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Zu den Familien zählen: ( Mann, Frau und die Kinder, Blutsverwandte, geschwister des Ehemannes und Ehefrau )
Zu den Verwandtschaft zählen: ( geschwister des Ehemann und Ehefrau, Blutsverwand, Mann, Frau und die Kinder )
Zu den Schwägerschaft zählen: ( geschwister des Ehemann und Ehefrau, Mann, Frau und die Kinder, Blutsverwandte )