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Die ( Finanzbehörde, Senatskanzlei, Haushaltsabteilung ) sammelt die ( Haushaltsentwürfe, Haushaltspläne, Haushaltsvoranschläge ) aller Behörden und Ämter und stellt sie zu einem ( Haushaltsplan, Haushaltsplanentwurf ) zusammen. Dazu ergänzt sie die Voranschläge durch eine hamburgbezogene ( Budgetvorschau, Einnahmenschätzung, Steuerschätzung ). Diese orientiert sich an der Mai-Schätzung des gleichnamigen bundesweiten Arbeitskreises. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist das für die Zukunft zu erwartende ( Wirtschaftswachstum, Bevölkerungswachstum, Beschäftigtenwachstum ).
Der Senat berät über den von der Finanzbehörde vorgelegten HP-Entwurf und muss ihn mit einfacher Mehrheit beschließen. Der Entwurf muss in ( Erträgen, Einnahmen, Steuern ) und ( Ausgaben, Aufwendungen, Kosten ) ausgeglichen sein, bevor der Senat ihn der Bürgerschaft vorlegen kann. Auch der Vermögensbestand wird seit einigen Jahren in einer ( Konzernrechnung, Konzernbilanz, Konzenrbuchhaltung ) dargestellt. Im Senat hat der ( Finanzsenator, Erste Bürgermeister, Rechnungshof ) eine Sonderstellung, da er gegen Entscheidungen von großer finanzieller Tragweite Widerspruch einlegen kann.
Der Haushaltsplan (HP) wird i.d.R. im Dezember von der Bürgerschaft wie ein Gesetz beschlossen. Er ist verbindlich für die ( Bürgerschaft, Verwaltung, Polizei, Gerichte ), allerdings nicht für die Bürger/-innen.