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4. Die Stufen der Geschäftsfähigkeit (§104-§106 BGB) sind: 1. ( geschäftsunfähig, beschränkt-geschäftsfähig, unbeschränkt geschäftsfähig ) (bis vollendetem ( 5, 7, 14 ). Lebensjahr, dauernd Geisteskranke), 2. ( geschäftsunfähig, beschränkt-geschäftsfähig, unbeschränkt geschäftsfähig ) (bis vollendetes ( 14, 16, 18 ). Lebensjahr), 3. ( geschäftsunfähig, beschränkt-geschäftsfähig, unbeschränkt geschäftsfähig ) (mit Vollendung des ( 18, 21, 16 ). Lebensjahres).