Arbeitgeberverband  Braunschweig
Quiz by , created more than 1 year ago

5 Fragen zum Mutterschutz und zur Elternzeit beschäftigen sich mit den absoluten Basics zu den Themen.

282
0
0
Arbeitgeberverband  Braunschweig
Created by Arbeitgeberverband Braunschweig over 5 years ago
Close

Mutterschutz und Elternzeit

Question 1 of 5

1

Eine Mitarbeiterin teilt Ihnen mit, dass sie schwanger ist. Was veranlassen Sie?

Select one or more of the following:

  • Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt

  • nichts, das ist Privatsache

  • Information des Betriebsrats

  • Information der gesamten Belegschaft

Explanation

Question 2 of 5

1

Sie beschäftigen eine schwangere Mitarbeiterin. Welche Beschäftigungsverbote gibt es?

Select one or more of the following:

  • keine

  • Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

  • Verbot der Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit

  • ärztliches Beschäftigungsverbot

Explanation

Question 3 of 5

1

Sie haben eine Arbeitnehmerin eingestellt. Nach 4 Wochen möchten Sie sich von ihr trennen. Sie teilt Ihnen unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses mit, dass sie schwanger ist. Was ist zutreffend?

Select one or more of the following:

  • Die Kündigung ist ohne Probleme möglich, weil das Kündigungsschutzgesetz noch keine Anwendung findet.

  • Die Kündigung ist gar nicht möglich, weil sie schwanger ist.

  • Die Kündigung ist nur nach vorheriger Zulässigkeitserklärung durch das Gewerbeaufsichtsamt möglich.

  • Der besondere Kündigungsschutz greift in den ersten 3 Monaten des Bestehens der Schwangerschaft nicht.

Explanation

Question 4 of 5

1

Der Vater des neugeborenen Kindes möchte Elternzeit in Anspruch nehmen. Was ist zu beachten?

Select one or more of the following:

  • Für die Inanspruchnahme der Elternzeit sind Form und Fristen zu beachten.

  • Das Verlangen nach Elternzeit kann man auch mündlich wirksam tätigen.

  • Die Elternzeit muss als Vertrag ausgestaltet werden.

  • Die Elternzeit bedarf generell der Zustimmung des Arbeitgebers.

Explanation

Question 5 of 5

1

Kann der Erholungsurlaub für die Zeiten der Mutterschutzfristen und der Elternzeit gekürzt werden?

Select one or more of the following:

  • ja, das führt komplett zur Kürzung

  • für die Dauer der Mutterschutzfristen kann nicht gekürzt werden, aber für die komplette Dauer der Elternzeit

  • für die Dauer der Mutterschutzfristen kann nicht gekürzt werden und bei der Elternzeit nur für volle Monate der Inanspruchnahme

  • für die Dauer der Mutterschutzfristen kann gekürzt werden, für die Dauer der Elternzeit nicht

Explanation