Eine volle Bremsprobe muss ausgeführt werden:
a) am neu gebildeten Zug, frühestens 24 Stunden vor der Abfahrt,
Ein Zug gilt als neu gebildet, wenn
- er aus Einzelwagen zusammengestellt wurde oder
- der Zug durch Einstellen/Aussetzen von vor-/oder ungeprüften Wagen/Wagengruppen an mehr als zwei Stellen gekuppelt wurde.
b) wenn ein Zug länger als 12 Stunden abgestellt war,
c) am unverändert gebliebenen Zug, der mehrere Tage wiederverwendet wird, einmal täglich, im Regelfall vor der ersten Zugfahrt. Regelungen hierzu trifft die jeweilige Organisationseinheit des Eisenbahnverkehrsunternehmens, die für den Einsatz eines solchen Zuges zuständig ist.
d) bei Unregelmäßigkeiten gemäß Modul 915.0105 -> ungenügende Bremswirkung / Bremsen überladen (mehrere Lösezüge wurden gezogen
e) vor Gefällestrecken gemäß Modul 915.0107 Abschnitt 2 Absatz 2 und Absatz 4 -> 16‰ über 3 km oder keine Betriebsbremsung vor Gefällestrecken möglich
Eine volle Bremsprobe muss ausgeführt werden:
a) am neu gebildeten Zug, frühestens 24 Stunden vor der Abfahrt,
Ein Zug gilt als neu gebildet, wenn
- er aus Einzelwagen zusammengestellt wurde oder
- der Zug durch Einstellen/Aussetzen von vor-/oder ungeprüften Wagen/Wagengruppen an mehr als zwei Stellen gekuppelt wurde.
b) wenn ein Zug länger als 24 Stunden abgestellt war,
c) am unverändert gebliebenen Zug, der mehrere Tage wiederverwendet wird, einmal täglich, im Regelfall vor der ersten Zugfahrt. Regelungen hierzu trifft die jeweilige Organisationseinheit des Eisenbahnverkehrsunternehmens, die für den Einsatz eines solchen Zuges zuständig ist.
Eine volle Bremsprobe muss ausgeführt werden:
a) am neu gebildeten Zug, frühestens 24 Stunden vor der Abfahrt,
Ein Zug gilt als neu gebildet, wenn
- er aus Einzelwagen zusammengestellt wurde oder
- der Zug durch Einstellen/Aussetzen von vor-/oder ungeprüften Wagen/Wagengruppen an mehr als zwei Stellen gekuppelt wurde.
b) wenn ein Zug länger als 24 Stunden abgestellt war,
c) am unverändert gebliebenen Zug, der mehrere Tage wiederverwendet wird, einmal täglich, im Regelfall vor der ersten Zugfahrt. Regelungen hierzu trifft die jeweilige Organisationseinheit des Eisenbahnverkehrsunternehmens, die für den Einsatz eines solchen Zuges zuständig ist.
d) bei Unregelmäßigkeiten gemäß Modul 915.0105 -> ungenügende Bremswirkung / Bremsen überladen (mehrere Lösezüge wurden gezogen
e) vor Gefällestrecken gemäß Modul 915.0107 Abschnitt 2 Absatz 2 und Absatz 4 -> 16‰ über 3 km oder keine Betriebsbremsung vor Gefällestrecken möglich
e) vor Gefällestrecken gemäß Modul 915.0107 Abschnitt 2 Absatz 2 und Absatz 4 -> 16‰ über 3 km oder keine Betriebsbremsung vor Gefällestrecken möglich
Question 2
Question
Was ist bei einer vollen Bremsprobe zu prüfen?
Der Zustand und die Funktion der Bremsen aller
Fahrzeuge.
Answer
True
False
Question 3
Question
Wann darf eine volle Bremsprobe ohne Zustandsgang durchgeführt werden?
Answer
wenn:
- die Hauptluftleitung nicht durchgehend gekuppelt ist,
- die Hauptluftleitung gefüllt ist und
- sofern die Bremsprobe mit einem Hauptluftleitungsdruck von 4,8 bar ausgeführt werden soll, die Bremsen der Fahrzeuge, die mit wirkender Druckluftbremse rangiert wurden, durch kurzes Ziehen am Lösezug gelöst wurden.
wenn:
- die Hauptluftleitung durchgehend gekuppelt ist,
- die Hauptluftleitung gefüllt ist und
- sofern die Bremsprobe mit einem Hauptluftleitungsdruck von 4,8 bar ausgeführt werden soll, die Bremsen der Fahrzeuge, die mit wirkender Druckluftbremse rangiert wurden, durch kurzes Ziehen am Lösezug gelöst wurden.
Question 4
Question
Wann ist eine 2-gängige Bremsprobe abzubrechen und eine volle Bremsprobe mit Zustandsgang durchzuführen?
Answer
1. Bremse des 1. Fz löst beim feststellen des Lösezustands trotz Bedienung des Angleichers nicht
2. unzulässiger Druckabfall (0,5 bzw 0,3 bar in einer Minute) bei der Dichtheitsprüfung
3. geschlossener Luftabsperrhahn bei der Feststellung des Bremszustands (Anlegegang)
4. ausgeschaltete Bremse ohne Bezettelung (R1)
1. Bremse des 1. Fz löst beim feststellen des Lösezustands trotz Bedienung des Angleichers nicht
2. unzulässiger Druckabfall (0,5 bzw 0,3 bar in einer Minute) bei der Dichtheitsprüfung
3. geschlossener Luftabsperrhahn bei der Feststellung des Bremszustands (Anlegegang)
4. ausgeschaltete Bremse ohne Bezettelung (R1)
5. Handbremse angezogen
Question 5
Question
Wie ist mit Bremsen, die während des Anlegegangs gelöst sind, zu verfahren?
Ausschalten -> entlüften -> Lösezustand feststellen-> bezetteln mit Muster R1
Answer
True
False
Question 6
Question
Wie ist bei der vereinfachten Bremsprobe mit einer nicht lösenden Bremse zu verfahren?
ausschalten -> entlüften -> bezetteln -> melden -> Lösezustand am Nachbar Fz prüfen
Answer
True
False
Question 7
Question
Wie ist zu verfahren, wenn die Durchgängigkeit nicht gewährleistet ist?
Answer
Ursache feststellen und beseitigen -> volle Bremsprobe ohne Zustandsgang
Ursache feststellen und beseitigen
Question 8
Question
Wann darf bei einer vereinfachten Bremsprobe auf die Durchgängigkeitsprüfung verzichtet werden?
Wenn der Eisenbahnfahrzeugführer der nachfolgenden Zugfahrt die vereinfachte Bremsprobe als Bremsprobeberechtigter am Zug alleine ausführt.
Answer
True
False
Question 9
Question
Muss bei der vereinfachten Bremsprobe die Dichtheit der Hauptluftleitung geprüft werden?