Was ist Menschenhandel?
Die Definition im “Palermo-Protokoll” (Internationales Abkommen gegen Menschenhandel)
Die international gültige Definition von Menschenhandel stammt von dem Vereinten Nationen. Im Jahr 2000 wurde das „Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“
verabschiedet. Es handelt sich dabei nicht um ein eigenständiges
Abkommen sondern eben um ein „Zusatzprotokoll“, das im Rahmen der Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
verabschiedet wurde. Neben dem Zusatzprotokoll gegen Menschenhandel
enthält das Abkommen zwei weitere Protokolle, die auch Folgen für die
aktuelle (Anti-)Menschenhandelspolitik haben, nämlich das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg sowie das Zusatzprotokoll
gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen,
Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit
(engl.)
Das internationale Abkommen gegen
Menschenhandel ist wider erwarten kein Abkommen zum Schutz der
Menschenrechte, d.h. es ist kein Menschenrechtsabkommen. Vielmehr dient
es der Verstärkung und Intensivierung der Zusammenarbeit der
internationalen Kooperation im Bereich der Bekämpfung transnationaler
Organisierter Kriminalität, wie man in der unten aufgeführten Tabelle
gut erkennen kann.
Das hat zur Folge, das die Interessen der
Staaten am Schutz der Opfer und an den Opferrechten auch aufgrund
dieses Abkommens geringer ist, als ihr Interesse transnationale
kriminelle Strukturen aufzubrechen. Im Fachjargon sagt man, dass ein “sicherheitspolitischer” Ansatz überwiegt. Opferschutzeinrichtungen betonen, dass jedoch ein Menschenrechtsansatz
notwendig sei, um Betroffene von Menschenhandel zu schützen. Manche
gehen sogar soweit und sagen, dass es eigentlich vielmehr sozialer und
ökonomischer Maßnahmen bedarf, um die Gründe der Ausbeutung an der
Wurzel zu packen: Armut bekämpfen, einfache und sichere Migration für
alle ermöglichen, Rechte von Migrant*innen, Arbeiter*innen und
Sexarbeiter*innen sowie Kinderrechte stärken und dem Zugang zum Recht
ermöglichen. Der strafrechtliche Ansatz, der aktuell in der Debatte
fast als einzig möglicher Ansatz präsentiert wird, ist bei weitem nicht
die einzige Möglichkeit, um Menschenhandel zu beschränken und Betroffene
zu unterstützen.