dachs, Ratten, Nutria) * Aufnahme über trichinöses Fleisch * Untersuchung auf Muskeltrichine * Tierkörperbeseitigungsanstalt
Bandwürmer * Zwischenstadien Finnen * Bandwurmfinnen benötigen Zwischenwirt z.B: Schalenwild, Nager, Mensch * Finnenblasen unbedingt unschädlich beseitigen * Ansteckungsgefahr für Hund + Mensch * Finnen am Gescheide: genusstauglich, Muskelfinnen --> Tierarzt
kleiner Fuchsbandwurm * für Menschen gefährlich * Mensch kann Zwischenwirt werden * Wurmeier sehr widerstandsfähig * Eier werden von ZW mit Nahrung aufgenommen * Eier schlüpfen im Darm, gelangen über Blutbahn in Leber, dort Entwicklung zu Finnen * Dadurch starke Leberschädigung * ZW leicht Beute da geschwächt * Eier werden mit Losung ausgeschieden * Maßnahmen: verstärkte Bejagung, Schutzkleidung beim Abbalgen von Füchsen
großer / kleiner Leberegel * großer: ZW = Zwerkschlammschnecke * kleiner: ZW = Gehäuseschneken, Ameisen * bei Schalenwild, Wildkaninchen, Hasen, Wiederkäuer, Mensch * Cysten werden beim Äsen aufgenommen * junge Egel bohren sich in Leber * siedeln sich in Gallengängen an * Eiablage * Ausscheiden mit Losung * Abschuss aller erkrankten Stücke, Minderung des ZW * genusstauglich, Leber muss beseitigt werden
Coccidien * Sporentierchen (Einzeller) * typische Jungtiererkrankung * Hase, Wildkaninchen, Fasan, Rebhuhn * starker Durchfall, Kotverschmiete Hinterläufe * Abschuss erkrankter Stücke * genussuntauglich
Tierkörperuntersuchung + seuchenverdächtiges Wild * Veterinäruntersuchungsamt = Untersuchung von Fallwild * Einsenden des Wildkörpers / betroffenen Organe
Erlegtes Wild / Fallwild / Unfallwild Erlegtes = nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet Fallwild = Wild, das nicht dicht Erlegen oder sonstige äußere Gewalteinwirkung zu Tode gekommen ist (Wildbret nicht verwertbar!) Unfallwild = Wild, das nicht durch Erlegen, aber durch eine andere äußere Gewalteinwirkung zu Tode gekommen ist ( Wildbret darf nicht vermarktet werden!)
Tierkörperbeseitigung Vergraben von Tierkörpern ist verboten in : * Wasserschutzgebieten * Schutzzonen von Trinkwassertalsperren * ähnlichen Wassergewinnungsanlagen
Fleischuntersuchung * wird durch amtliche Tierärzte vorgenommen * zwingend erforderlichen wenn MErkmale oder Wild an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben worden ist * Fleischuntersuchung wird durch Jagdausübungsberechtigten oder Betriebsinhaber veranlasst
Trichinenuntersuchungspflicht * Untersuchung unterliegen: Wildschweine, Sumpfbiber, Dachse * Muskulatur des Zwerchfelles (Zwerchfellpfeiler) + des Vorderlaufes * Ersatzprobe = Reste des Zwerchfells / Unterzungenmuskulatur * Zerwirken des WIldes erst nach Trichinenschau * Trichinenutersuchung ist nicht gleichbedeutend mit Fleischuntersuchung
Sicherheit des Lebensmittels Wild - Pflichten des Jägers * auffälliges Verhalten zu erkennen + Wild auf bedenkliche MErkmale anzusprechen * am erlegten Wild krankhafte Veränderungen zu erkennen, Stück einer Fleischuntersuchung / unschädlichen Beseitigung zuzuführen * am Wildbret qualitätsmindernde Einflüsse beim Versorgen / Zerwirken verhindern + nachteilige Beeinflussung des Wildbretes ausschließen
Vor der Erlegung Wild ansprechen auf: * Verhalten * Ernährungszustand * Anzeichen für Erkrankungen
Unfallwild verletztes Stück tot aufgefunden: * darf nicht mehr an Personen abgegeben werden verletztes Stück wird von Jäger getötet: amtl. Fleischuntersuchung nötig, wenn es zum Verzehr abgegeben werden soll
Wildbrethygiene - Bedenkliche Merkmale * abnormale Verhaltensweisen + Störungen des Allgemeinbefindens * Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache * Geschwülste / Abszesse, wenn zahlreich oder verteilt in inneren Organen oder in der Muskulatur vorkommen * Schwellungen der Gelenke, Hoden, Hodenvereiterung, Leber-, Milzschwellungen, Darm- oder Nabelentzündung * fremder Inhalt in den Körperhöhlen, wenn Brust oder Bauchfell verfärbt sind * erhebliche Gasbildung im Magen- + Darmkanal mit Verfärbung der inneren Organe * erhebliche Abweichungen der Muskulatur / Organe in Farbe, Konsistenz oder Geruch * offene Knochenbrüche, soweit sie nicht unmittelbar mit den Erlegen in Zusammenhang stehen * erhebliche Abmagerungen / Schwund einzelner Muskelpartien * frische Verklebungen / Verwachsungen von Organen mit Brust- / Bauchfell * Geschwülste / Wucherungen im Kopfbereich / an Ständern von Federwild * verklebte Augenlider, Anzeichen von Durchfall, Verklebungen + sonstige Veränderungen am Gefieder, Haut- + Kopfanhänges sowie Ständeranhänge beim Federwild
kundige Person * im Anwendungsbereich der VO (EG) 853/2004 gefordert: * nur bei Abgabe des Großwildes an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb, wenn Organe + Haupt nicht beim Tierkörper verbleibt * immer bei abgabe von Kleinwild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb
Wann Fleischuntersuchung durch amtl Tieratzt erforderlich? * wenn bedenkliche Merkmale vorliegen * wenn Wild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben wird * bei Wildtieren, die mit Trichinellen infiziert sein können * bei Verdacht auf Umweltkontamination
Vermarktung - Grundsatzregeln * "Untersuchung" vor + nach den Erlegen durch den Jäger * Fleischuntersuchung durch den amtl. Tierarzt bei bedenklichen Merkmalen * Trichinenuntersuchung bei bestimmten Tieren * Entsorgungspflicht der TBA bei übertragbaren Erkrankungen * nur Wild vermarkten, das sicher ist * Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein + Gewinnen + Transport unter Vermeidung von Verschmutzungen *Verschmutzungen möglichst durch Abschärfen entfernen * Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen + Eigenkontrolle
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