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Definition des Gewerbes: Gewinnerzielungsabsicht
Definition des Gewerbes: „Erlaubt sein“ der Tätigkeit iSd Gesetzes o. Sittenwidrigkeit
Betreiben des Handelsgewerbes
Kaufmannseigenschaft von Gesellschaftern einer Personenhandellsgesellschaft
GmbH & Co. KG als Formkaufleute
Anwendungsbereich § 5 HGB neben § 2 HGB
Dogmatik: Inhaberwechsel und Firmenfortführung
Bloße nachträgliche Firmenänderung durch Erben nach Weiterführung eine Einstellung iSd § 27 HGB
Erreichen des Haftungsausschlusses entsprechend § 25 II HGB auch durch eine Eintragung in das Handelsregister
Analoge Anwendung des § 28 HGB bei Gründung einer GbR
Analoge Anwendung des § 28 HGB bei Einbringen des Handelsgeschäfts in eine bestehende Gesellschaft
Meinungsstreitigkeiten zu § 15 HGB
Berufung des Dritten auch teils auf § 15 I HGB und teils auf die wahre Rechtslage
Entsprechende Anwendung des § 15 III HGB bei reinen Eintragungsfehlern
Anwendbarkeit des gesamten HGB auf „Scheinkaufmann“
Gemischte Prokura von Prokurist und Einzelkaufmann
Analoge Anwendbarkeit des § 366 HGB, wenn Erwerber nicht an die Verfügungsbefugnis, aber an die Vertretungsmacht des Veräußerers glaubt