1. Art, sachlich & zeitliche Gliederung sowie Ziel (Abschluss)2. Beginn und Dauer3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes (LidA)4. Dauer der täglichen Arbeitszeit 5. Dauer der Probezeit 6. Zahlung und Höhe der Vergütung7. Der des Urlaubs8. Voraussetzung zur Kündigung9. Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Diapositiva 4
Kündigung des BA-Vertrages § 22 BBiG
1. Während der Probezeit Jederzeit ohne Einhalten einer Frist ( §22 Abs. 1)2. Nach der Probezeit
1. Aus wichtigem Grund (z.B. Diebstahl) -> Fristlos -> muss länger als 2 Wochen bekannt gewesen sein
2. Bei Aufgeben der Ausbildung oder einer anderen Ausbildung -> 4 Wochen
Muss immer schriftlich sein!
Diapositiva 5
Probezeit §20 BBiG
Min. 1 maximal 4 Monate
Feststellen, ob der Auszubildende die nötigen Vorraussetzungen erfüllt (Ausbilder)
Festestellen, ob der Beruf das passende ist (Auszubildender)
Diapositiva 6
Berufsausbildungsgesetz
§ 1Berufsbildung = Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung §2
Lernorte = Betriebe, Einrichtungen, Haushalten, Berufsbildenden Schulen, sonstige Berufsbildungseinrichtungen
Teil im Ausland möglich - nicht mehr als 1/4 der Ausbildungsdauer
§3
Berufsbildung die nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird (Schulgesetz unterliegt den Ländern)
Gilt nicht für Studiengänge, Ausbildung in öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis, Ausbildung auf Kauffahrteisschiffen mit Bundesflagge
Diapositiva 7
Berufsausbildungsgesetz
§5
Ausbildungsordnung festlegen = Bezeichnung des Berufes , Dauer (Nicht mehr als 3 nicht weniger als 2), berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sachliche und zeitliche Gliederung, Prüfungsanforderungen
Ausbildungsordnung kann vorsehen = Stufenausbildung, Abschlussprüfung in zwei zeitliche auseinander fallenden Teilen, Teile der Ausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchführen, schriftlicher Ausbildungsnachweis
§7 Landesregierung kann vorhergehende Bildung/Ausbildung auf Ausbildungsdauer anrechnen §8
Ausbildungszeit kann gekürzt werden wenn das Ausbildungsziel auch kürzer erreicht werden kann -> auch Teilzeit möglich)
Verlängerung möglich um Ausbildungsziel zu erreichen
Diapositiva 8
Berufsausbildungsgesetz
§10Es muss ein Vertrag abgeschlossen werden§11
Vertrag muss in schriftlicher Form niedergelegt werden
(siehe Angaben im Ausbildungsvertrag)
Unterschrift von Ausbilder, Auszubildender, gesetzliche Vertreter
Ausfertigung für Auszubildenden anzufertigen
§12
Vereinbarung die Azubis nach ende der Ausbildung einschränkt ist nichtig
Nichtig = Azubi muss für Ausbildung Entschädigung zahlen, Vertragsstrafen, Ausschluss/beschränkung von Schadensersatzansprüchen, Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes
Diapositiva 9
Berufsausbildungsgesetz
§13 (siehe Pflichten des Azubis)§14-17 (siehe Pflichten des Ausbilder)§18
Vergütung jedes Monat (Monat = 30 Tage)
Zahlung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats
§19Fortzahlung der Vergütung = Bei Freistellung, 6 Wochen wenn Berufsausbildung ausfällt, unverschuldet Verhindert sein§20 (siehe Probezeit)§21
Berufsausbildung endet mit Ablauf der Ausbildungszeit, Bei bestandener Prüfung (auch wenn die vor dem vertraglichen Ende liegt)
Verlängerung bei nicht bestandener Prüfung höchstens 1 Jahr bis zur nächsten Prüfung
Diapositiva 10
Berufsausbildungsgestz
§23Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit kann Schadensersatz verlangt werden (nur bis zu 3 Monate nach Beendigung)§24Nach der Ausbildung weiter beschäftigt werden ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit als begründet§27
Ausbildung nur wenn Stätte geeignet ist
Angemessene Zahl an Auszubildenden
wenn Teile der Ausbildung außerhalb vermittelt werden können trotzdem Ausbildungen gemacht werden
Diapositiva 11
Berufsausbildungsgesetz
§28
Nur wer geeignet ist darf ausbilden und ausgebildet werden
Es darf nur eingestellt werden, wenn ein passender Ausbilder da ist
Auch jemand der nicht Ausbilder ist, das mitwirken wenn die nötigen fachlichen Kenntnisse vorliegen
§32
Zuständige Stelle hat darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstelle vorliegt
Werden Mängel festgestellt müssen Mängel entweder behoben werden
§33Einstellung von Auszubildenden kann untersagt werden, wenn persönliche/fachliche Eignung nicht vorliegt
Diapositiva 12
Berufsausbildungsgesetz
§34Zuständige Stelle muss für anerkannte Ausbildungsberufe ein Verzeichnis einrichten und führen §37
In anerkannten Berufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen -> 2x Wiederholung möglich
Prüfling muss Zeugnis ausgestellt werden -> Bei zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Teilen muss Ergebnis des 1. Teils schriftlich mitgeteilt werden
Auf Antrag muss eine Englische und Französische Übersetzung beigefügt sein
Abschlussprüfung ist Gebührenfrei
Diapositiva 13
Jugendarbeitsschutzgesetz
§1Gilt für alle unter 18 Jahren§2Kind = noch nicht 15 / Jugendlich = zwischen 15-unter 18§4
Arbeitszeit = Beginn - Ende ohne Ruhepausen / Schichtzeit = Arbeitszeit + Ruhepause
Woche = Montag - Sonntag
§8
Nicht mehr als 8 Std/Tag - 40 Std/Woche
An einzelnen tagen weniger als 8 Stunden -> an übrigen tagen Achteinhalb Stunden
Diapositiva 14
Jugendarbeitsschutzgesetz
§9
Jugendlicher muss für Berufsschule freigestellt werden
Keine Beschäftigung wenn Schule vor 9 Uhr beginnt (Auch über 18 bei Berufsschulbesuch)
Bei mehr als 5 Std. je 45 Min. 1x die Woche (Bei Berufsschultagen)
min. 25 Std. an min. 5 Tagen (Bei Berufsschulwochen)
Auf Arbeitszeit wird angerechnet: Tage mit 8 Std. , Wochen mit 40 Std.
§10
Jugendlicher muss für Prüfungen freigestellt werden
Für den Tag unmittelbar vor der Prüfung Freistellung
Arbeitszeit wird angerechnet mit Zeit der Teilnahme inkl. Pausen (Prüfung) / 8 Stunden (Tag vor der Prüfung)
Diapositiva 15
Jugendarbeitsschutzgesetz
§11
30 Min Pause bei 4 1/2 - 6 Stunden
60 Min Pase bei mehr als 6 Stunden
Pause = mib. 15 Min Arbeitsunterbrechung
frühestens eine Stunde nach Beginn / Eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit / Nicht länger als 4 1/2 stunden ohne Pause
§12Schichtzeit nicht länger als 10 Stunden §13nach Ende der Arbeitszeit müssen 12 Stunden Freizeit liegen
Diapositiva 16
Jugendarbeitsschutzgesetz
§14
Nur Beschäftigung von 6-20 Uhr
Wenn am nächsten tag Berufsschule ist, nicht länger als 20 Uhr
§15Nur 5 Tage in der Woche arbeiten / Ruhetage müssen aufeinanderfolgend sein§16Jugendliche dürfen Samstags nicht beschäftigt werden §17Jugendliche dürfen nicht an Sonntagen beschäftigt werden §18
24/31.12 nach 14 Uhr + an gesetzlichen Feiertagen keine Beschäftigung
Bei Beschäftigung an Feiertag in der Woche -> zusätzlicher freier Tag
Diapositiva 17
Jugendarbeitsschutzgesetz
§19
Urlaub: min. 30 (15-16) / min. 27 (16-17) /min. 25 (17-18)
Urlaub in den Berufsschulferien -> sonst ein weiterer Urlaubstag für während des Urlaubs besuchte Berufsschultage
§22Keine Arbeiten die physisch oder psychisch gefährlich sind / sittlichen Gefahren voraussetzen/ Unfallgefahr die Jugendlichen nicht zuzutrauen ist/ Starke Hitze, Kälte, Nässe / Lärm, Erschütterung, Strahlen / Gefahrenstoffe Chemikaliengesetz §23 Keine Akkordarbeit, keine Arbeit bei der durch gesteigertes Tempo mehr Entgelt entsteht
Diapositiva 18
Jugendarbeitsschutzgesetz
§32 Nur Einstellung wenn in den letzten 14 Monaten eine Erstuntersuchung gemacht worden ist §33
1 Jahr nach erster Beschäftigung muss die erste Nachuntersuchung anstehen
Nachuntersuchung darf nicht mehr als 3 Monate zurück liegen
§34Jedes Jahr muss weitere Nachuntersuchung erfolgen §48
Arbeitgeber die regelmäßig min. 3 Jugendliche beschäftigen müssen Aushang über Beginn/Ende der tägl. Arbeitszeit & Pausen haben
Diapositiva 19
Arbeitszeitgesetz
§3
tägl. Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden
10 Stunden wenn 24 Wochen im Durchschnitt 8 Std. nicht überschritten wurden.
§4
30 Min, - 6-9 Std / 45 Min. mehr als 9 Std.
Min. 15 Min. am Stück , nicht mehr als 6 Stunden ohne Pause
§5 Nach Beendigung der tägl. Arbeitszeit 11 Stunden Ruhezeit §9 Keine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
Diapositiva 20
Bundesurlaubsgesetz
Jeder hat gesetzlichen Anspruch auf min. 24 Werktage Urlaub
Tarifvertrag Einzelhandel Berlin sieht 36 Werktage vor
Voller Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten
Urlaub sollte zusammenhängend genommen werden
Übertragung auf das nächste Jahr nur statthaft wenn dringend betriebliche der persönliche Gründe vorliegen
Mindesturlaub darf nicht ausgezahlt werden (Ausnahme: Beendigung des Arbeitsverhältnis bevor der Urlaub genommen werden konnte)
Diapositiva 21
Mutterschutzgesetz
§2 Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz, Sitzgelegenheiten, Gelegenheiten zu kurzen Unterbrechungen §3
Keine Beschäftigung nach ärztlichem Zeugnis
Keine Beschäftigung 6 Wochen vor Entbindung
§4
Keine schweren körperlichen Arbeiten, keine schädlichen Einwirkungen (Staub, Gas, Dampf, Kitze, Kälte, Nässe, Erschütterung)
Keine Beschäftigung wenn regelmäßig mehr als 5 KG oder gelegentlich mehr als 10 KG befördert werden müssen
ab 6. Monat kein ständiges stehen, keine langen strecken oder beugen, hocken
Keine Maschinen mit hoher Fußbeanspruchung/ Schälen von Holz / besonderes Maß an Gefahr/ keine Beförderungsmittel (ab 4. Monat)
Diapositiva 22
Mutterschutzgesetz
§5
Mütter müssen ihrem Arbeitgeber den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen
Auf verlangen kann ein Zeugnis des Arztes oder einer Hebamme vorgelegt werden
§6Nach Entbindung dürfen Frauen 8 Wochen (Bei Früh/Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nicht beschäftigt werden §8Keine Mehrarbeit, nicht zwischen 20-6 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen §9 keine Kündigung von Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung (wenn Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von Schwangerschaft/Entbindung bekannt war)
Diapositiva 23
Mutterschutzgesetz
§13Mitglieder einer gesetzt. Krankenkasse erhalten für zeit der Schutzfrist sowie Entbindungstag Mutterschaftsgeld (Ohne gesetzt. Krankenkasse höchstens 210 €)§16Arbeitgeber muss Freizeit gewähren zur Durchführung der Untersuchungen §18 In betrieben in denen regelmäßig mehr als 3 Frauen beschäftigt werden muss ein Ausdruck des Gesetzes ausliegen/hängen
Diapositiva 24
Elterngeld
§1Anspruch hat wer in Deutschlang lebt, ein Kind in seinem Haushalt hat, dieses betreut und erzieht §2
67% des Durchschnittseinkommen (höchstens 1800 €)
bei Gehalt unter 1000 € Erhöhung auf bis zu 100%
Mindestens 300 €
§4
Von Geburt bis zum 14. Monat (Ab 15. wenn ein Elternteil Anspruch nimmt)
(bitte nochmal anschauen xD)
Diapositiva 25
Elternzeit
§15
Anspruch hat wer mit einem Kind in einem haushält lebt, diese betreut und erzieht
Anspruch besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
§16
7 Wochen vor Beginn muss sie beim Arbeitgeber verlangt werden
Elternzeit kann auf 2 Zeitabschnitte verteilt werden
§18Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen §20
Azubis werden als Arbeitnehmer nach dem Gesetz gesehen
Die Elternzeit wird nicht auf die Berufsausbildungszeit angerechnet
Diapositiva 26
Arten von Streiks
Generalstreik (rechtswidrig) - Ganze Wirtschaft streikt
Flächenstreik - Alle Betriebe eines Wirtschaftszweiges
Schwerpunktstreik - Wichtigsten Betriebe eines Wirtschaftszweiges
Warnstreik - kurze Arbeitsunterbrechung (Streikbereitschaft signalisieren)
wilder Streik - Ohne Genehmigung/Urabstimmung der Gewerkschaften
Ordnungsfunktion Der TV schafft Rechtssicherheit und Überschaubarkeit für die SozialpartnerSchutzfunktionKein Arbeitsvertrag darf die jeweils geltenden, im TV festgelegten Regelungen unterschreibenFriedensfunktion"Friedenspflicht" solange TV gilt, dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt werden
Diapositiva 29
Entgelt- Und Manteltarifvertrag
Entgeldtarifvertrag (01.07.2015 - 30.06.2017)Ausbildungszeit : 3/4 Jahre Gehaltsgruppe: Einordnung in Tätigkeitsjahre + Unterstellte
Manteltarifvertrag (01.07.2012 - ?) Dauer der Probezeit: 3 MonateWöchentliche Arbeitszeit: Ost:38 / West:37 Std.Urlaubsanspruch: 36 TageSonderzahlungen: Urlaubsgeld ( 50% Ost / 45 % West)Sonderzuwendungen (52.5 % O / 62,5 % W)Kündigungsbedingungen: Auf verlangen schriftlich 6 Wochen bis zum End e des Monats (Probezeit 2 Wochen)
Diapositiva 30
Formen der Mitbestimmung
BetriebBetreff: Fragen die auf MA zutreffenBsp: ArbeitsorganisationenInteressenvertretung: Betriebsrat, JAVgesetzl. Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz
Unternehmen (KG, AG; GmbH)Betreff: Wirtschaftliche Entscheidungen die das UN betreffenBsp: Investitionen, StandortverlagerungenInteressenvertretung: AN-Vertreter im Aufsichtsratgesetzl. Grundlage: Momentanmitbestimmungsgesetz / Mitbestimmungsgesetz
Diapositiva 31
Betriebsverfassungsgesetz
§1 Betriebe mit 5 ständigen wahlberichtgen Arbeitnehmern von denen 3 wählbar sind§5 Arbeitnehmer sind Arbeiter und Angestellte inkl. Azubis§7Wahlberechtigt sind Arbeitnehmer ab 18. Jahre§8Wählbar sind Wahlberechtigt die 6 Monate dem Betrieb angehören
Diapositiva 32
Betriebsverfassungsgesetz
§9
5-20 Wahlberechtigten - 1 Person
21-50 WB - 3 Personen
51-100 - 5 Personen
§21Amtszeit beträgt 4 Jahre§60Bei min 5 Arbeitnehmer die unter 18 sind/oder Azubis unter 25 werden JAV gewählt (diese können auch gewählt werden -> Wahl alle 2 Jahre)§67
JAV kann zu jeder Betriebsratssitzung einen Vertreter wählen
Bei Themen die besonders JAV betreffen können alle Mitglieder teilnehmen
Diapositiva 33
Betriebsverfassungsgesetz
§70JAV hat folgenden Aufgaben:
Maßnahmen der Berufsbildung und Übernahme beim Betriebsrat beantragen
darüber wachen das alle Gesetze/Verordnungen/Unfallverhütungsvorschriften/Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen für Jugendliche/Azubis eingehalten werden
Anregungen von Jugendlichen/Azubis entgegen nehmen und (falls berechtigt) beim Betriebsrat auf Erledigung hinzuwirken
Diapositiva 34
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Beendigung durch :
Vertragsablauf
Aufhebungsvertrag
Kündigung
Tod des Arbeitnehmers
Diapositiva 35
Kündigung
Eine einseitige, empfangsbedürfitge Willenserklärung die immer schriftlich sein muss. Ordentliche Kündigung (§622 BGB)
Beendigung eines auf unbestimmte Zeit laufendes Arbeitsverhältnisses
Nur unter Einhaltung gesetzl./Vertragl. Kündigungsfristen
Außerordentliche Kündigung (§626 BGB)
Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
gilt für befristete und unbefristete Verträge
Voraussetzung ist ein WICHTIGER Grund (z.B Diebstahl)
Kündigung nach Bekanntgabe des Grundes nur innerhalb von 2 Wochen
Diapositiva 36
Kündigungsfrist
Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats
bei 2 Jahren - 1 Monat
bei 5 Jahren - 2 Monate
bei 8 Jahren - 3 Monate
bei 10 Jahren - 4 Monate
bei 12 Jahren - 5 Monate
bei 15 Jahren - 6 Monate
bei 20 Jahren - 7 Monate
Diapositiva 37
Sozialversicherung
Die fünf Bestandteile der Sozialversicherung sind dabei
die Arbeitslosenversicherung,
die Rentenversicherung,
die Unfallversicherung,
die Krankenversicherung
die Pflegeversicherung.
Grundsätzlich besteht zumindest für Arbeitnehmer in Deutschland eine Versicherungspflicht.
Diapositiva 38
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung hat das grundsätzliche Ziel, arbeitsuchenden Menschen eine finanzielle Grundabsicherung zu bieten. Wer also seinen Arbeitsplatz verloren hat und übergangsweise ohne Job und damit Einkommen ist, wird dank dieser Versicherung mit einem monatlichen Grundeinkommen versorgt.
Arbeitslosenversicherung bietet eine Grundsicherung im Falle der Arbeitslosigkeit
Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit
Beitragssatz liegt aktuell (2013) bei 3,0 Prozent vom Bruttogehalt
Beitragssatz muss jeweils 50/50 vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen werden
Beitragsbemessungsgrenze liegt bei monatlich 5.800 Euro (alte Bundesländer) und bei 4.900 Euro (neue Bundesländer)
Diapositiva 39
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist ein wichtiger Baustein im sozialen Netz der Bundesrepublik Deutschland. Dank dieser Säule in der Sozialversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer vor Berufs- und Erwerbsunfähigkeit im Alter versichert
Rentenversicherung beinhaltet neben klassischer Altersrente auch Rente wegen eingeschränkter Erwerbsfähigkeit und Rente wegen Todes
Regelaltersgrenze zum Renteneintritt erhöht sich seit 1947 (65 Jahre) bis jetzt (67 Jahre) immer weiter
Gesetzliche Rentenzahlungen werden in Zukunft nicht mehr ausreichen. Private Altersvorsorge wird deshalb immer wichtiger
Höhe der Rentenversicherung beträgt aktuell (2013) 18,9 Prozent vom Bruttogehalt
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zu gleichen Teilen
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt bei monatlich 5.250 Euro (alte Bundesländer) und bei 4.400 Euro (neue Bundesländer)
Diapositiva 40
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein weiterer wichtiger Baustein im sozialen Netz der Bundesrepublik Deutschland. Bei dieser Säule der Sozialversicherung wird sich in erster Linie um die Sicherstellung bzw. gegebenenfalls um die Wiederherstellung der Gesundheit gekümmert
Krankenversicherung ist für die Sicherstellung und gegebenenfalls für die Wiederherstellung der Gesundheit von Beitragszahlern und deren Familien zuständig
Träger sind die einzelnen Krankenkassen
Leistungen umfassen unter anderem ärztliche Behandlungen jeder Art, Krankenhausaufenthalte oder Krankengeld
Seit 2011 werden pauschal 15,5 Prozent des Bruttogehalts als Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung fällig
Die Beiträge werden sowohl von Arbeitnehmer als auch von Arbeitgebern (bei Rentnern wird der Arbeitgeberanteil von der Rentenversicherung übernommen) im 50/50-Gewicht übernommen
Selbstständige können sich aussuchen, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder ob sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden
Diapositiva 41
Unfallversicherung
Die primäre Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung besteht darin, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu verhüten und im Schadensfall dafür zu sorgen, dass die Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers wiederhergestellt werden kann
Unfallversicherung soll Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle durch Präventionsmaßnahmen verhindern und im Schadensfall für die Opfer zahlen
Beitragshöhe ist vom individuellen Gefahrensatz eines Betriebs abhängig
Beitragssatz muss vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden
Diapositiva 42
Pflegeversicherung
Auch die Pflegeversicherung gehört zu den fünf Säulen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt dabei für dauerhaft pflegebedürftige Menschen in finanzieller Hinsicht auf.
Pflegeversicherung zahlt für dauerhaft pflegebedürftige Menschen (= mindestens sechs Monate)
In Deutschland sind gegenwärtig etwa zwei Millionen Menschen pflegebedürftig
Träger der Pflegeversicherung sind die Krankenkassen
Beitragshöhe liegt aktuell bei 2,05 Prozent (außer in Sachsen) vom Bruttogehalt
Beiträge werden 50/50 von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt
Diapositiva 43
Lohnsteuerklassen
In die Steuerklasse 1 werden ledige und geschiedene Arbeitnehmer eingestuft.Die Steuerklasse 2 wird für Arbeitnehmer angewendet, die zu dem unter Steuerklasse 1 eingestuften Personenkreis gehören. Der Arbeitnehmer muss alleinstehend sein und zu seinem Haushalt muss mindestens ein Kind zählen, für das er Kindergeld bezieht beziehungsweise für das ihm der Freibetrag für Kinder zustehtSind Arbeitnehmer verheiratet, beide Partner im Inland und nicht dauernd getrennt lebend und einer der beiden bezieht kein eigenes Einkommen oder ist in der Steuerklasse 5 eingestuft, kann auf Antrag einer der beiden die Steuerklasse 3 erhalten.Die Steuerklasse 4 ist diejenige, in welche Arbeitnehmer eingestuft werden, wenn die Steuerpflichtigen verheiratet sind, nicht dauernd getrennt und im Inland leben. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner Arbeitslohn beziehenDie Steuerklasse 5 ist das Pendant zur Steuerklasse 3. Normalerweise werden verheiratete Arbeitnehmer beide in Klasse 4 eingestuft, es kann unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn das Einkommen deutlich unterschiedlich ist, sinnvoll sein, auf Antrag die Kombination 3 und 5 zu wählen. Eine Sonderform stellt die Steuerklasse 6 dar, denn diese erhalten ausschließlich Arbeitgeber, die zeitgleich von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, also in mehreren Beschäftigungsverhältnissen stehen. Sie dient dem Lohnsteuerabzug aus dem zweiten beziehungsweise weiteren Dienstverhältnissen.
Diapositiva 44
Einteilung der Steuern (Erhebungsgrad)
Direkte SteuerDer Steuerpflichtige wird unmittelbar besteuertz.B. Hundesteuer
Indirekte SteuerDie Steuern sind im Endverkaufspreis enthalten. Der Verkäufer führt sie ans Finanzamt ab, der Käufer zahlt sie indirekt. z.B. Umsatzsteuer
Diapositiva 45
Einteilung der Steuer (Steuergegenstand)
VerbrauchersteuerWerden auf bestimmte Verbrauchsgüter erhoben z.B. Bier/KaffeesteuerVerkehrssteuersind an bestimmte Vorgänge im Wirtschaftsleben gebunden z.B. UmsatzsteuerBesitzsteuerbeziehen sich auf das Vermögen bzw. das Einkommen z.B. Einkommenssteuer