1. Welche Verwertungsrechte sind verletzt? (2 Punkte)
2. Wenn das gegenständliche Photo auch auf der Website krone.at abruar ist, welche
Verwertungsrechte sind dadurch betroen? (2 Punkte)
3. Wenn der Urheber nicht einmal als solcher genannt wird, welches weitere Recht ist dann verletzt?
(1 Punkt)
4. Zu welcher Gruppe von Rechten gehört dieses (auf in Frage 3 abgezielte) Recht? Nennen Sie die
anderen. (3 Punkte)
5. Nennen Sie zwei zivilrechtliche Ansprüche, die der in seinem Urheberrecht verletzte Photograph
gegen den Medieninhaber der "Kronen Zeitung" hat. (2 Punkte)
Frage 9: Antworten
1. Vervielfälgungsrecht, Verbreitungsrecht
2. Zurverfügungsstellungsrecht,
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lOMoARcPSD|21191183
3. Recht auf Urheberbezeichnung/ Recht auf Werkschutz
4.persönlichkeitsrechtliche Befugnisse; in Abgrenzung zu vermögensrechtliche Befugnisse ODER:
Urheberrechte in Abgrenzung zu "verwandten Schutzrechten"(Leistungsschutzrechten)
5. Anspruch auf Entschädigung (angemessenes Endgelt) , Anspruch auf Unterlassung
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