Elterliche Mitsprache in der Schule Público

Elterliche Mitsprache in der Schule

Charlott Rubach
Curso por Charlott Rubach, actualizado hace más de 1 año Colaboradores

Descripción

Eltern haben das Recht auf schulische Mitsprache. In diesem Kurs werden rechtliche Grundlagen und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Eltern in der Schule thematisiert.

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Überlegen Sie einmal...   Haben ihre Eltern sich im Laufe ihrer Schulzeit in der Schule engagiert?   Gab es in ihrer Schulzeit "Elternvertreter"?   Wurde mit den Eltern gemeinsam über Schulentwicklungsprozesse gesprochen?
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Lesen Sie den folgenden Artikel:    https://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article104234181/Wie-weit-geht-das-Mitspracherecht-von-Eltern-an-Schulen.html   Achtung: Denken Sie auch immer an die Perspektive der Eltern....
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Die Schule hat die Pflicht, Eltern aktiv in Schulprozesse einzubinden! Lehrkräfte gelten als Vermittler. Lehrkräfte informieren Eltern über ihre Recht und Pflichten und beziehen Eltern auf Klassenebene in Prozesse ein.
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Alle Eltern werden dazu ermutigt, sich aktiv in die Schule einzubringen.
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Eltern haben das Recht auf Mitbestimmung in der Schule:    ACHTUNG: Die Rechte zur Mitsprache der Eltern unterscheiden Sich in jedem Bundesland. Die aufgezeigten Beispiele beziehen sich auf das Bundesland Brandenburg.    Elternrecht ist Individualrecht. Neben dem individuellen Erziehungsrecht steht das Recht der Eltern, an der Gestaltung der Schule und der Arbeit der Schule mitzuarbeiten. Das kollektive Elternrecht ist in den §§ 74 bis 98 des Brandenburgischen Schulgesetzes geregelt. Bei der inneren Schulentwicklung sind die Eltern einbezogen. Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des Schullebens.
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Mitwirkung ist lebendige Demokratie! In beiden Ländern baut die Mitwirkung auf 3 Säulen auf. Sowohl das Brandenburger als auch das Berliner Schulgesetz räumen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften umfangreiche Mitwirkungsrechte ein. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkäfte sind aufgefordert ihre Möglichkeiten zu nutzen, sich einzubringen, etwas zu bewegen und konstruktiv zusammen zu arbeiten.   Information zur Mitwirkungsrechten der Eltern in Brandenburg:  http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulkultur/mitwirkung/mitwirkung-brandenburg/ http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/schule/Schulkultur/mitwirkung/mit_schrittweise.pdf
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Wahlen zu den Mitwirkungsgremien erfolgen gemäß § 78 Abs. 2 BbgSchulG für zwei Schuljahre. Achtung: Dabei ist zu beachten, dass in neu gebildeten Klassen (etwa 7. und 11. Jahrgangsstufe) die Klassensprecherinnen und -sprecher der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler zu wählen sind, auch wenn im Schuljahr keine turnusmäßigen Neuwahlen stattfinden. Die Wahlen der Klassensprecherinnen und -sprecher und der Eltern und Schüler sind in den ersten vier Wochen (§ 81 Abs. 5 BbgSchulG) und die Wahlen innerhalb der Elternkonferenz sowie innerhalb der Konferenz der Schülerinnen und Schüler spätestens sechs Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres durchzuführen (§ 82 Abs.5 BbgSchulG). Wählbar sind alle Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler, soweit sie nicht als Lehrkräfte oder sonstiges Schulpersonal an der betreffenden Schule arbeiten oder sie die Schulaufsicht über die Schule führen (z.B. ein Schulrat). Wählbar sind nicht nur die leiblichen Eltern der minderjährigen Kinder, sondern auch die Lebenspartner, Personen der Erziehungshilfe und andere, wenn die Zustimmung des Personensorgeberechtigten vorliegt (§ 74 Abs.2 BbgSchulG). Informationen unter: https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/schueler_und_eltern_mit_wirkung.pdf
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Die Gremien vertreten die Interessen ihrer jeweiligen Gruppe. Sie regeln ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Rechtsvorschriften (§ 75 BbgSchulG). Stimmberechtigt sind nach § 77 Abs. 1 BbgSchulG alle Mitglieder des jeweiligen Gremiums.   Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Zu den Aufgaben der Klassenelternsprecherinnen oder Klassenelternsprecher gehört es, -  die Interessen der Eltern der Klasse gegenüber der Klassenlehrkraft und den Fachlehrkräften zu vertreten, -  an den Beratungen der Eltern- und der Klassenkonferenz teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten, -  die Elternversammlung vorzubereiten und durchzuführen, -  sich in den Mitwirkungsrechten auszukennen oder bereit zu sein, sich das notwendige Wissen anzueignen.
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Wie können Eltern über ihre ihre Rechte informiert werden?   1) auf Elternversammlungen 2) auf Schulveranstaltungen 3) durch Videos 4) in Form von Informationsmappen  5) auf der Website der Schule
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