Kaufleute können sich ins Handelsregister eintragen lassen.
Nichtkaufleute können sich ins Handelsregister eintragen lassen.
Kaufleute haben die Pflicht, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Kaufleute können eine Firma führen.
Kaufleute haben die Pflicht eine Firma zu führen.
Nichtkaufleute können eine Firma führen.
Kaufleute können eine Gesellschaft gründen.
Nichtkaufleute können grundsätzlich eine Gesellschaft gründen, egal welcher Art.
Die Erteilung von Prokura ist für Kaufleute möglich.
Die Erteilung von Prokura ist für Nichtkaufleute möglich.
Kaufleuten ist es nicht möglich Handlungsvollmacht zu erteilen.
Nichtkaufleute können grundsätzlich alle Arten von Vollmachten erteilen.
Kaufleute können nur selbstschuldnerische Bürgschaften nach HGB übernehmen.
Nichtkaufleute können nur selbstschuldnerische Bürgschaft nach HGB übernehmen.
Die Form der Bürgschaftserklärung muss bei Kaufleuten immer schriftlich sein.
Kaufleute können die Form der Bürgschaftserklärung auch mündlich erteilen.
Nichtkaufleute können Bürgschaftserklärungen sowohl mündlich als auch schriftlich erteilen.
Bei Kaufleuten besteht eine Prüfpflicht und Rügepflicht bei Warenlieferungen aus Kaufverträgen.
Für Nichtkaufleute besteht keine Prüfpflicht bei Warenlieferungen aus Kaufverträgen.
Der gesetzliche Zinssatz für Kaufleute beträgt 4 %.
Der gesetzliche Zinssatz für Kaufleute beträgt 5 %.
Der gesetzliche Zinssatz für Nichtkaufleute beträgt 4 %.
Kaufleute können neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen ansetzen.
Nichtkaufleute können fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen ansetzen.
Bei Kaufleuten gilt: für Vertragsstreitigkeiten kann ein Vom Erfüllungsort abweichender Gerichtsstand vertraglich vereinbart Werden.
Vielen Nichtkaufleute gilt: bei Vertragsstreitigkeiten gilt der gesetzliche Erfüllungsort als Gerichtsstand.
Kaufleute müssen keine besondere Sorgfaltspflichten an den Tag legen.
Bei Nichtkaufleuten wird " die im Verkehr erforderliche Sorgfalt " erwartet.
Kaufleute müssen Handelsbücher führen. Sie müssen also Buchführung betreiben.
Nichtkaufleute müssen grundsätzlich Handelsbücher führen.