EI: B Entscheidungsprozesse

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- ei Fichas sobre EI: B Entscheidungsprozesse, creado por isa wagner el 17/02/2019.
isa wagner
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Resumen del Recurso

Pregunta Respuesta
Entscheidungsprozesse Verfahren • Mitentscheidungsverfahren • Konsultation • Haushaltsverfahren • Zustimmung • Verstärkte Zusammenarbeit • Ernennungen • Initiative • Sonstige Legislativverfahren
Entscheidungsprozesse Konsultation -Vorschlag der Kommission an EU Parlament u. Rat =>Stellungnahme des Ausschusses der Regionen + Stellungnahme Parlament + Stel. Europ. Wirt. u. Sozialausschusses =>Beschlussfassung durch Rat nach Anhörung des Coreper (Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten)
Entscheidungsprozesse Zustimmungsverfahren -Vorschlag Kommission an Parlament u. Rat =>Stellungnahme des Parlaments =>Verabschiedung des Rechtsakts durch Rat nach Zustimmung des Parlaments + lehnt Parlament ab,Rechtsakt nicht angenommen u. Parlament kann nicht abändern
Entscheidungsprozesse Ernennungsverfahren -Kontrollfunktion des Europäischen Parlaments (EP) gegenüber bestimmten europäischen Organen: ->Einfluss des EP auf Zusammensetzung und die Ernennung der Kommission ->Misstrauensantrag des EP gegen die Europäische Kommission ->Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofes ->Ernennung der Mitglieder des Direktoriums der EZB → Mitentscheidung mit Empfehlung des Rats ->Wahl des Bürgerbeauftragten
Entscheidungsprozesse Initiativverfahren -Gesetzgebungsinitiative liegt bei der Europäischen Kommission -Vertrag von Maastricht hat Europäisches Parlament auch ein Initiativrecht für den Legislativbereich übertragen bekommen ->Möglichkeit Kommission aufzufordern einen Vorschlag zu unterbreiten
Prinzip der Gewaltenteilung
Probleme der Entscheidungsprozesse Demokratiedefizit -2 von 3 Gremien der Legislative (Rat und Kommission) gehen nicht aus einem legitimierten Prozess hervor und sind somit kein repräsentativ gewähltes Gremium (Nur das Parlament wird direkt gewählt) -Bis zum Vertrag von Lissabon hatten Ministerrat und Europäische Kommission sehr viel mehr Einfluss auf die Gesetzgebung und Durchführung als das Europäische Parlament -Vertrag von Lissabon: demokratische Funktionsweise der EU verbessert: –> Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments und auch der Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten (sogenanntes „Mitentscheidungsverfahren“) – >Europäische Bürgerinitiative -Problem der ungleichen Stimmenverteilung nach Ländern in Gremien, z.B. im europäischen Rat
Probleme der Entscheidungsprozesse Subsidiaritätsprinzip = Stärkung der dezentralen Entscheidungskompetenz → Die EU handelt nur dann, wenn ihre Maßnahmen wirksamer sind, als Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten -Hang zur Zentralisierung ->Entscheidungen werden oft nach Brüssel verlegt, wenn es auf nationaler Ebene zu starken Widerstand gibt -Bis Lissabon: Gesetze können nur von der Kommission initiiert werden -Nach Lissabon: Initiative immer noch bei Kommission, aber – >Bürgerinitiative –> Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt –> Rolle der nationalen Parlamente wird anerkannt und gestärkt  können sich intensiver an der Arbeit der EU beteiligen
Zusammenfassung -EU verletzt mit ihren institutionellen Regeln derzeit wesentliche verfassungsökonomisch wünschenswerte Regeln: ->Prinzip der Gewaltenteilung ->Demokratie-Prinzip ->Subsidiaritätsprinzip -Zentralisierungstendenz zu beobachten -Vertrags von Lissabon wurde die Rolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente gestärkt ->Stimmverteilung im Ministerrat angepasst
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