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Bankgesetz1. Es will ein funktionierendes Bankensystem gewährleisten und damit die ganze Wirtschaft schützen.2. Es will die Guthaben von Bankkunden im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank schützen.Bankkundengeheimnis: Artikel 47 im Bankgesetz geregelt. Das BankG gilt für Banken, Privatbankiers und Sparkassen.Geldwäschereigesetz / Geldwäschereiverordnung der FINMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde)Der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften dient überdies das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG) vom 10. Oktober 1997. Verstösse gegen das GwG werden mit aufsichtsrechtlichen Konsequenzen bestraft. KonsumkreditgesetzKollektivanlagegesetzVereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)-> das Ansehen des schweizerischen Bankgewerbes im In- und Ausland wahren,-> eine einwandfreie Geschäftsführung bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und im Zusammenhang mit dem Bankkundengeheimnis umschreiben und ->einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung leisten.Alle Banken sind dem VSB unterstellt, da im GwG diese Sorgfaltspflichten als Mindeststandard für jede Bank vorgeschrieben sind.Basel 3Basel 3 setzt bei der Eigenkapitalbasis und auch bei den Liquiditätsvorschriften an.
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