Unternehmer kraft
Betreibens eines
Unternehmens (§ 1 UGB)
Annotations:
Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
Freiberufler + Land- & Forstwirte sind ausgenommen, können sich aber dem 1. Buch freiwillig unterwerfen.
Unternehmer kraft
Rechtsform (§ 2 UGB)
(GmbH, AG, SE, ...)
Unternehmer kraft
Eintragung, (da sie tatsächlich
kein Unternehmen (mehr)
betreiben.) (§ 3 UGB)