Rechte & Pflichten - Arbeitszeit

Descripción

ABU Vertrag Lehrvertrag Vorlehrvertrag Fichas sobre Rechte & Pflichten - Arbeitszeit, creado por Heinz Jakob el 15/03/2018.
Heinz Jakob
Fichas por Heinz Jakob, actualizado hace más de 1 año
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Creado por Heinz Jakob hace casi 7 años
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Resumen del Recurso

Pregunta Respuesta
Die Arbeitszeit für Lehrlinge darf 9 Stunden pro Tag nicht überschreiten
Die Tagesarbeit muss mit Einschluss der Pausen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Stunden liegen
Die Tagesarbeit darf mit Einschluss der Pausen nicht länger als bis um 22 Uhr dauern.
Überstunden dürfen angeordnet werden: ☼ in Ausnahmefällen ☼ nicht regelmässig ☼ im Rahmen des Zumutbaren zur ☼ Bewältigung ausserordentlicher Arbeiten ☼ saisonbedingter Arbeitsüberhäufung ☼ unvorhergesehener Ereignisse ☼ Abwehr von Schäden
Die zu kompensierende Zeit muss mindestens der geleisteten Überzeit entsprechen.
Bei Lehrlingen: Zeitausgleich oder Lohnentschädigung? Bei Lehrlingen ist der Zeitausgleich einer Lohnentschädigung vorzuziehen.
Die höchstzulässige Arbeitszeit für Lehrlinge darf bei Überstunden 9 Stunden nicht überschreiten.
Wenn mehr als 5½ Stunden zusammenhängend gearbeitet wird, beträgt die gesetzliche Mindestpause ¼ Stunde.
Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 - 9 Stunden ist eine Pause von mindestens ½ Stunde zu gewähren.
Wenn der Arbeitnehmer/Lehrling in der Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen darf, gilt die Pause als Arbeitszeit.
Die Dauer zusätzlicher Vormittags- und Nachmittagspausen (Znüni, Zvieri) werden vom Betrieb im Vertrag festgelegt.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels: 45 Stunden
Wöchentliche Höchstarbeitszeit: für alle andern 50 Stunden
Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 6 Tage verteilt, muss ein freier Halbtag gewährt werden (Vormittag 6-14 Uhr oder Nachmittag 12-20 Uhr).
Fällt der freie Halbtag auf einen arbeitsfreien Feiertag, so gilt er als bezogen.
Die Beschäftigung von Lehrlingen an Sonntagen ist grundsätzlich verboten. Die kantonale Behörde kann aber begründete Einzelfälle bewilligen.
In Falle von bewilligter Sonntagsarbeit muss dem Lehrling... während der vorhergehenden oder folgenden Woche ein freier Wochentag gewährt werden.
Der obligatorische Unterricht gilt als Arbeitszeit.
Der Weg vom Wohnort zur Vorlehre oder Berufsschule ist... nicht Arbeitszeit, nur die Reisezeit vom Arbeitsplatz zur Berufsschule.
Bei ganztägigem Unterricht (mind. 8 Lektionen, inkl. Sport) darf der Lehrling am gleichen Tag nicht zur Arbeit im Betrieb herangezogen werden.
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