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Pregunta | Respuesta |
Eigenkapitalrendite | Die Eigenkapitalrendite gibt Aufschluss über die Verzinsung der bilanziellen Eigenmittel. Zur Abdeckung von Unternehmensrisiken sollte die Eigenkapitalrendite langfristig den Kapitalmarktzins deutlich übersteigen. |
Gesamtkapitalrentabilität | Die Gesamtkapitalrentabilität gibt im Gegensatz zur Eigenkapitalrentabilität an, ob die Aufnahme von Fremdkapital lohnend ist. Dies ist so lange der Fall, wie der Fremdkapitalzinsfuss unter der Gesamtkapitalrentabilität liegt. |
Umsatzrentabilität | Die Umsatzrentabilität gibt an, welcher Gewinn je 100 EUR Umsatz erzielt wurde. |
Eigenkapitalquote | Die Eigenkapitalquote gibt an, wie groß der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme ist. Eine hohe Eigenkapitalquote bedeutet wenig Fremdfinanzierung und, aufgrund der Haftungsfunktion des Eigenkapitals, bessere Kreditwürdigkeit. Allerdings haben Unternehmen bestimmter Branchen nur eine geringe Eigenkapitalausstattung, so dass hier nur der Branchenvergleich sinnvoll ist, um ein Urteil fällen zu können |
Anlagendeckungsgrad I & II | Grundsätzlich sollte das Anlagevermögen (AV), insbesondere bei anlageintensiven Unternehmen, durch Eigenkapital (EK) finanziert sein, da es langfristig im Betrieb gebunden ist (goldene Bilanzregel). Der Prozentsatz sollte 100 betragen. Es kann aber auch noch langfristiges Fremdkapital (FK) herangezogen werden. Hierbei sollen EK und langfristiges FK das AV um etwa 1/3 übersteigen, damit aus den langfristigen Mitteln noch ein Teil des Umlaufvermögens mitfinanziert werden kann. |
Cashflow | Der Cashflow macht eine Aussage über die Finanzierungsfähigkeit des Unternehmens aus eigener Sicht. Je größer der Cashflow ist, desto größer ist die Ertragskraft (Investitions- und Schuldentilgungskraft) der Unternehmung. Als Maßstab für die Beurteilung der Ertragskraft hat der Cashflow insofern Bedeutung, als dass bei seiner Ermittlung außerordentliche Faktoren, die den Jahresüberschuss beeinflussen, ausgeklammert werden. So erhöhen außerordentliche Erträge - etwa durch die Auflösung stiller Reserven - zwar den Jahresüberschuss des laufenden Jahres, können jedoch in den folgenden Jahren nicht mehr mobilisiert werden. Abschreibungen dagegen mindern zwar den Jahresüberschuss, ihre über den Umsatz erzielten Gegenwerte sind jedoch bis zur erforderlichen Ersatzbeschaffung verfügbar und erhöhen damit die Finanzkraft der Unternehmung. Setzt man den Cashflow ins Verhältnis zur Nettoverschuldung (Mittel- und langfristiges Fremdkapital + kurzfr. FK - liquide Mittel - Rückstellungen = Nettoverschuldung), dann erhält man den Zeitraum an Jahren, den ein Unternehmen zur Rückführung der Verschul |
Kreditfähigkeit | Kreditfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abschliessen zu können. Kreditfähig sind natürliche, voll geschäftsfähige Personen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften (OHG, KG). Unternehmen handeln meistens durch Vertreter. Beim Umgang mit Firmenkunden ist es für die Bank daher wichtig, die eingetragene Firmenbezeichnung sowie die Vertretungsberechtigten und deren Umfang zu kennen. Auskunft darüber gibt z.B. das Handelsregister. |
Kreditwürdigkeit | Unter der Kreditwürdigkeit versteht man die Fähigkeit des Schuldners, seine vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen zu können. Unterschieden wird - die persönliche Kreditwürdigkeit und - die materielle Kreditwürdigkeit. |
Materielle Kreditwürdigkeit | Jahresabschluss Vermögensaufstellung Umsatzabfrage bei bestehender Geschäftsverbindung Betriebsbesichtigung Investitionspläne Selbstauskünfte Forderungslisten und Lagerbestandslisten gewerbliche Auskunfteien (z.B. Creditreform) andere Kreditinstitute öffentliche Register |
Persönliche Kreditwürdigkeit | Die persönliche Kreditwürdigkeitsprüfung ist eine subjektive Beurteilung der Fähigkeiten und Zuverlässigkeit des Geschäftspartners: Wie sind die Führungsqualitäten der Geschäftsleitung ? Wie ist der Ruf ? Welche Erfahrungen wurden bisher mit dem Kunden gemacht ? Wie steht es mit der Zuverlässigkeit ? Wie ist die Geschäftsleitung fachlich qualifiziert ? |
Betriebsmittelkredite | Finanzierung des Umlaufvermögens Kontokorrentkredit kurzfristig kein fester Tilgungsplan variable Inanspruchnahme variabler Zinssatz |
Investitionskredite | Finanzierung des Anlagevermögens Investitionskredit mittel- und langfristig fester Tilgungsplan fester Zinssatz i.d.R. variabler Zinssatz |
Avalkredit | Der Avalkredit ist die Kreditgewährung eines KI durch Übernahme einer Bürgschaft oder einer Garantie im Auftrag eines Kunden. (Kreditleihe) Eventualverbindlichkeit. Bilanzierung auf der Passivseite unter dem Bilanzstrich. |
Selbstschuldnerische Bürgschaft | Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage. Die Zahlungspflicht des Bürgen entsteht bei Fälligkeit der Forderung. |
Einrede der Vorausklage | Der Bürge kann die Zahlung verweigen, solange der Gläubiger nicht eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Hauptschuldners ohne Erfolg versucht hat. |
Factoring | Factoring ist der laufende Ankauf kurzfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Factoring Gesellschaft. |
Merkmale des Factoring | Factoring Gesellschaft erwirbt nur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. FG erwirbt nur Forderungen gegenüber gewerblichen Abnehmern, die REGELMÄßIG und MEHRFACH beim Factoring-Kunden kaufen. FG verlangt: - tätig in Produktion und Handel - Mindestjahresumsatz 2 Mio. € - Konstanter Kreis von Dauerabnehmern Forderungen müssen folgende Merkmale aufweisen: - Zahlungsziel von in der Regel 90 Tagen - im Durchschnitt mindestens 500€ betragen. |
Factor-Funktionen | Dienstleistungsfunktion: Factor übernimmt die Debitorenbuchhaltung Delkrederefunktion: Übernahme des Ausfallrisikos Finanzierungsfunktion: Bevorschussung der Forderungen bis zu 90% |
Sicherungsübereignung | Die SÜ ist eine Eigentumsübertragung mit der Vereinbarung, die zur Sicherung übereignete Sache nur bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung zu verwerten. |
Entstehung der Sicherungsübereignung | Erfolgt nach den Vorschriften über die Eigentumsübertragung durch Einigung und die Vereinbarung eines Besitzkonstitut. |
Rechtsfolgen der Sicherungsübereignung | Kreditnehmer bleibt UNMITTELBARER Besitzer und wirtschaftlicher Eigentümer. Kreditinstitut wird MITTELBARER Besitzer und FIDUZIARISCHER Eigentümer. Erwirbt ein bedingtes Verwertungsrecht. |
Fiduziarität | Eingeschränktes Verwertungsrecht Anspruch auf Rückübertragung Bilanzierung beim Sicherungsgeber Absonderungsrecht des Sicherungsnehmers Risiko des Forderungsausfall |
Verwertung des Sicherungsgutes bei der Sicherungsübereignung | Fälligkeit der Forderung Besitverschaffung des Gutes. Freihändiger Verkauf/Versteigerung |
Risiken und Schutzmaßnahmen der Sicherungsübereignung | Lieferung unter Eigentumsvorbehalt - Übertragung des Anwartschaftsrecht auf den Sicherungsnehmer Mehrfachübereignung - Versicherung des Sicherungsgebers, dass Sicherungsnehmer zur freien Verfügung berichtigt ist. Diebstahl/Beschädigung - Abschluss eines Versicherungsvertrages und Ausstellung eines Sicherungsscheins zugunsten des Sicherungsnehmers |
Sicherungsabtretung von Forderungen aus Lieferung und Leistung (Globalzession) | Der Zedent (=Kreditnehmer) tritt alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen Drittschuldner ab. Die gegenwärtigen Forderungen gehen bei Abschluss des Zessionsvertrages auf den Zessionar (=KI) über. Die zukünftigen Forderungen gehen im Zeitpunkt ihrer Entstehung auf den Zessionar über. Die Individualisierung erfolgt durch eindeutige Bestimmung der Drittschuldner. (Name A-F) Der Kreditnehmer muss regelmäßig Debitorenlisten einreichen. Dies hat nur eine deklaratorische Bedeutung. |
Risiken und Schutzmaßnahmen der Globalzession | Forderung besteht nicht mehr bzw. nicht in der angegebenen Höhe - Offenlegung der Zession oder unangekündigte Einsichtnahme der Geschäftsbücher Der Zedent leitet die Zahlungen nicht an das KI - Offenlegung oder Kreditnehmer verpflichten Zahlungen auf das Konto des KI zu tätigen. Bereits abgetretene Forderungen - Offenlegung der Zession und Ausdrückliche Versicherung, dass die Forderungen noch nicht abgetreten sind. |
Insolvenz bei Unternehmen (Liquidation) | 1. Aussonderung von Mietsachen 2. Absonderung von bereits abgetretenen Gegenständen und Rechten (z.B. Sicherungsübereignung, Pfandrecht...) 3. Aufrechnung von Forderungen 4. Insolvenzmasse Insolvenzquote= (Insolvenzmasse/Insolvenzgläubiger)*100 Insolvenzquote gibt an wieviel % einer Forderung beglichen werden können. |
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