Die Niederlande werden darauf untersucht, dass sie 2 Nike-Gruppen Unternehmen Steuervorbescheide, die ihnen einen ungerechten Steuervorteil ermöglicht, gewährt haben.
Die Gesellschaftsstruktur der Nike-Gruppe (in den Niederlanden) fällt in den Anwendungsbereich der EU-Beihilfevorschriften.
Aufgrund der Vorbescheide, werden die Gewinne der Nike-Gruppen Unternehmen nur im geringen Umfang besteuert.
Nike European Operations Netherlands BV betreibt in der EMEA-Region aktiv Werbung für Nike- Produkte und trägt selbst die Kosten für die damit verbundenen Marketing- und Vertriebsaktivitäten
Die Empfänger der Lizenzgebühren sind Einheiten der Nike-Gruppe, die keine Mitarbeiter beschäftigen und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
Das Verfahren untersucht, ob die Niederlanden der Nike-Gruppen Unternehmen unzulässige staatliche Beihilfe geleistet hat.
Steuervorbescheide geben Unternehmen üblicherweise Steuervor- und Nachteile.
Steuervorbescheide die den Unternehmen selektive Vorteile geben verstoßen gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen und verfälschen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt.
Die Niederlande haben keine Pläne, wie sie gegen Steuervermeidung ankämpfen sollen.
Die Niederlande haben Pläne zur Einführung einer Quellensteuer auf Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren an Unternehmen in Steueroasen angekündigt.