Täuschung ist jede intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungs- bild eines anderen, um eine Fehlvorstellung über Tatsachen hervorzurufen.
Irrtum ist jede Fehlvorstellung über Tatsachen.
Erregen eines Irrtums liegt vor, wenn der Täter die Fehlvorstellung durch Einwirkung auf die Vorstellung des Getäuschten selbst hervorruft oder mitverursacht.
Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.