Welche Aussagen sind zutreffend?
die Betriebsratsmitglieder führen ihr Amt als Ehrenamt
der Arbeitgeber darf der Belegschaft die Kosten der Betriebsratsarbeit mitteilen
der Arbeitgeber hat in Beschlussverfahren immer die Kosten des Betriebsrats zu tragen
der Arbeitgeber hat auch die Kosten für Sachmittel des Betriebsrats wie Büroarbeitsplatz, abschließbarer Schrank, PC etc. zu tragen
Sie möchten die Kosten der Betriebsratstätigkeit kalkulierbar machen. Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
man kann eine finanzielle Pauschale mit dem Betriebsrat vereinbaren
man kann die Anzahl der Betriebsratssitzungen einvernehmlich festlegen
man kann die Anzahl der Schulungen jährlich festlegen
man darf die Arbeit des Betriebsrats nicht behindern und daher auch keine Einschränkungen verbindlich festlegen
Betriebsratsmitglieder haben u.a. Anspruch auf bezahlte Schulungsveranstaltungen nach § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz. Wie ist das bei Ersatzmitgliedern?
Ersatzmitglieder haben keine Schulungsansprüche
Ersatzmitglieder haben grundsätzlich keine Schulungsansprüche, es kann aber im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich sein
Ersatzmitglieder haben einen Schulungsanspruch, wenn ein Vertretungsfall wie Urlaub zu erwarten ist
Das Betriebsratsmitglied möchte seinen Arbeitsplatz verlassen, um Betriebsratstätigkeit auszuüben. Was gilt?
es besteht eine Abmeldepflicht beim Vorgesetzten
der Vorgesetzte muss dies genehmigen
es muss die Art der Betriebsratstätigkeit dem Vorgesetzten mitgeteilt werden
es müssen keine näheren Angaben getätigt werden
Bei mindestens 200 Beschäftigten kann und soll ein Betriebsratsmitglied von der Arbeit freigestellt werden. Was bedeutet das in der Praxis?
es wird automatisch der oder die Vorsitzende freigestellt
für die Dauer der Freistellung besteht keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung
Freigestellte müssen sich beim Arbeitgeber nicht abmelden, wenn sie außerhalb des Betriebes Betriebsratsaufgaben nachgehen
freigestellte Betriebsratsmitglieder können ihre Arbeitszeit völlig frei wählen
Ein Beschluss des Betriebsrats muss immer in einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung gefasst werden. Was ist zu beachten?
dies erfordert immer die persönliche Anwesenheit auf einer Betriebsratssitzung
der Betriebsratsvorsitzende kann auch durch telefonischen Rundruf einen Beschluss herbeiführen
Konferenzschaltung, Videokonferenz oder Internetchat sind für eine Beschlussfassung ausreichend
ein Beschluss kann auch im schriftlichen Umlaufverfahren zustande kommen
Ein Betriebsratsmitglied tritt an Sie heran und begehrt die Vergütung für Mehrarbeit nebst Zuschlag, weil die Betriebsratssitzung über die betriebliche Arbeitszeit hinaus andauerte. Wie ist die Rechtslage?
das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt – da gibt es keinen Ausgleich
das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt, mithin darf sich das Betriebsratsmitglied nicht schlechter stehen als andere Mitarbeiter – der Zahlungsanspruch besteht
zum Ausgleich für Betriebsratsarbeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, besteht lediglich ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts
Sie wollen ein Betriebsratsmitglied wegen grober Beleidigung des Arbeitgebers kündigen. Wie ist die Rechtslage?
man kann fristlos kündigen und muss den Betriebsrat nach § 102 BetrVG anhören
man kann fristlos, hilfsweise fristgemäß kündigen und muss den Betriebsrat nach § 103 BetrVG um Zustimmung zur Kündigung ersuchen
man kann nur fristlos kündigen und benötigt die Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG
der Betriebsrat ist unkündbar
Die Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds endete am 31.Mai. Im August desselben Jahres möchten Sie wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung kündigen. Was ist zu beachten?
im Nachwirkungszeitraum gelten keine Besonderheiten
im Nachwirkungszeitraum kann nur fristlos und nur mit Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 103 BetrVG gekündigt werden
im Nachwirkungszeit kann nur fristlos, aber mit Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG gekündigt werden
im Nachwirkungszeitraum ist jede Kündigung ausgeschlossen
Sie berichten einem Mitglied des Betriebsrats über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit Preiskalkulationen und möchten sich seine Verschwiegenheit sichern. Was können Sie tun?
die Angelegenheit kann vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet werden
da muss man auf die jedem Arbeitnehmer obliegende Treupflicht vertrauen