AO wird bezeichnet als:
AO enthält im Wesentlichen:
Anwendungsbereich
Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen
Steuerliche Vorschriften sind:
Verspätungszuschlag
Höhe des Verspätungszuschlags
Erlass der Steuer
Wohnsitz
Gewöhnlicher Aufenthalt
Geschäftsleitung
Sitz
Betriebsstätte
Ständiger Vertreter
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Angehörige
Sachliche Zuständigkeit einer Behörde
Verstöße gegen die sachliche Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Steuergeheimnis
Voraussetzungen des §30 (Steuergeheimnis)
bzw.
Merkmale des §30 Abs. 2
Zulässiges Offenbaren
Folgen der Verletzung des Steuergeheimnisses
Definition des Verwaltungsaktes
Begriff des Steuerverwaltungsaktes
Was ist eine Behördliche Maßnahme?
Gebiet des öffentl. Rechts (für Verwaltungsakt)
Regelung (zu Verwaltungsakt)
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
Gesetz- und sittenwidriges Verhalten
Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
Treu und Glauben
Steuerschuldner
Gesamtschuldverhältnis
Gesamtrechtsnachfolge
Abtretung, Verpfändung, Pfändung
Dauer der Rechtsbehelfsfrist
Fristverschiebung bei Sa, So, Feiertag
Wiedereinsetzung