Creado por isa wagner
hace casi 6 años
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Pregunta | Respuesta |
Rechtssystem der Europäischen Union (acquis communautaire) | -Errungenschaften der Gemeinschaft -gemeinsamer Besitzstand an rechtlichen Grundlagen EU -Staat, der der EU beitritt, in seinem kompletten Umfang übernehmen -Rahmen der Beitrittsverhandlungen zwischen der EU u. dem Beitrittsbewerber in der Regel verschiedene Ausnahme- und Übergangsregelungen vereinbart |
Rechtssystem der Europäischen Union (acquis communautaire) Rechtsakte | umfasst alle Rechtsakte, die für die EU-Mitgliedstaaten verbindlich sind: -Primärrecht -Sekundärrecht -Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) -völkerrechtliche Verträge der EU mit anderen Staaten u. Staatenverbünden |
Primärrecht | -zentrale Rechtsquelle des europäischen Gemeinschaftsrechts -besteht aus den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Verträgen: – Pariser Vertrag (EGKS, 1952) – Römischen Verträge (EWG, Euratom, 1958) – Einheitliche Europäische Akte (1986) – Vertrag über die Europäische Union • Vertrag von Maastricht (1993) • Vertrag von Amsterdam (1999) • Nizza-Vertrag (2003) • Europäischer Verfassungsvertrag (2005 gescheitert) • Vertrag von Lissabon (2009) |
Sekundärrecht | -Primärrecht abgeleitetes Recht -Grundlage des Primärrechts von den Organen der Europäischen Union erlassenen Rechtsakte (Art. 288 AEUV): ->Verordnung (Regelung mit unmittelbarer innerstaatlicher Geltung) ->Richtlinie (allg. Regelung, die innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden muss. Ziel ist verbindlich; lässt den Mitgliedstaaten aber Freiräume, z.B. hinsichtlich der Mittel) ->Entscheidung (in all ihren Teilen verbindlich, aber nur für Einzelfälle; EuGH) ->Empfehlung (rechtl. nicht verbindlich) ->Stellungnahme (rechtl. nicht verbindlich) |
Entwicklung der Vertragsstruktur | -Gründungsverträge: –> EGKS (1952) – >EWG, EURATOM (1958, „Römische Verträge“) -Fusionsvertrag (1967): – >Fusion der Organe von EWG, EGKS, EURATOM (keine Vertragsfusion) -Vertrag von Maastricht (1993): –> Europäische Union • Europäische Gemeinschaften: Europäische Gemeinschaft (EG, früher EWG) EURATOM EGKS (Vertrag 2002 ausgelaufen) • Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) • Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz (PJZS) -Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union – Vertrag von Lissabon (2009): – >Auflösung der 3 Säulen und Zusammenfassung als EU |
3 Säulen der Europäischen Union | |
3 Säulen der Europäischen Union Europ. Gemeinschaft | -Agrarpolitik -Zollunion und Binnenmarkt -Wettbewerbspolitik, Staatliche Beihilfen -Strukturpolitik -Handelspolitik -Europäische Wirtschafts- und Währungsunion -Bildungspolitik und Kultur -Einwanderungspolitik -Gesundheitswesen |
3 Säulen der Europäischen Union Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | -Kooperation -Wahlbeobachter -Friedenserhaltung -Demokratie -Hilfe für Drittstaaten Sicherheitspolitik: |
3 Säulen der Europäischen Union Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | -Drogen- und Waffenhandel -Menschenhandel -Terrorismus -Organisiertes Verbrechen -Straftaten gegenüber Kindern |
Vertrag von Lissabon 1 | -01.12.2009 in Kraft getreten -Auflösung der drei Säulen -mehr Demokratie und Transparenz ->Macht für das EU-Parlament (Kompetenzerweiterung bei Rechtssetzung, Haushalt und Vertragsschließungen; mehr Mitentscheidungsgewalt bei Gesetzgebung) ->nationale Parlamente (Subsidiaritätsprinzip) -effizientere Entscheidungsfindung in den Institutionen (doppelte Mehrheit) |
Vertrag von Lissabon 2 | -Bekräftigung der Werte: ->Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte -Bekräftigung der Ziele: ->inhaltung der Werte, Wohlstand, Frieden der EU-Völker -Bürgerrechte, Grundfreiheiten und Solidarität der Mitgliedsstaaten garantiert -Bürgerinitiative eingeführt -gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik beschlossen -Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik,Europäischer Auswärtiger Dienst, Ständiger Präsident des Europäischen Rates, Rechtspersönlichkeit der EU |
Gemeinschaftsrecht Zusammenfassung | -eigenes Rechtssystem ->direkt in allen Ländern gleich anwendbar -Gesamtheit des EU-Rechts (acquis communautaire): ->Primärrecht ->Sekundärrecht ->bei Beitritt gemeinschaftlichen Besitzstand übernehmen -Seit 2009 Vertrag von Lissabon (Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union) -Zuvor: Scheitern des Vertrag über eine Verfassung für Europa |
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