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Grundsätzlich gibt es in Punkto Datenschutz/Privatsphäre-Schutz, Datenaufbewahrung und Datenkontrolle drei Prinzipien, die geklärt werden bzw. gegeben sein müssen, bevor Daten gespeichert werden. Diese lauten:
( Transparenz, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit ): es muss zu jeder Zeit klar sein, welche Daten über mich gesammelt werden. Diese kann ich immer erfragen und gegebenenfalls beantragen, dass die Daten gelöscht werden, sollte deren Verarbeitung nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Wenn mir fehlerhafte Daten über mich auffallen, müssen diese korrigiert werden.
( Notwendigkeit, Transparenz, Verhältnismäßigkeit ): es sollten nur Daten gesammelt werden, die für die sammelnde Einrichtung notwendig und nicht einfach nur „nützlich“ sind. Bsp.: wenn ich telefonisch einen Tisch in einem Restaurant reserviere, würde es mir komisch vorkommen, wenn ich bereits dann nach meiner Kreditkartennummer gefragt werden würde. Obwohl diese Info vielleicht bei einem Restaurantbesuch relevant sein könnte, ist sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig.
( Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Notwendigkeit ): die Verarbeitung muss sich auf Daten beschränken, die in direkter Verbindung zu den am Anfang festgelegten Zweckbestimmungen stehen. Bsp.: bleiben wir bei der Tischreservierung. Es steht in keinem Verhältnis zur Ausgangslage, wenn das Restaurant bei der Reservierung nach meiner Sozialversicherungsnummer fragt.