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Ergänzen Sie die Lücken im folgenden Text mit den passenden Zahlen.
1 - Sozialen Rechte
2 - zwölf Teile
3 - ersten
4 - Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und der Inhalt von Sozialleistungen
5 - Sozialleistungen
6 - besonderen Teilen
7 - allgemeinen Teil
Das Sozialgesetzbuch (SGB) gliedert sich in . Eine Übersicht über die findet sich u.a. in den Praragrafen 2 bis 10 des Sozialgesetzbuchs. Einen Überblick über die konkreten erhält man in den Paragrafen 18 bis 29 des SGB I. SGB I gehört zu dem des Sozialgesetzbuchs. Die ist genauer in den des SGB geregelt.